Vorbemerkungen
Die Chronik stellt rassistische Vorfälle dar, in die PolizeibeamtInnen verwickelt sind. Ziel dieser Chronik ist es, die Öffentlichkeit für das Thema rassistisch motivierte Polizeigewalt zu sensibilisieren, die Position der Betroffenen zu stärken und die Verantwortung der Polizei für ein respektvolles Miteinander einzufordern.
Die Fälle, die in dieser Chronik versammelt wurden, gehen auf unterschiedliche Quellen zurück: sie basieren auf Berichten von Betroffenen rassistischer Übergriffe durch Polizeibeamte, von ZeugInnen oder beobachtenden PassantInnen oder entstammen Meldungen von Tageszeitungen und anderem Dokumentationsmaterial.
Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Sammlung ein vollständiges Bild zeichnet. Nur selten kommen rassistisch motivierte Polizeiübergriffe zur Anzeige, da Gegenanzeigen regelmäßig erfolgen und/ oder es keine (aussagebereiten) ZeugInnen gibt. Die Chancen auf Verurteilung der PolizeibeamtInnen sind gering, auch wenn die Belege schlagend sein sollten und sich Gegenanzeigen als unbegründet herausstellen. Es sind Fälle bekannt, in denen von einer Veröffentlichung oder gar Anzeige zurückgeschreckt wird, da der Aufenthaltsstatus der Betroffenen ungeklärt ist und negative Folgen wie eine Abschiebung zu erwarten sind. Erschreckend ist, dass sich vor diesem Hintergrund eine gewisse Normalität einstellt. Nicht nur die PolizeibeamtInnen gehen von einer inferioren Position der Betroffenen aus, sondern auch die Opfer selber: diese empfinden diskriminierende Behandlung zwar nicht als gerecht, aber als üblich für deutsche Verhältnisse. Damit kann man von einer zahlenmäßigen Unterschätzung der Fälle ausgehen.
Es genügt nicht, auf die Zahl der tatsächlich zur Anklage kommenden und zur Verurteilung eines Polizeibeamten führenden Prozesse zu schauen. Verfahren gegen PolizeibeamtInnen werden in den meisten Fällen eingestellt und nur in fünf Prozent der überhaupt angezeigten Polizeiübergriffe, wird ein Gerichtsverfahren eröffnet. Allein hieraus im Rückschluss zu folgern, dass PolizeibeamtInnen allzu häufig unberechtigterweise der Körperverletzung im Amt bezichtigt würden, ist statistisch unredlich. Ob es bei den hier gesammelten Vorfällen zu einem Prozess kam und welchen Verlauf dieser nahm, wird in den Rubriken »strafrechtlicher Verlauf« und »zivilrechtlicher Verlauf« dargestellt.
Die Fälle der vorliegenden Chronik wurden vollständig anonymisiert. Deshalb lässt sich allein aus der Beschreibung des Vorfalls deren rassistische Motivation nicht mehr erschließen. Doch wir gehen in allen Fällen aufgrund der Kenntnisse der Hintergründe davon aus, dass sie rassistisch motiviert sind (vergleiche dazu die Rubrik »rassistische Motivation«).
Am ehesten ist eine rassistische Motivation zu identifizieren, wenn PolizeibeamtInnen diskriminierende Bemerkungen äußern. In diesen Fällen genügen abfällige Äußerungen in bezug auf Hautfarbe, Kleidung, Staatsangehörigkeit und anderes, um eine rassistische Motivation zu belegen.
In anderen Fällen zeigt sich die Vorurteilsstruktur erst im Umgang mit den Opfern. Die Betroffenen werden beispielsweise durch ihr Äußeres »auffällig«. Dann folgen Kontrollen und Festnahmen (so geschehen bei Unfallhergängen, in denen die von rassistisch motivierter Polizeigewalt Betroffenen die Unfallgeschädigten waren). Aber auch deutsche StaatsbürgInnen, wie zum Beispiel SpätaussiedleInnen, sind vor Diskriminierungen aufgrund des Merkmals „Sprache“ nicht gefeit.
Damit gehen diejenigen Fälle einher, die auf die implizit rassistischen Fahndungsraster der Polizei zurückgehen. Insbesondere bei »verdachtsunabhängigen Kontrollen« und durch die Definition sogenannter »gefährlicher Orte« werden Personen kontrolliert, die aufgrund äußerlicher Merkmale durch PolizeibeamtInnen selektiert werden. Die Kriterien für die Kontrolle selbst genügen schon einer rassistischen Vorurteilsstruktur (vgl. Kant, Martina: Verdachtsunabhängige Kontrollen. MigrantInnen im Netz der Schleierfahndung; in CILIP 65, 2000, S. 29–35)
Mit den rassistischen Motiven verquicken sich auch andere Formen der Diskriminierung, wie zum Beispiel Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Religion/ Weltanschauung oder der politischen Orientierung. Auch Mehrfachdiskriminierungen wie diese dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
01. August 2009 – F. K.
Vorfall
Gemeinsam mit Freunden ist Dr. K. im Volkspark Friedrichshain. Die Gruppe trifft sich jedes Jahr zum Feiern und zum Austausch. Sie haben einen Musikgenerator dabei, der fröhliche Töne spielt. Es herrscht eine ausgelassene Stimmung. Gegen 15.00 Uhr kommt ein Mann auf die Gruppe zu und fragt, ob eine Genehmigung zur Benutzung des Generators vorläge. Obwohl er keine Berechtigung besitzt zur Erfragung solcher Tatsachen, macht er deutlich: „Es ist bei uns üblich, für Veranstaltungen Genehmigungen haben zu müssen.“ Dr. K. greift nun in die Szene ein und lässt den Mann wissen: „Du solltest froh sein, dass Du an uns geraten bist und nicht an andere, die hätten Dir schon längst ein Messer in den Bauch gerammt.“ Weiterlesen…
