28. März 2009 – M. A.
Vorfall
Am 28.03.2009 ist M.A. nach einer Demonstration in einem Café auf der Toilette. Kurz nach ihm betreten zwei Polizeibeamte den Raum, der kaum Platz für zwei Personen bietet. Also verlässt ein Beamter die Toilette wieder, nicht aber ohne vorher M.A. zu schubsen, der das Verhalten ignoriert. M.A. ist gerade dabei sich die Hände zu waschen, da möchte der zweite Polizist gehen. Auch M.A. möchte die Toilette verlassen, wird aber, da weitere Personen den Raum betreten, daran gehindert. Der Polizist tritt nun aus dem Raum heraus, aber als M.A. ihm nachfolgen möchte, verschließt er die Tür, hält seinen Ellenbogen an dessen Kehle, drückt ihn gegen eine Toilettentrennwand und fragt: “Bin ich dein Neger, der dir die Tür öffnet?“ Dann verlässt er den Raum, hält aber nun die Tür von Außen verschlossen, um M.A. am Gehen zu hindern. Der beginnt laut zu schreien, so dass die Gäste des Lokals aufmerksam werden. Die Beamten versuchen das Lokal zu verlassen, werden aber durch M.A., der nun endlich die Toilette verlassen hat, und die anderen Gäste daran gehindert. M.A. fordert die Polizisten auf sich auszuweisen. Die zücken plötzlich Handschellen und versuchen M.A. unter der Rechtfertigung einer Verhaftung aus dem Cafè zu zerren. Da die alarmierten Gäste die Beamten daran hindern wird ein Einsatzkommando hinzu gerufen, das sehr schnell das Café erreicht. M.A. muss sich ausweisen und wird über eine Stunde im Einsatzwagen festgehalten.
Rassistische Motivation
unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf
M.A. erstattet Strafanzeige gegen die Beamten wegen Körperverletzung im Amt. Die Beamten zeigen ihrerseits M.A. wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, falscher Verdächtigung und Beleidigung an.
(vgl. Akte ReachOut: Gedächtnisprotokoll)
