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Prozesstag 9: Brandenburger Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für den Todesschützen von Neuruppin

Der 28.06.2010 ist der nunmehr neunte Prozesstag im Verfahren gegen drei angeklagte Berliner Polizeibeamte. Die Beweisaufnahme ist beendet und die Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter_innen halten zum Abschluss ihre Plädoyers.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld der Angeklagten als erwiesen an. Weder das Berliner, noch das Brandenburger Polizeigesetz könnten eine Rechtfertigung für die Schüsse geben. Sie fordert für den Todesschützen 3 Jahre und sechs Monate Haft und für dessen Mitangeklagte eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen erwiesener „Strafvereitelung im Amt“. Allerdings zeigt sie sich zurückhaltender als zu Prozessbeginn und möchte einige Minderungsgründe für die Schuld der Angeklagten anerkannt wissen.

Die Nebenklage findet deutliche Worte zum Verhalten der Beamten: Die Motivation des Schützen zur Festnahme sei übermäßig ausgeprägt gewesen, die Festnahme hätte anders ablaufen müssen, die Konstruktion einer Notwehrsituation sei unhaltbar. Die –sehr eingeschränkten- Aussagen der mitangeklagten Polizisten unterstützten die These, in der Berliner Polizei gäbe es einen Korpsgeist, der die beiden Männer daran hindere, Angaben zum Fehlverhalten ihres Kollegen zu machen. Dass beide die Schüsse nicht als solche erkannt haben wollen, sei absolut unglaubwürdig. Schließlich fordern die Anwält_innen für den Todesschützen fünf Jahre Haft wegen „Totschlags“, sowie 18 Monate für dessen Kollegen wegen „Strafvereitelung im Amt“.

Nicht überraschend ist die Forderung der Verteidigung, alle Angeklagten freizusprechen. Der Schütze hätte sich in einer Notwehrsituation befunden und seine Kollegen nun mal nichts gehört. Alle Zeug_innen, die etwas Gegenteiliges behaupten, seien unglaubwürdig. Außerdem hätte es eine unzulässige Vorverurteilung durch die Presse gegeben. Für den Fall einer Verurteilung ihrer Mandanten stellten alle Anwälte schon mal vorsorglich neue Beweisanträge.

Am Sonnabend, den 03.07.2010, wird die Kammer ihr Urteil verlesen.

Juni 28, 2010 | Archiv | Keine Kommentare 

Prozesstag 6 & 7: Einblicke in den Eifer eines Berliner Polizisten

Der sechste und siebente Prozesstag in Neuruppin, wo die Todesschüsse auf Dennis aus Neukölln seit Mai verhandelt werden, decken Zweierlei auf: zum Einen den erkennbaren Elan zur Vertuschung des Sachverhalts bereits kurz nach Abgabe der Schüsse und zum anderen den ausgesprochenen Eifer, mit dem der Todesschütze seine polizeiliche Karriere durchlief.

Am 17.06.2010 wird, nachdem zwei Freunde von Dennis ihre Aussagen gemacht hatten, derjenige Polizeibeamte als Zeuge gehört, der unmittelbar nach Ablauf der Situation in Schönfließ am Tatort eintraf. Er beschreibt, wie der hauptangeklagte Beamte sich nicht zurückhalten kann, vom Geschehenen zu berichten –ganz im Gegenteil zu seiner späteren Verschwiegenheit im Gericht. Und auch, wie nachdenklich er gewirkt hätte, als ihm gewahr wurde, dass er sein komplettes Magazin auf Dennis abgeschossen hatte. Aber der Zeuge weiß auch zu berichten, wie er mehrfach anbot, einen Sachstandsbericht über seine Beobachtungen abzugeben und dieses immer wieder und von mehreren Seiten abgelehnt wurde. Dies muss wohl gewertet werden, als eine von Beginn an vorhandene Motivation der Berliner Polizei, jedwede sachgemäße Information abzulehnen, auch wenn sie von Kolleg_innen stammt.

Der Prozesstag am 22.06.2010 zeichnet sich durch Verlesen verschiedener Aussagen von Kolleg_innen des Todesschützen aus, die dessen Ehrgeiz hervorheben. So schwärmt ein Beamter aus Hamburg vom Festnahmewillen des Angeklagten und bemerkt: “So schön kann länderübergreifende Polizeiarbeit sein.” Und auch andere Belobigen kennzeichnen den Todesschützen als besonders ehrgeizigen Polizeibeamten. Nur eine Sache trübt das Bild: Gegen den Angeklagten wurde bereits einmal eine Disziplinarstrafe verhängt. Er soll einen Festgenommenen geduzt und beleidigt haben. Auch die wegen „Strafvereitelung im Amt“ angeklagten Berliner Polizeibeamten werden als ehrgeizig beschrieben. Beendet wird der Tag mit der Verlesung des Vorstrafenregisters von Dennis. Verschiedene Anträge der Nebenklagevertreter_innen zur Vorladung weiterer wichtiger Zeug_innen werden durch das Gericht abgelehnt.

