06. November 2008 – P. D.
Vorfall
Am 6. November 2008 gegen 8:00 Uhr wird P.D., seine Ehefrau und ihr 2-jähriges Kind durch lautes und wildes Hämmern an der Wohnungstür geweckt. Als sie die lauten Geräusche hören, bringt die Frau das kleine Kind zu P.D. ins Bett und geht zur Tür, um sie zu öffnen. An der Tür stehen ca. 7 Polizeibeamte mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl. Der Krach ist so laut, dass sogar die Nachbarn wach werden und im Treppenhaus stehen. Ohne Weiteres erlaubt die Frau den Beamten die Wohnung zu betreten. Die Beamten gehen gleich ins Schlafzimmer und erklären P.D., dass er einer gewerbemäßigen Softwarepiraterie und Urheberrechtsverletzung schuldig wäre und dass sie die Wohnung durchsuchen würden. P.D. erklärt deutlich, dass er gegen die Durchsuchung und eine eventuelle Beschlagnahmung jedweder Gegenstände sei. Einer der Beamten setzt sich hin ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Die anderen stehen herum. P.D. liegt immer noch in Unterhose und Unterhemd im Bett. Vor den Beamten muss er in diesem Zustand aus dem Bett aufstehen. Nachdem die Beamten seine Kleidung durchsucht hatten, darf sich P.D. im Wohnzimmer vor den Beamten anziehen. Dabei wird er von den herumstehenden Beamten umzingelt. Von dem auf dem Sessel sitzenden Beamten wird P.D. erklärt, dass man gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrecht pp. ermittelt. Man hatte ihn angezeigt, nachdem er über Ebay Software an einen Mann aus Köln verkauft hatte. Dieser wollte nicht bezahlen, weshalb es bereits ein schriftliches Klärungsverfahren bei Ebay gab. Der Käufer behauptete, P.D. hätte die verkaufte Software gehackt. Den Beamten erklärt er, dass die Software unbenutzt und in Originalverpackung mit der Originalrechnung an den Käufer geschickt wurde. Er erwähnt außerdem, dass er auch die Lizenzcodes mit gesendet hatte. Die Frage, ob die Beamten zur Klärung Kontakt zu dem Softwarehersteller aufgenommen, müssen diese verneinen. Daraufhin erklärt P.D., dass er den Softwarehersteller über den Weiterverkauf in Kenntnis gesetzt hatte. Der Beamte sagt ihm, dass der Käufer Probleme mit der Installation der Software hatte, worauf P.D. erwidert, dass er vom Hersteller informiert wurde über die erfolgreiche Installation und Aktivierung der Software und dass es nachvollziehbar wäre, wer diese nutzt. Insgesamt kommt P.D. der gesamte Polizeieinsatz nun immer absurder vor. Trotz seiner Interventionen beenden die Beamten die Durchsuchung nicht. Zum Ende fordern sie P.D. auf das von ihnen angefertigte Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsprotokoll zu unterschreiben, was dieser aber verweigert. Daraufhin verließen sie die Wohnung mit verschiedenen Gegenständen, darunter auch einige über die er erst im Nachhinein informiert wurde.
Weiterführende Informationen
Das Kind musste der gesamten Durchsuchung beiwohnen. Es zeigte sich erschrocken und verstört.
Rassistische Motivation
unterstellte Herkunft; es handelt sich bei dieser Geschichte um einen exemplarischen Fall strukturellen Rassismus’. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einem anders lautenden Familiennamen ein derart hohes Polizeiaufgebot eines Spezialeinsatzkommandos zum Einsatz gekommen wäre, ohne nachweisliche Vorermittlungen.
Strafrechtlicher Verlauf
Das gegen P.D. eingeleitete Verfahren wird eingestellt. P.D. formuliert eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die aber zurückgewiesen wird.
(vgl. Akte ReachOut: Dienstaufsichtsbeschwerde)
04. November 2008 – C. A.
Vorfall
Am Abend des 04. November wird C.A. mit ihrem Fahrrad beim Überqueren einer Fußgängerampel durch ein Fahrzeug geschnitten, wobei ihr Fahrradkorb das Auto beschädigt. Obwohl die Fahrer im Unrecht sind verlangen sie 100,00 Euro Schadenersatz von C.A., die dieses ablehnt und stattdessen fordert, die Polizei zu benachrichtigen. Die schnell eintreffenden Beamten befragen zuerst die Insassen des Fahrzeugs bevor sie schließlich C.A. auffordern sich auszuweisen. Da sie ihre Papiere nicht dabei hat, verlangen die Polizisten gemeinsam zu C.A.s Wohnung zu fahren. Weiterlesen …
