Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt

10. Januar 2004 – H. I.


Vorfall

Am Mittag des 10. Januar 2004 holt H. I. seinen fünfjährigen Sohn bei dessen Mutter ab, um mit ihm den Tag zu verbringen. Das Verhältnis zwischen den Eltern ist kompliziert. Sie verabreden, dass das Kind gegen 18.00 wieder zuhause sein soll. Gegen 17.00 jedoch benachrichtigt Herr I. die Mutter des Kindes, dass er sich etwas verspäten werde, da er mit seinem Sohn noch zu Abend essen möchte. Darüber ist die Frau nicht begeistert.
Gegen 18.30 Uhr läuten zwei Beamte an der Wohnungstür von H. I. und informieren ihn darüber, dass sie das Kind jetzt mitnehmen werden. Beide Beamte wirken auf H. I. gereizt und aggressiv. Er versucht den Beamten zu erklären, dass alles seine Ordnung hat und sich das Kind bei ihm aufhalten dürfe. Davon unbeeindruckt betreten die Beamten unerlaubt die Wohnung und beginnen eigenständig, die Jacke und die Schuhe des Kindes zu suchen und sie diesem anzuziehen. Der Junge schreit und weint. Um die Situation zu klären, benachrichtigt Herr I. telefonisch die Mutter des Kindes. Diese möchte allerdings lediglich mit den Beamten sprechen. Aber auch nach Beendigung des Telefonats bestehen die Beamten darauf, das Kind mitzunehmen. Auf die Frage, mit welchem Recht sie das täten, bekommt Herr I. keine Antwort. Schließlich rufen die Beamten Verstärkung. Kurze Zeit später befinden sich mehr als zehn Polizeibeamte im Treppenhaus und in der Wohnung H. I.s. Das Kind schreit und weint unaufhörlich. Die Polizisten halten H. I. gewaltsam in seiner Wohnung fest. Dann hört er, wie sich die Beamten untereinander über seine Staatsbürgerschaft unterhalten. Er wird in den Treppenflur gebracht und gefragt, was für einen Pass er besitze. Als er erwidert, dass er einen türkischen Pass hätte, schreit einer der Polizisten plötzlich „Los, Los!“, und H. I. wird zu Boden geworfen. Ihm werden Handschellen angelegt. Die Beamten knien auf seinem Rücken und sein Kopf wird nach außen gedreht, so dass er keine Luft mehr bekommt. Leise weist er einen Polizisten auf seine Notlage hin, aber dieser erwidert nur, dass er sowieso keine Luft mehr bräuchte. H. I. hat Todesangst. Er ist verletzt und blutet. Er verlangt einen Arzt, aber seine Forderung wird ignoriert. Schließlich wird er zurück in seine Wohnung gebracht und das Kind wird mitgenommen. Die Polizeibeamten bringen H. I. in die zuständige Polizeiwache, um ihn dort zu fotografieren und seine Fingerabdrücke zu nehmen. Auf die Frage, mit welchem Recht sie das täten, bekommt H. I.auch diesmal keine Antwort. Er verlangt nach einem Arzt und einem Rechtsanwalt. Beides wird ihm verweigert. Als H. I. übel wird kommt endlich nach etwa 30 Minuten eine Amtsärztin. Aber anstatt seine Kopfverletzung zu behandeln, mokiert sie sich über den unzureichenden Grund ihres Kommens und geht wieder. Herr I. weigert sich, sich fotografieren und Fingerabdrücke nehmen zu lassen. Aus diesem Grund wird er, nun wieder in Handschellen, von zwei Polizeibeamten in ein Badezimmer gezerrt, wo diese ihm unter größten Schmerzen mit Leitungswasser und Toilettenpapier die Kopfwunde reinigen. Die Beamten machen sich dabei über H. I. lustig. Schließlich wird er fotografiert und auch seine Fingerabdrücke werden genommen. Als Herr I. die Beamten darüber informiert, dass er sie anzeigen werde, wird er eingeschüchtert. Herr I. wird nach über vier Stunden aus der Polizeiwache entlassen.

Weiterführende Informationen

H. I. leistet zu keinem Zeitpunkt des polizeilichen Vorgehens Widerstand. Nach dem Vorfall wird er eine Woche im Krankenhaus stationär in der psychiatrischen Abteilung behandelt. Danach nimmt er therapeutische Hilfe durch einen Arzt für Psychiatrie und Neurologie in Anspruch.

Rassistische Motivation

unterstellte Herkunft

Strafrechtlicher Verlauf

H. I. stellt Strafanzeige gegen die involvierten Beamten. Auch er wird ebenfalls angezeigt. „KOP- der Rechtshilfefond“ übernimmt seine Anwaltskosten. Beide Verfahren werden eingestellt.

(vgl. Akte ReachOut: Protokoll des Erstgespräches vom 25.02.2004 beim Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin)

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