Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt

“Ich habe niemanden geschlagen…”

Herr G.* verbringt am 10. Januar 2004 den Tag mit seinem fünfjährigen Sohn. Das Verhältnis zwischen ihm und der Mutter des Jungen gestaltet sich kompliziert. Der Junge soll um 18.00 Uhr wieder bei seiner Mutter sein, aber Herr G. wünscht sich mehr Zeit mit dem Kind. Er möchte mit dem Jungen zu Abend essen und ihn auch bei sich übernachten lassen. In einem Telefonat bittet er die Mutter seines Sohnes ihn länger bei sich behalten zu dürfen: sie zeigt wenig Begeisterung für seinen Vorschlag.

Gegen 18.30 Uhr erscheinen zwei Beamte an Herrn G.s Wohnungstür. Es läge eine Anzeige der Mutter vor: Herr G. versucht die Situation zu erklären, der Junge sitzt am Abendbrottisch. Die Beamten betreten unerlaubt die Wohnung und beginnen eigenständig den Jungen anzuziehen. Der Junge schreit und weint. Herr G. telefoniert mit der Mutter des Kindes, aber ein Gespräch ist nicht möglich. Die Beamten sprechen mit ihr: sie beharrt weiter auf der Mitnahme des Kindes. Schließlich trifft polizeiliche Verstärkung ein: mehr als sechs Beamte befinden sich nun in der Wohnung. Das Kind schreit und weint unaufhörlich. Herr G. ist zutiefst verunsichert und besorgt. Er wird von seinem Sohn getrennt. Er befindet sich im Wohnzimmer der Wohnung. Er hört, wie sich einige Beamte über seine Staatsbürgerschaft unterhalten: er wird in den Hausflur gebracht. Die Beamten wollen Herrn G.s Pass sehen. Auf Nachfrage, welcher Grund dafür vorläge, wird er zu Boden geworfen. Unter Gewaltanwendung werden ihm Handschellen angelegt, die Beamten knien auf seinem Rücken und sein Kopf wird nach außen gedreht. Er bekommt keine Luft und hat Todesangst.
Zur erkennungsdienstlichen Behandlung wird Herr G. auf die zuständige Polizeidirektion gebracht. Was mit seinem Sohn geschieht, weiß er nicht. Herr G. ist verletzt und blutet: eine Amtsärztin stellt dennoch seine „Verwahrfähigkeit“ fest. Unabhängige Ärzte werden nicht zugelassen, einen Rechtsanwalt kann er nicht kontaktieren, die Herausgabe der Namen der beteiligten Beamten wird ihm verweigert.
Nach Stunden wird Herr G. entlassen. Erst jetzt kann er seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Er wird eine Woche stationär in der Psychiatrie behandelt. Lange befindet er sich in fachärztlicher Betreuung.

Widerstandshandlung versus Körperverletzung im Amt

Die in den Vorgang involvierten Beamten stellen noch am 10.01.2004 Anzeige gegen Herrn G. wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Ein Beamter sagt aus:

Gemeinsam drückten wir den Beschuldigten … an die Wand. … Er wand sich hin und her und drückte sich mit dem Kopf und dem Oberkörper von der Wand ab. Um ihn endgültig unter Kontrolle zu bekommen drückten wir den Beschuldigten gemeinsam bäuchlings zu Boden. Auch hier wand sich der Beschuldigte hin und her. Es gelang mir … einen Arm des Beschuldigten auf seinen Rücken zu drehen. … Hier legte ich dem Beschuldigten Handschellen an. … Als wir dann gemeinsam dem Beschuldigten beim Aufstehen halfen, stellte ich eine Verletzung an der rechten Augenbraue und am Nasenbein fest. Diese Verletzungen muss sich der Beschuldigte zugezogen haben, als er sich mit dem Kopf gegen die Wand des Hausflures stemmte.

Herr G. zeigt die Beamten am 12.01.2004 wegen „Körperverletzung im Amt an. Auf die o. g. Darstellung antwortet er später:

Das Ganze ist eine Lüge. Ich habe mich damals nicht gewehrt. Das stimmt absolut nicht. Ich wurde nicht gegen eine Wand gestoßen, sondern gleich zu Boden, wie ich es hier angegeben habe. Meine Verletzungen habe ich durch den Kopfstoß auf dem Boden erlitten.

Da Herrn G. die Identifizierung der BeamtInnen während seines Gewahrsams verweigert wurde, konnte das Gericht nicht einwandfrei feststellen, welche BeamtInnen seine Verletzungen verursacht haben. Beide Verfahren mussten eingestellt werden.

(Informationen zur Verfügung gestellt durch Herrn G.)

*anonymisiert

Hinterlasse einen Kommentar

Please contact KOP directly via the contact page if you need help!Bitte kontaktieren Sie KOP direkt unter der Kontaktseite, wenn Sie Hilfe brauchen!