21. / 22. November 2004 – Z. M.
Vorfall
Z. M. hat lange gearbeitet und ist spät abends auf dem Weg nach Hause. Da er seinen letzten regulären Zug verpasst hat, geht er am S-Bahnhof Friedrichstraße an einen Informationsschalter der BVG, um sich dort einen Ausdruck für die nächste günstige Verbindung zu seinem Wohnsitz geben zu lassen. Er fragt die Mitarbeiter des Informationsschalters nach der notwendigen Information, aber diese verweigern ihm den Ausdruck, mit der Bemerkung, dass er schließlich, nachdem er schon mehrere Jahre in Berlin lebt, in der Lage sein müsste, den Weg ohne ihre Hilfe zu finden. Z. M. besteht auf seinem Ausdruck, woraufhin es zu einer Diskussion zwischen ihm und den BVG-Mitarbeitern kommt, in deren Folge einer von ihnen die Polizei verständigt. Z. M. ist dieses Verhalten zwar unbegreiflich, aber er ist nicht beunruhigt, da er hofft die Situation aufklären zu können, um endlich seine Information zu bekommen. Kurze Zeit später treffen drei Polizeibeamte ein. Sie erkundigen sich bei den BVG-Mitarbeitern nach der Sachlage und lassen Z. M. zunächst nicht zu Wort kommen. Dann wird auch ihm gestattet, sich zur Situation zu äußern. Als er sich, obwohl er gut deutsch spricht, mit Hilfe von Gesten besser zu erklären versucht, wird ihm das durch einen der Beamten verboten. Z. M. ist hierdurch nicht nur in seiner Aussagefähigkeit eingeschränkt, sondern fühlt sich durch den Beamten auch gedemütigt. Im Verlauf der Befragung bestätigt einer der Beamten die Ansicht des BVG-Mitarbeiters, dass jemand, der bereits mehrere Jahre in Berlin lebt, keinen Ausdruck für seinen Nachhauseweg benötige. Z. M. ist all das völlig unverständlich. Schließlich wird er aufgefordert den Bahnhofsbereich zu verlassen. Z. M. versucht sich verbal hiergegen zur Wehr zu setzen, aber die ignorieren seine Beanstandungen, packen ihn an Schultern und Armen und führen ihn aus dem Bahnhof.
Z. M. bleibt nichts anderes übrig, als diejenige Bushaltestelle zu finden, von der aus er mit dem Bus nach Hause fahren kann. Auf seiner Suche wird er durch die Beamten verfolgt. Als er seine Laufrichtung ändert tritt einer von ihnen aus seiner Deckung hervor und verweist ihn mit den Worten „Verpiss dich!“ des Weges. Z. M. entfernt sich daraufhin. Er ist gerade ein paar Schritte weit gekommen, als er von den anderen beiden Beamten angegriffen und an eine Wand gedrückt wird. Dabei verliert er das Gleichgewicht. Er rutscht aus und wird nun durch die Beamten sofort zu Boden gedrückt. Ihm werden Handschellen angelegt und er wird auf die nächste Polizeiwache gebracht. Niemand versucht ihm die Vorgehensweise zu erklären. Stattdessen vernimmt Z. M., wie die Beamten sich auf der Polizeiwache beim Durchsuchen seiner Sachen (ein Rucksack mit Heftern und schriftlichen Unterlagen) über die Rechtschreibfehler in seinen Aufzeichnungen lustig machen. Es ist einige Zeit vergangen, als ein Beamter an ihn heran tritt und ihn auffordert, ein Dokument zu unterschreiben. Nun ist Z. M. aber immer noch durch die Handschellen gefesselt und dadurch unmöglich in der Lage, eine Unterschrift zu leisten. Er fühlt sich durch das Verhalten der Beamten stark herabgewürdigt, aber diese lachen ihn nur aus. Z. M. besteht darauf, seine Sachen durchzusehen bevor er das Dokument unterschreibt, woraufhin ein Beamter ihm entgegnet, dass es jetzt sowieso zu spät sei. Danach verlassen die Beamten den Raum und lassen Z. M. lange Zeit allein. Nach Stunden wird er, immer noch durch die Handschellen gefesselt, zurück in ein Polizeifahrzeug gebracht. Nach längerer Fahrt setzen ihn die Beamten irgendwo in der Stadt ab, werfen seinen Rucksack auf die Straße, teilen ihm mit, dass er noch Post von ihnen erwarten könne und fahren davon. Z. M. hat keinen Anhaltspunkt, wo er sich befindet. Er muss lange laufen, bis er sich wieder orientieren kann und nach Hause findet. Durch den langen Weg bei den niedrigen Temperaturen erkältet sich Z. M. stark und muss sich für eine Woche krankschreiben lassen. Er kann seiner Arbeit in dieser Zeit natürlich nicht nachgehen.
Weiterführende Informationen
Z. M. erkundigt sich mehrfach nach den Dienstnummern der drei Beamten-vergebens. Sie fragen ihn, wo er sich denn über sie beschweren wolle.
Er teilt ihnen mit, dass er beabsichtige zur russischen Botschaft zu gehen, woraufhin sie ihn nur auslachen.
Rassistische Motivation
Sprache, unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf
ReachOut reicht eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen die involvierten Beamten ein.
Z. M. wird wegen „Beleidigung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ angezeigt. „KOP – der Rechtshilfefond“ übernimmt die Anwaltskosten.Am 9. Dezember 2005 wird das Verfahren gegen ihn gegen Auflage einer Zahlung von 250,00 Euro eingestellt.
(vgl. Akte ReachOut: Protokoll des Erstgespräches vom 25.11.2004, Gedächtnisprotokoll Z. M.s, Unterlagen der anwaltschaftlichen Vertretung Z. M.s)
