Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt

3. November 2002 – M. P.


Vorfall

Am frühen Morgen des 3. November 2002 wird M. P, der sich in Begleitung seines Freundes Q. N. befindet, von acht zivilen Fahrkartenkontrolleuren kontrolliert. Diese beleidigen ihn rassistisch mit den Worten „Nigger“ und „Scheißnigger“ und schlagen ihn ohne Grund. Dabei wird M. P. verletzt. Die Kontrolleure verständigen Beamte der Berliner Polizei, die kurze Zeit später eintreffen. Q. N. versucht ihnen den Sachverhalt zu erklären, aber seine Aussage wird nicht zur Kenntnis genommen. Die Benachrichtigung eines Krankenwagens für seinen sichtbar verletzten Freund verweigern die Beamten. Stattdessen nehmen sie M. P. fest und bringen ihn zu einer Polizeidienststelle. Dort muss er sich zur Durchsuchung ausziehen und wird erkennungsdienstlich behandelt. Dann wird er in eine Zelle gesperrt. Man verlangt von ihm ein Dokument zu unterschreiben, dessen Inhalt er nicht versteht. Als er nachfragt, entgegnet ihm ein Polizeibeamter, dass das einzige, das er wissen müsse wäre, dass Polizisten eine Uniform tragen. Nach drei Stunden darf er die Polizeiwache verlassen.

Weiterführende Informationen

Q. N. möchte seinen Freund zur Polizeiwache begleiten. Das wird ihm durch die Beamten versagt. Da M. P. kein deutsch spricht, bietet er an, sich als Dolmetscher zur Verfügung zu halten. Auch das wird ihm verwehrt.

Rassistische Motivation

Hautfarbe

Strafrechtlicher Verlauf

ReachOut reicht stellvertretend für Q. N. am 15. November 2002 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die involvierten Beamten beim Berliner Polizeipräsidenten ein. Außerdem stellt eine Mitarbeiterin von ReachOut Strafanzeige gegen die involvierten Fahrkartenkontrolleure. Das eingeleitete Verfahren wird eingestellt.
Gegen Q. N. wird ein Ermittlungsverfahren wegen „Beförderungserschleichung“ eingeleitet. Der Ausgang ist unbekannt.

(vgl. Akte ReachOut: Dienstaufsichtsbeschwerde vom 15.11.2002)

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