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6. Juli 2001 – P. L.


Vorfall

Am 6. Juli 2001 trifft sich P. L., der vor drei Monaten aus seinem Heimatland Tschad in die Bundesrepublik gekommen ist, mit drei „Landsmännern“ in einem Café am Berliner Zoologischen Garten. Als es spät wird, verabreden die Freunde in eine nahe gelegene Diskothek zu gehen. Dort kommen sie gegen 23.00 Uhr an. Ungefähr zwei Stunden später stürmen sieben schwer bewaffnete Polizeibeamte die Diskothek. Alle Gäste werden aufgefordert, sich nicht zu bewegen. Zwei der Beamten wenden sich P. L. zu und beginnen, ihn ohne jeglichen Anlass mit ihren Schlagstöcken zu attackieren. Blut rinnt über P. L.s Kopf und er hat eine tiefe Wunde über dem rechten Auge. Er stürzt zu Boden. Die Beamten hören nicht auf ihn zu schlagen und zu treten. Die Misshandlung dauert über 15 Minuten an. P. L. hat Todesangst. Als er wagt zu fragen, warum die Beamten ihn attackieren, antworten diese mit weiteren Schlägen. Schließlich zerren sie ihn hoch, drehen seine Arme auf den Rücken und bringen ihn vor die Tür. Dort empfängt sie ein diensthöherer Beamter. Als dieser realisiert, wie schwer P. L. verletzt ist, beginnt er, dessen Wunden mit einem Taschentuch zu behandeln und verständigt umgehend einen Krankenwagen. Als dieser kurze Zeit später eintrifft weist er einen Beamten, der die französische Sprache beherrscht, an, P. L. in das Krankenhaus zu begleiten. Als sie dort eintreffen, verweigert P. L. anfangs die Behandlung. Er stellt fortwährend die eine Frage: Warum haben die Polizeibeamten ihn misshandelt? Der begleitende Beamte erklärt ihm, dass sie in der Diskothek Straftäter vermutet hatten. Nach einer langen Diskussion mit den Ärzten willigt P. L. schließlich in die Behandlung ein. Es wird ein Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert. Eine Kopf-und Augenbrauenplatzwunde sowie mehrere Prellungen müssen behandelt werden. Die Ärzte stellen einen medizinischen Befund aus, den der Beamte unterschreibt.
Am nächsten Morgen entlässt sich P. L. selbst aus der Klinik. Er möchte so schnell wie möglich eine Rechtsvertretung finden, um gegen die involvierten Beamten gerichtlich vorzugehen.

Weiterführende Informationen

P. L. begibt sich vier Jahre nach dem Vorfall wegen seines krisenhaften psychischen Zustandes in psychotherapeutische Behandlung.

Rassistische Motivation

unterstellte Herkunft, Hautfarbe

Strafrechtlicher Verlauf

Die Rechtsanwältin, die P. L. vertritt, reicht einige Tage nach dem Vorfall Klage gegen die involvierten Beamten wegen „gefährlicher Körperverletzung“ ein. Erst Monate später reagiert die Staatsanwaltschaft, indem sie der Rechtsanwältin in einem Schreiben mitteilt, dass am besagten Abend kein Polizeieinsatz in der Diskothek stattgefunden hätte. Glücklicherweise kann P. L. nachweisen, dass der Polizeibeamte ihn in das Krankenhaus begleitet hat, da das Aufnahmeformular von ihm unterschrieben worden ist. Die Staatsanwaltschaft ist gezwungen, den Fall weiter zu untersuchen. Elf Monate nach dem Vorfall wird eine Gegenüberstellung mit P. L. und den beschuldigten Polizeibeamten initiiert. P. L. identifiziert die Beamten zweifelsfrei.
Nach einem Monat teilt die Staatsanwaltschaft P. L.s Rechtsanwältin mit, dass die von ihm identifizierten Beamten nicht am Einsatz des 6. Juli teilgenommen hätten. Außerdem hätten die Polizeibeamten den am Boden liegenden P. L. am besagten Abend nicht misshandelt-vielmehr wäre er von ihnen bereits verletzt aufgefunden und sogar hilfsbereit aufgerichtet worden. Mit diesen Behauptungen schließt die Staatsanwaltschaft den Fall ab und stellt das Verfahren gegen die Beamten ein.
„KOP–der Rechtshilfefond“ hat für P. L. die Kosten für den Rechtsweg übernommen.

(vgl. Akte ReachOut: The African Courier in seiner Ausgabe vom Februar/ März 2004, ärztlicher Befund vom Krankenhaus, Unterlagen der Staatsanwaltschaft Berlin)

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