29. Oktober 2005 – B. S.
Vorfall
Am 28. Oktober 2005 kauft B. S. am Bahnhof „Zoologischer Garten“ ein Wochenendticket. Beim Verkauf sagt man ihm, dass es obligatorisch wäre, seinen Namen auf das Ticket zu schreiben.
Am nächsten Tag ist B. S. in einem Regionalexpress auf dem Weg von Frankfurt nach Berlin. Als in Fürstenwalde der Schaffner seinen Fahrausweis verlangt, zeigt B. S. sein gültiges Wochenendticket vor. Der Schaffner belehrt ihn daraufhin, dass er seinen Namen auf das Ticket schreiben müsse. B. S. signalisiert der Anweisung zu folgen und möchte das Ticket einstecken. Aber der Schaffner besteht auf die umgehende Eintragung. B. S. erklärt daraufhin, dass ein Freund von Berlin mit dem Wochenendticket weiterfahren möchte, aber der Schaffner ignoriert das und geht weiter, um die anderen Fahrgäste zu kontrollieren. Ungefähr 20 Minuten später kehrt der Schaffner mit zwei Bundespolizisten zurück. Er zeigt auf B. S. und die Beamten weisen ihn an, mit ihnen den Zug zu verlassen. B. S. erkundigt sich nach seinem Vergehen, woraufhin einer der Beamten bemerkt, dass er ohne gültigen Fahrausweis fahre. B. S. zeigt sein Wochenendticket vor. Der Beamte erkundigt sich beim Schaffner, was mit der Fahrkarte nicht stimme. Der antwortet nicht und nimmt stattdessen den Fahrausweis und schreibt etwas darauf. Dann bemerkt er, dass die Fahrkarte nun ungültig sei. B. S. möchte wissen, was der Schaffner auf das Ticket geschrieben habe und wird nun abermals durch die Beamten aufgefordert, den Zug zu verlassen. B. S. willigt ein, besteht aber darauf, dass ihm die Fahrkarte ausgehändigt werde. Nun packt einer der Beamten B. S. an der Schulter, zieht an seiner Jacke und versucht ihn zum Ausstieg zu zwingen. B. S. beharrt aber darauf, die Fahrkarte zurückzubekommen. Der andere Beamte packt B. S. daraufhin an der Jacke und zieht ihn in den Gang. Er versucht ihm Handschellen anzulegen, bekommt aber lediglich seine rechte Hand zu fassen. B. S. versteht nicht, was er getan haben soll und protestiert. Er lässt sich zurück auf seinen Sitz nieder, woraufhin einer der Beamten ihm Pfefferspray in die Augen sprüht. B. S. sackt zusammen. Nun zieht der eine Beamte ihn an den Beinen in den Gang, der andere versucht weiter, seine linke Hand in Handschellen zu legen. Aufgeschreckt von der Situation beginnen kleine Kinder in dem Abteil zu weinen und ein Elternteil fordert die Beamten auf, B. S. „in Ruhe zu lassen“. Die Polizisten erwidern darauf nur, dass man das Abteil verlassen könne, wenn man sich gestört fühlt. Schließlich gelingt es den Beamten, B. S. die Handschellen anzulegen. Sie ziehen ihn wieder in den Gang, wobei B. S. auf die kante einer Armlehne fällt. Nun sprüht einer der Beamten ihm abermals Pfefferspray ins Gesicht. Gemeinsam versuchen die Polizisten ihm Fußfesseln anzulegen und rufen Verstärkung. Jetzt mischt sich ein weiterer Fahrgast ein und fordert die Beamten auf, B. S. besser zu behandeln. Die Verstärkung trifft ein. B. S. werden die Handschellen jetzt derart zusammengezogen, dass er starke Schmerzen hat. Der Fahrgast erfragt B. S.s Namen und Adresse und, obwohl die beamten ihn versuchen an einer Antwort zu hindern, gelingt es die Information weiterzugeben.
Als der Zug in Berlin-Ostbahnhof einfährt, wird B. S. auf den Bahnsteig gezogen, wo er auf dem Fußboden ausharren muss. Seine Handschellen werden gelockert. Nach ca. 20 Minuten bringt man einen Rollstuhl und B. S. wird auf die Polizeiwache im Ostbahnhof gebracht. Der dunkelhäutige Polizeiarzt leistet erste Hilfe und bemerkt: „Haben Sie noch nie mit der Polizei zu tun gehabt? Wenn Sie einen Polizisten sehen, müssen Sie einfach die Hände hochhalten und warten.“ Schließlich wird B. S. mit der Bemerkung, dass er eine Anzeige wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis erwarten kann, entlassen.
Weiterführende Informationen
B. S.s Hose und sein T-Shirt werden bei dem Vorfall zerrissen, die Uhr zerstört. Auch seine Brille geht verloren. Es entsteht ein Gesamtschaden von über 700,00 Euro.
Rassistische Motivation
Hautfarbe, unterstellte Herkunft
(vgl. Zeugenaussage)
