9. Mai 2004 – P. U.
Vorfall
Gegen 8.00 Uhr klingeln drei Polizeibeamte an der Wohnungstür von P.U. Die Frau öffnet und fragt nach dem Grund des Besuches. Da die Beamten nichts vorzuweisen haben (etwas wie ein Haftbefehl liegt nicht vor) möchte P. U. die Tür wieder schließen, wird aber daran gehindert, da einer der Beamten seinen Fuß dazwischen schiebt. Nun dringen die Polizisten gewaltsam in P.U.s Wohnung ein. Sie schlagen die Frau, versetzen ihr einen Hieb vor die Brust, drehen ihre rechte Hand auf den Rücken und fügen ihr mit der Faust Verletzungen an einem ihrer Augen zu. Einer der Beamten durchsucht die Zimmer, ohne dass P.U. den Anlass kennt. Schließlich findet man ihren Pass und erkennt, dass ihr Asyl gewährt wurde. Daraufhin wirft einer der Beamten ihren Pass mit den Worten „ah, du bist anerkannt“ zu Boden. Die Polizisten verlassen die Wohnung. Wegen ihrer Verletzungen versucht P. U. durch Klopfgeräusche an einer ihrer Zimmerwände einen Nachbarn zur Hilfe zu holen. Nun wollen die Beamten zurückkommen, aber da einige Nachbarn bereits aus ihren Wohnungen gekommen sind, verlassen sie schließlich das Haus.
Weiterführende Informationen
P. U. wird bereits im Jahr 2001 von Polizeibeamten misshandelt. Damals ist sie mit einer Freundin in einer Bar. Dort bestellt sie mehrere Getränke, aber irgendwann weigert sich die Tresenfrau, weiter auszuschenken. Auf die Frage, warum sie keine Getränke mehr bekommt, wird P. U. angewiesen, die Bar zu verlassen. Als sie sich weigert, wird sie geschlagen. Kurze Zeit später treffen sechs Polizeibeamte in der Bar ein, zerren P. U. raus auf die Strasse und verprügeln sie dort. Sie wird auf ein Revier gebracht, wo ihr gegen ihren Willen Blut abgenommen wird. Nach dem Vorfall muss sich P. U. zwei Wochen lang im Krankenhaus behandeln lassen.
Zwei Jahre später ereignet sich ein weiterer Vorfall, in den Polizeibeamte involviert sind. Hier suchen Polizeibeamte die Wohnung P. U.s auf, um sie anzuweisen, ihre Musik leiser zu stellen. Obwohl P. U. der Aufforderung nachkommt, kehren die Beamten ein zweites Mal in ihre Wohnung zurück und entwenden ihre Musikanlage. Schließlich wird sie in einer Schlafanzughose und barfuss aus dem Haus gebracht. Die Beamten schlagen P. U. und schließen sie schließlich bis zum nächsten Morgen in eine Arrestzelle. Auf die Frage, warum man sie ohne Haftbefehl und ohne Kenntnis eines Grundes einsperrt, bekommt sie keine Antwort.
Rassistische Motivation
unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf
P. U. stellt gegen die involvierten Polizeibeamten Strafanzeige wegen “Körperverletzung im Amt”. Das Verfahren wird eingestellt.
(vgl. Akte ReachOut: Gedächtnisprotokoll)
