1. Mai 2003 – E. H.
Vorfall
Am frühen Morgen des 1. Mai 2003 ist E. H. zusammen mit einem Freund auf dem Nachhauseweg. Die beiden haben ihre Fahrräder dabei, wobei lediglich E. H. langsam auf der Strasse fährt, da sein Freund betrunken ist und sein Fahrrad deshalb schiebt. Plötzlich bemerkt E. H., dass sein Begleiter zurückgeblieben war. Einige Polizeibeamte hatten ihn angesprochen. Er sieht, dass die Beamten seinen Freund versuchten zu provozieren. Dieser bleibt aber ruhig und erklärt sich, da er nicht gut deutsch spricht, in englischer Sprache. E. H. geht zurück, um zu erfahren, was vor sich geht. Schnell wird er von den Beamten umringt, beschimpft und schließlich in deren Auto gezerrt. Nun wird er getreten und geschlagen und schließlich, da er keine Personalpapiere bei sich führt, verhaftet. Die Beamten fordern ihn auf, sich Blut abnehmen zu lassen. Da E. H. aber durch die ihm zugefügten Verletzungen unerträgliche Schmerzen hat, weigert er sich zunächst, der Aufforderung nachzukommen. Schließlich willigt er aber doch ein, da die Polizisten ihn sonst nicht hätten gehen lassen. Dann wird er in ein Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Sein rechter Ellenbogen war zweimal ausgerenkt worden.
Rassistische Motivation
unterstellte Herkunft, Sprache
Strafrechtlicher Verlauf
Die Beamten stellen Anzeige gegen E. H. wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.
(vgl. Akte ReachOut: Protokoll des Erstgespräches vom 27.08.2003)
