Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt

08. März 2006 – D. N.


Vorfall

D.N. wird am 8. März 2006 bei einer Fahrscheinkontrolle angehalten wegen des Verdachts des Betrugs. Obwohl er in Berlin ordentlich gemeldet ist, seinen venezolanischen Ausweis mit sich führte und angab, dass sein Pass bei ihm zu Hause liegt, wurde er vorläufig festgenommen. Im Gewahrsam musste er sich vollständig entkleiden. Er wurde von zwei männlichen Polizeibeamten im nackten Zustand durchsucht, einschließlich seiner Körperöffnungen wie des Anus. Er durfte sich auch danach nicht wieder vollständig bekleiden, sondern musste längere Zeit nackt in der Gewahrsamszelle verweilen bis er sich zuerst wieder seine Shorts und sein Unterhemd anziehen durfte. Weitere Zeit verging, bis er sich wieder vollständig mit Jeans und Pullover bekleiden durfte.

Rassistische Motivation

unterstellte Herkunft

Strafrechtlicher Verlauf

Am 11. April 2006 wird Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt wegen der Unverhältnismäßigkeit der Mittel zur Personenfeststellung. Die Bundespolizei nimmt dazu Stellung und hält insbesondere das Entkleiden und die körperliche Durchsuchung der Körperöffnungen für zulässig. In Folge der Dienstaufsichtsbeschwerde erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, nach Einschätzung der Rechtsanwältin D.N.s zu dessen Einschüchterung. Mehrere Monate versucht sie Akteneinsicht zu erhalten ohne Erfolg. Schließlich wird per Beschluss die Zulässigkeit der Durchsuchung durch das Landgericht Berlin bestätigt.

(vgl. Akte Reach Out: Unterlagen der anwaltschaftlichen Vertretung)

März 8, 2006 | Chronik | Keine Kommentare