21. Juli 2005 – R. G.
Vorfall
Frau G. ist am Nachmittag zusammen mit einer Freundin mit der Berliner U-Bahn unterwegs. An der Station „Westhafen“ steigen zwei Zivilkontrolleure (ein Mann und eine Frau) zu und kontrollieren die Fahrgäste. Frau G. hat zwar ein gültiges Sozialmonatsticket, hatte es aber versäumt ihre Nummer darauf einzutragen. R. G. wird deshalb am U-Bahnhof „Amrumer Straße“ rausgebeten. Auch ihre Freundin verlässt die U-Bahn. Auf dem Bahnsteig erinnert sich Frau G., dass ihr eine Freundin, die kurz zuvor noch mit ihr zusammen in der U-Bahn gefahren ist, ihren gültigen Einzelfahrschein überlassen hatte. Den zeigt sie nun vor. Trotzdem bitten die Zivilkontrolleure sie in das BVG-Häuschen. Der Kontrolleur hält in dieser Situation ihr Sozialticket, die Kontrolleurin ihren Fahrschein in den Händen. R. G. versucht sich trotz geringer Deutschkenntnisse verständlich zu machen. Ein Passant, der den Vorfall mitbekommen hatte, bietet an zu dolmetschen. Das Angebot wird abgelehnt. Frau G. versteht das Problem nicht und fragt nach, warum die Kontrolleure ihren gültigen Fahrausweis nicht akzeptieren würden. Daraufhin zerreist die Kontrolleurin den Einzelfahrschein. R. G. versucht noch sie daran zu hindern, wird aber durch einen Schlag ins Gesicht von dem männlichen Kontrolleur daran gehindert. Frau G. fällt zu Boden. Nun interveniert ihre Freundin und fordert die Kontrolleure auf, einen Notarzt zu verständigen, der auch umgehend eintrifft. Auch die Polizei wird informiert. Bald darauf treffen zwei Polizeibeamte am Ort des Geschehens ein und lassen sich von den Kontrolleuren den Vorfall schildern. Obwohl sie nicht verstehen können, warum Frau G. angewiesen wurde die U-Bahn zu verlassen, belassen sie es dabei. Die Freundin von R. G., die den gesamten Vorfall beobachtet hatte, wird nicht befragt, ebenso wenig wie Frau G. selbst.
Schließlich verlassen R. G. und ihre Freundin den Bahnhof.
Weiterführende Informationen
Frau G., die traumatisierende Kriegserlebnisse in ihrem Heimatland miterlebt hat, erleidet infolge des Schlages des Kontrolleurs einen psychogenen Anfall. Sie weist noch Wochen nach dem Vorfall eine Retraumatisierungsproblematik, einhergehend mit Schlafstörungen, innerer Unruhe und Alpträumen, auf.
Rassistische Motivation
unterstellte Herkunft, Sprache
Strafrechtlicher Verlauf
R. G. verzichtet auf eine Anzeige, da sie sich dem damit verbundenen psychischen Stress nicht aussetzen möchte. Die Beamten leiten gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen „Körperverletzung” ein.
(vgl. Akte ReachOut und ADNB, Unterlagen des bzfo)
