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5. August 2002 – P. Y.


Vorfall

Am Abend des 5. August 2002 kommt P. Y. zufällig an einem Bierfest vorbei, das in der Karl-Marx-Allee stattfindet. Er gerät dort in eine Prügelei (ein Deutscher soll einen afrikanischen Besucher geschlagen haben, woraufhin mehrere Personen in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt werden) in deren Verlauf er von mehreren Deutschen zusammengeschlagen wird. Er ist schwer verletzt und erleidet eine Schädelprellung. Die alarmierten Polizeibeamten verständigen keinen Krankenwagen, sondern nehmen P. Y. fest und fahren gemeinsam mit ihm zu seinem Wohnsitz, um seine Ausweispapiere zu kontrollieren. Erst hier darf er einen Krankenwagen herbeirufen, der ihn umgehend in ein Krankenhaus fährt. Die Polizeibeamten verfolgen ihn und sind auch während P. Y.s Behandlung im Wartraum zugegen. Man verweigert ihm auf die Toilette zu gehen und fordert ihn zur Blutabnahme auf.

Weiterführende Informationen

P. Y. wird beschuldigt, gemeinsam mit einer Gruppe von afrikanischen Besuchern des Bierfestes Flaschen gegen diejenigen Deutschen geworfen zu haben, die später an der Prügelei beteiligt sind. Die Beschuldigungen gegen ihn basieren auf der Aussage eines involvierten deutschen Besuchers.

Rassistische Motivation

unterstellte Herkunft, Hautfarbe

Strafrechtlicher Verlauf

P. Y. wird im August 2003 wegen „schwerem Landfriedensbruch“ angeklagt. Der Ausgang ist nicht bekannt.

(vgl. Akte ReachOut: Notizen, diverse Unterlagen der rechtsanwaltschaftlichen Vertretung)

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