Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt

30. August 2005 – B. L.


Vorfall

B. L. absolviert im Rahmen einer Ausbildung ein mehrmonatiges Praktikum am Tegeler Flughafen. Am frühen Abend des 30. August soll er für seinen Ausbilder einen Transport am Flughafen ausführen und benutzt deshalb den firmeneigenen Wagen. Da er auf der Flughafenzufahrt nicht ordnungsgemäß wendet, wird er durch Polizeibeamte im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Da er eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hatte, teilt ihm einer der Beamten mit, dass er entweder sofort 20.00 Euro Bußgeld zu zahlen hätte oder eine Adresse angeben müsste, damit ihm ein Bußgeldbescheid zugestellt werden könne. Da B. L. kein Geld bei sich hat, legt er dem Beamten seinen Führerschein vor und weist auch auf seinen Sicherheitsausweis hin, der ihn als Mitarbeiter des Tegeler Flughafens ausweist. Der Beamte verlangt aber auch B. L.s Privatadresse. Da B. L. aber erst kürzlich umgezogen ist, kann er sich seiner genauen Hausnummer nicht erinnern. Er bittet den Beamten, den Bußgeldbescheid an seinen Ausbilder zu schicken, dessen genaue Daten auf einer entsprechenden Visitenkarte verzeichnet sind. Nun tritt ein weiterer Polizist hinzu und fordert B. L. auf, seine vollständige Adresse anzugeben, da er ihn sonst festnehmen werde. Daraufhin ruft B. L. seinen Ausbilder an, erklärt ihm die Situation und teilt ihm mit, dass er verhaftet werden soll. Der Ausbilder versichert B. L., dass er umgehend einen Kollegen schicken werde, damit die Angelegenheit aufgeklärt werden könne. B. L. bittet einen der Beamten mit seinem Ausbilder zu sprechen, aber dieser entgegnet ihm nur, dass ihn sein Chef nicht interessiere. Nun packt der Beamte B. L. am rechten Unterarm, dreht diesen mit großer Wucht nach hinten und legt ihm Handschellen an. Er tritt ihm schwer gegen die rechte Außenseite seines Fußes und presst ihn gegen das nahestehende Polizeifahrzeug. Währenddessen stehen ca. drei weitere Polizisten in der Nähe, die nun beginnen, B. L. zu durchsuchen, wobei sie ihm sein Portemonnaie und ein Funkgerät mit dazugehörigen Kopfhörern entwenden. B. L. wehrt sich körperlich nicht gegen die Maßnahmen, bringt aber verbal zum Ausdruck, dass er diese für rassistisch hält. Schließlich bringen ihn die Beamten zur Polizeiwache auf dem Flughafengelände . Hier wartet bereits ein Arbeitskollege B. L.s, mit dem die Beamten aber nicht sprechen wollen. Stattdessen bringen sie ihn in die Räume der Flughafenwache. Hier durchsuchen sie sein Portemonnaie, in dem sich auch eine Fitnessclub-Mitgliedskarte mit genauer Angabe von B. L.s Adresse befindet. Als die Beamten diese finden, entfernen sie die Handschellen und lassen B. L. gehen.
B. L. begibt sich nach Verlassen der Wache direkt zum Flughafensanitäter, da er an der rechten Hand eine blutende Schnittwunde hat und ihn die zugefügten Hämatome am rechten Arm und rechten Außenfuß stark schmerzen. Außerdem steht er unter Schock.

Rassistische Motivation

Hautfarbe, unterstellte Herkunft

Strafrechtlicher Verlauf

B. L. sucht umgehend eine Anwältin auf. Diese erstattet einige Tage nach dem Vorfall Anzeige gegen die involvierten Polizeibeamten wegen gemeinschaftlich begangener „Körperverletzung im Amt“ und „Freiheitsberaubung“. Das Verfahren wird im Mai 2006 wegen nicht ausreichender Beweise eingestellt.

(vgl. Unterlagen der anwaltschaftlichen Vertretung B. L.s)

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