9. Februar 2002 – P. T.
Vorfall
Gegen Mitternacht verlässt P. T. mit seiner Freundin die Berliner S-Bahn am Bahnhof Friedrichstraße. Auf dem Bahnsteig wird er plötzlich durch einen Mann angegriffen, von hinten gepackt, geschlagen und rassistisch beleidigt. Es gelingt seiner Freundin gemeinsam mit anderen Passanten, den Angreifer von ihm wegzuziehen. Dieser versucht zu flüchten, wird aber von P. T. aufgehalten und gestoppt. Seine Freundin ruft die Polizei, die kurze Zeit später eintrifft. Gemeinsam gehen sie auf die Polizeiwache, wo P. T. den Angreifer wegen „Körperverletzung“ anzeigt. Außerdem werden die Personalien des Täters aufgenommen. Die Prüfung ergibt, dass es sich bei diesem um einen Polizeibeamten handelt. Hierüber wird P. T. zunächst jedoch nicht informiert.
P. T. begibt sich auf die Erste-Hilfe-Station der Berliner Charité, da er starke Schmerzen am Hals hat.
Einige Tage später werden P. T. und seine Freundin von einer Abteilung zur Zeugenaussage geladen, die für interne polizeiliche Ermittlungen zuständig ist. Erst hier wird ihnen die Identität und Berufsausübung des Täters mitgeteilt.
Rassistische Motivation
unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf
P. T. wird trotz seiner Anzeige und Zeugenaussage über die polizeilichen Ermittlungen oder etwaigen Strafzumessungen im Unklaren gelassen. Über zwei Jahre nach dem Vorfall besitzt er keinerlei Informationen. Auf Recherche von ReachOut stellt sich heraus, dass eine Verhandlung vor der Amtsanwaltschaft stattgefunden hatte und der Polizeibeamte zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden war.
(vgl. Akte ReachOut: Protokoll des Erstgespräches vom 06.10.2004)
