Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt

11. Mai 2008 – A. C.


Vorfall

Am 11. Mai 2008 suchen mehrere Polizeibeamte A.C. in seiner Wohnung auf. Sie klingeln, seine Freundin öffnet. A.C. war gerade von der Arbeit zurückgekehrt und hielt sich im Schlafzimmer auf. Die PolizistInnen stellen sich nicht vor, nennen auch den Grund ihres Kommens nicht (später stellt sich heraus, dass Nachbarn sie wegen angeblicher Kinderschreie alarmiert hatten), sondern verschaffen sich sofort Zutritt zur Wohnung und verlangen lautstark den jungen Mann zu sprechen. Aufgeschreckt durch die Stimmen im Wohnungsflur und in Sorge um die im Wohnzimmer ruhig spielenden Kinder verlässt A.C. das Schlafzimmer und sieht sofort einen Schlagstock auf sich gerichtet. Die BeamtInnen verlangen nach seinen Papieren, eine Nachfrage A.C.s nach dem Grund, beantworten sie nicht. Plötzlich beginnen drei der Beamten A.C. zu schlagen, ihm wird die Luft abgedrückt, seine Handgelenke werden verletzt, er wird in den Rücken getreten. Seine Freundin wird nicht zu ihm durch gelassen, so sehr sie sich auch bemüht. A.C. bekommt keine Luft mehr und beißt in Panik einen der Beamten in den Arm. Nun werden ihm Handfesseln angelegt. Ohne Schuhe wird er im Hausflur grob zu Boden gebracht, wo er 20 Minuten liegen muss. Er ist verletzt und blutet aus dem Mund, die Beamten aber ignorieren das. Schließlich wird A.C. mit einem Gefangenentransporter auf die zuständige Wache gebracht. Auch hier wird er nicht medizinisch sondern lediglich erkennungsdienstlich behandelt.

Rassistische Motivation

unterstellte Herkunft

Strafrechtlicher Verlauf

A.C. stellt Strafanzeige gegen die beteiligten PolizeibeamtInnen wegen Körperverletzung im Amt. Er selbst wird wegen „Nötigung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ angezeigt. Der Prozess wird am 27.02.2009 eröffnet.

(vgl. Akte ReachOut: Gedächtnisprotokoll, Unterlagen der anwaltschaftlichen Vertretung, ärztliche Atteste)

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