18. Februar 2009 – D. Z.
Vorfall
D.Z. sitzt gemeinsam mit einem Bekannten auf einer Bank im Görlitzer Park. Die beiden jungen Männer unterhalten sich, als plötzlich zwei Polizeibeamte an D.Z. herantreten und die Aushändigung seiner Personalpapiere verlangen. Die Nachfrage D.Z.s, warum gerade er kontrolliert werde, beantworten die Beamten mit der vorläufigen Festnahme des jungen Mannes. Sie werfen ihn auf den Boden und fesseln seine Hände mit Handschellen. D.Z. ist außer sich vor Wut über dieses aggressive Vorgehen gegen seine Person und schimpft auf die Beamten.
Weiterführende Informationen
D.Z. saß mit einem Bekannten auf der Bank im Görlitzer Park, der im Gegensatz zu ihm nicht schwarz war. Von den Polizeibeamten wurde dieser weder befragt noch kontrolliert.
Später erfährt D.Z., dass man ihm vorwarf im Görlitzer Park mit der Hand ein Loch unter der Bank in die Erde gegraben zu haben, in dem er Drogen versteckt haben sollte. Obwohl die Rechtsanwältin des jungen Mannes zweifelsfrei im Verfahren nachwies, dass der Boden gefroren war blieben die Beamten bei ihrer Aussage.
Rassistische Motivation
Hautfarbe
Strafrechtlicher Verlauf
Die Beamten erstatten Strafanzeige gegen D.Z. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beleidigung. D.Z. wird im August 2009 zu mehreren hundert Euro Geldstrafe verurteilt.
(vgl. Akte ReachOut: Akten der anwaltschaftlichen Vertretung)
