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30. Oktober 2002 – R. M.


Vorfall

Am frühen Morgen des 30. Oktober 2002 stürmen mehrere maskierte SEK-Beamte die Wohnung dreier Studenten. Sie dringen in das Zimmer von R. M. ein und bedrohen ihn mit ihren Waffen, woraufhin dieser erwacht. Völlig von der Situation überrascht, hebt er die Arme, um deutlich zu machen, dass er keinen Widerstand leisten werde. Trotz dessen wird er durch mehrere Beamte angegriffen; einer von ihnen tritt ihm mit einem Stiefel gegen das Gesicht, so dass er stark aus Nase und Mund zu bluten beginnt. Er wird zu Boden geworfen, mehrere Male in den Rücken getreten und über den Zimmerboden geschleift. Ein Beamter drückt sein Knie an R. M.s Hals, so dass sich seine Nasenblutung verstärkt. Während der gesamten Situation wird R. M. mit einer Pistole an seinem Kopf bedroht. Er wird gefragt, ob er Waffen besäße, woraufhin er verneint. Trotzdem wird er, noch während er am Boden liegt, durchsucht. Auch seine Schlafanzughose wird ihm heruntergezogen. Dann legen die Beamten ihm Handschellen an und stülpen ihm ein Handtuch über den Kopf, so dass er nichts mehr sehen kann. Er wird aus der Wohnung gezogen und im Hausflur wieder zu Boden geworfen. Hier werden seine Hände mit Hilfe eines Plastikbandes noch fester zusammengeschnürt. Kurze Zeit später verlangt einer der Beamten, das Plastikband wieder zu entfernen, woraufhin einer der Männer versucht, es mit einem Taschenmesser zu durchtrennen. Dabei verhöhnt er R. M. mit den Worten, dass es nichts ausmachen würde, wenn man ihn verletze, da er sich doch auf den Djihad vorbereite. Dann wird er, immer noch mit dem Handtuch bedeckt, an eine Wand gestellt. Endlich informiert einer der Beamten R. M. darüber, dass der Einsatz aufgrund einer anonymen Mitteilung durchgeführt wird. Jemand hatte behauptet, R. M. plane einen Angriff auf Menschen jüdischen Glaubens und besäße explosive Stoffe und Waffen. Daraufhin fragt R. M. die Beamten, ob sie ihn aufgrund seiner Herkunft derart schlecht behandeln, woraufhin einer von ihnen ihn auslacht, beleidigt und schließlich mit den Worten „Schweig oder ich breche dir das Genick!“ bedroht.
Nach anderthalb Stunden wird R. M. endlich zurück in seine Wohnung gebracht, wo man ihn im Badezimmer gegen die Fliesen gerichtet an die Wand stellt. Ihm wird das Handtuch vom Kopf genommen und einer der Beamten teilt ihm mit, dass die Hausdurchsuchung erfolglos geblieben ist. Trotzdem nehmen sie den Computer (der von den drei Studentendringend für die universitäre Arbeit benötigt wird) sowie Kassetten und andere Unterlagen mit. Schließlich betreten zwei Polizeibeamte die Wohnung. Einer von ihnen weist R. M. an, ein Dokument zu unterschreiben, das die Bestätigung zum Inhalt hat, dass die Hausdurchsuchung erfolgreich war. Obwohl R. M. nicht versteht, inwieweit ein Erfolg stattgefunden haben soll, unterschreibt er. Auch ein zweites Dokument, das sich auf die verursachten Schäden bei der Hausdurchsuchung bezieht, wird von ihm unterschrieben.
Dann wird R. M. auf die Polizeiwache gebracht. Dort wird er erkennungsdienstlich behandelt und verhört. R. M. erklärt, dass er seinen Aufenthalt in Deutschland lediglich dazu nutzt, sein Studium zu beenden. Nach dem Verhör wird R. M. aus der Polizeiwache entlassen.

Weiterführende Informationen

Auch die beiden Mitbewohner R. M.s werden während der Hausdurchsuchung schikaniert. So verweigern die Beamten ihnen ohne Begründung eine Sitzgelegenheit oder wärmere Kleidung. Außerdem müssen sie lange Zeit im Badezimmer ihrer Wohnung ausharren.

Rassistische Motivation

unterstellte Herkunft, vermutete politische Gesinnung und religiöse Weltanschauung

Strafrechtlicher Verlauf

Gegen R. M. wird Anklage wegen eines „Explosions- und Strahlenverbrechens“ erhoben. Die Verhandlung wird eingestellt. Er selbst zeigt die involvierten Beamten wegen „Körperverletzung im Amt“ an. Auch dieses Verfahren wird eingestellt.

(vgl. Akte ReachOut: Erklärung R. M.s)

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