13. August 2001 – O. A.
Vorfall
O. A. ist am 13. August 2001 zusammen mit einem Bekannten auf dem Hardenbergplatz in Berlin Prenzlauer Berg, als mehrere zivil gekleidete Polizeibeamte an ihn herantreten, sich ausweisen und seine Personalpapiere zur Prüfung verlangen. O. A. seine Papiere nicht bei sich hat, erklärt er sich anstandslos bereit, die Beamten auf die nächste Polizeiwache zur Prüfung seiner Daten zu begleiten und begibt sich aus diesem Grund in das nahe stehende Polizeifahrzeug.
Plötzlich treffen mehrere uniformierte Beamte mit einem Mannschaftswagen ein. Sie zerren O. A. unter Gewaltanwendung aus dem Polizeifahrzeug und versuchen ihm Handschellen anzulegen. O. A., der in seinem Heimatland schreckliche Erfahrungen mit Handschellen gemacht hat, weigert sich entschieden gegen seine Fesselung. Es kommt zu einer Rangelei zwischen ihm und den Beamten, in deren Folge er geschlagen, zu Boden geworfen und schließlich durch einen Beamten, der auf seinem Rücken kniet, gefesselt wird. Dann wird er in das dafür vorgesehene Polizeifahrzeug gebracht und auf die nächstgelegene Polizeiwache gefahren. O. A. hat starke Schmerzen. Er wird durchsucht und anschließend in eine Zelle gesperrt. Schließlich wird er zur Vernehmung auf ein Polizeipräsidium gebracht.
Rassistische Motivation
unterstellte Herkunft, Hautfarbe
Strafrechtlicher Verlauf
O. A. wird wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, „versuchter Körperverletzung“ und „Körperverletzung“ angezeigt Die Polizeiverwaltung fordert Schadensersatz für den Dienstausfall einer Beamtin, die angeblich bei dem Vorfall durch O. A. verletzt worden ist. P. L. muss die Schadensersatzforderung begleichen. Er selbst zeigt die involvierten Beamten wegen „Körperverletzung im Amt“ an. Das Verfahren hierzu wird eingestellt.
(vgl. Akte ReachOut: Gerichtsunterlagen)
