22. März 2001 – B. V.
Vorfall
Am 22. März 2001 stürmen fünf vermummte und bewaffnete Männer die Wohnung B.V.s. Da dieser von einem brutalen Überfall ausgeht und er seine Frau sowie die zwei kleinen Kinder zu schützen versucht, setzt er sich gegen den Angriff zu Wehr. Dabei wird er zu Boden geworfen, geknebelt und mehrfach auf den Kopf geschlagen. Die Familie sieht dem gesamten Geschehen fassungslos zu. B.V. erleidet Verletzungen am Hinterkopf, Wange, Unterkiefer und Auge. Erst jetzt stellt sich heraus, dass es sich bei den Männern um ein SEK – Kommando der Berliner Polizei handelt, das nach einer Personalüberprüfung erkennen muss, dass es ich bei ihrem Opfer nicht um den Gesuchten handelte.
Weiterführende Informationen
Die Ehefrau als auch die Kinder sind noch Jahre nach dem Vorfall schwer traumatisiert.
Rassistische Motivation
unterstellte Herkunft, Hautfarbe
Strafrechtlicher Verlauf
B.V. stellt gegen die Polizeibeamten Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt, die Ermittlungen werden aber schnell eingestellt. Eine Beschwerde gegen die Einstellung wird nicht fristgerecht eingereicht und scheitert. Im Jahr 2003 klagt B.V. gegen das Land Berlin und bekommt in einem Vergleich eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. Eine Klage seiner Ehefrau und der beiden Kinder zur Zahlung von Schmerzensgeld wird erst abgelehnt, dann aber ebenfalls in einem Vergleich bewilligt.
(Akte ReachOut: Unterlagen der anwaltschaftlichen Vertretung)
