04. November 2009 – K. D.
Vorfall
Frau K. ist am Abend des 4. November mit ihrem Fahrrad unterwegs. An einer Straßenüberquerung wird sie durch einen Autofahrer geschnitten, so dass ihr Fahrradkorb sich löst und einen Kratzer am Auto hinterlässt. Der Fahrer fordert sie auf, sofort eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 100 Euro zu leisten, aber Frau K. besteht darauf die Polizei zu verständigen. Die eintreffenden Beamten lassen sich vom Autofahrer das Geschehen beschreiben, Frau K. wird indes nicht befragt. Nur ihre Personalpapiere werden verlangt. Da Frau K. diese nicht bei sich führt, bestehen die Beamten darauf sie zu ihrer Wohnung zu begleiten. Das Fahrrad muss sie an Ort und Stelle anschließen. Flankiert von den Beamten erreicht Frau K. ihr Wohnhaus. Sie fühlt sich gedemütigt. Im Treppenhaus schließlich entreißt ein Beamter ihr ohne Grund die Tasche, während ein anderer ihr plötzlich Handschellen anlegt und sie wieder zur Straße bringt. Nun fährt man mit ihr auf eine Polizeiwache in Spandau, ohne Abgabe irgendeiner Erklärung.
Frau K. wird in eine Zelle gesperrt. Man müsse ihre Personalien überprüfen. Auch wird sie erkennungsdienstlich behandelt und Blut wird ihr abgenommen. Sie hört, wie sich die Beamten lustig über sie machen.
Als Frau K. am nächsten Morgen entlassen wird, lässt sie sich sofort im Krankenhaus untersuchen. Ihr Körper schmerzt von der Behandlung durch die Beamten. Sie trägt eine Rippenprellung davon.
Rassistische Motivation
unterstellte Herkunft
Strafrechtlicher Verlauf
Frau K. wird durch die Polizeibeamten angezeigt.
(vgl. Akte Reach Out: Gedächtnisprotokoll)
Workshop “Kritische JuristInnen”
Der Winterkongress des Arbeitskreises kritischer Juragruppen, der vom 29.10. bis 01.11.2009 in der Neuköllner Rütli-Schule stattfand, stand unter dem Motto „Wollen wir recht haben? Zwischen rechtspolitischer Praxis und Systemkritik“. KOP war eingeladen worden zum Thema „Anlass- und verdachtsunabhängige Kontrollen in Berlin und ihre Folgen“ zu sprechen.
Gemeinsam mit vier interessierten Student_innen erörterten wir die Schwierigkeiten, dass weder die Orte, an denen die Polizei anlass- und verdachtsunabhängige Kontrollen (auf Grundlage des ASOG-Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz) durchführt, noch die Verdachtsaster, nach denen sie kontrolliert, bekannt sind oder dokumentiert werden. Weiterlesen…