Juni 22, 2010 | Archiv | Keine Kommentare 

“Freibrief durch Uniform – Wer kontrolliert die Polizei?”

Am 17.06.2010 diskutierte KOP gemeinsam mit Heiner Busch, Redakteur und Autor der CILIP, Möglichkeiten zur Kontrolle polizeilicher Praxis.

Gefördert wurde die Veranstaltung durch das Bildungswerk Berlin der Heinrich Böll Stiftung, finanziert aus Mitteln der Deutschen Klassenlotterie. Der Migrationsrat stellte uns freundlicherweise einen Raum zur Verfügung. Weiterlesen …

Juni 17, 2010 | Artikel, Pressemitteilungen | Keine Kommentare 

Demoaufruf: Nicht Freund und Helfer, sondern Richter und Henker

In der Nacht zum Neujahr 2009 wurde Dennis in Schönfließ bei Berlin von der Polizei erschossen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, doch nach einem Wortwechsel erschoss Reinhard R. den Gesuchten. Die Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und der Prozess findet seit Mai vor dem Landgericht in Neuruppin statt. Weil aber von der staatlichen Justiz keine Gerechtigkeit zu erwarten ist, organisieren Dennis Familie und Freundeskreis seit dem Mord Gegenöffentlichkeit und politischen Druck. Zum nahenden Prozessende soll noch einmal in die Offensive gegangen werden, um den Fall und tödliche Polizeigewalt öffentlich zu thematisieren.

Kommt zur Demo gegen Polizeigewalt!

Ort
U-Bhf Hermannplatz
Am
19.06.2010 um 16 Uhr
Aufruf
antifa.de

Juni 14, 2010 | Archiv | Keine Kommentare 

Prozesstag 5: Der Tag der Sachverständigen

Der fünfte Prozesstag in Neuruppin zur Aufklärung des Todes von Dennis beginnt mit Regen. Der Saal ist gut gefüllt. Auch heute sind neben den vier Nebenklagevertreter_innen, den drei Nebenkläger_innen, den zwei Staatsanwälten, den zwei Richtern und drei Schöffen, den drei Angeklagten samt ihrer fünf Verteidiger_innen wieder der Justiziar des Polizeipräsidenten Berlin und Personenschützer mit im Raum. Neben Freunden und Familie hat auch die Presse Platz genommen. Vor der Tür befinden sich zwei Kontrollpunkte mit jeweils abwechselndem Durchsuchungspersonal und etliche Polizisten. Man fragt sich, was dieses Szenario eigentlich rechtfertigt.

Heute werden vier Sachverständige gehört: ein Kriminalhauptkommissar, der den Tatort kriminaltechnisch untersucht hat, ein Rechtsmediziner, der Dennis nach seinem Tod obduzierte, ein gerichtschemischer Sachverständiger und schlussendlich ein Schusswaffensachverständiger. Worüber die Zeugen Auskunft geben ist meistens langwierig und unverständlich vorgetragen und am Ende ziemlich vage. Was erfahren wir? Laut Aussage des Kriminaltechnikers wurde der Tatort „professionell und sorgsam“ gesichert. Dass dabei zwei Patronenhülsen aus der Waffe des Schützen im Heckscheibenwischer des Jaguars übersehen wurden, ist kaum erklärbar. Dass ausgerechnet Berliner Polizeibeamte (womöglich aus der Dienststelle der Angeklagten) die Kleidung und Ausrüstung der Angeklagten sicherstellten und gut verpackt mit Protokollzettel zur Kriminaltechnik zurück schickten, ist beinahe unfassbar. Unfassbar auch findet der Gerichtsmediziner den Anteil der Kokainbestandteile in der Blut- und Urinprobe von Dennis. Das könnte ein Teil der Erklärung für dessen Wahnsinnsfahrt sein. Der Winkel des Todesschusses war Thema sowohl des gerichtschemischen Sachverständigen als auch seines Kollegen, dem Schusswaffensachverständigen. Beiden aber gelang es kaum, eindeutige Aussagen zu treffen. Die Verteidigung des Schützen hat damit alle Möglichkeiten, hier auf eine unzureichende Beweislage zu insistieren.

Auch das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung erschreckte. Der Staatsanwalt meldete sich wie ein Schuljunge mit erhobener Hand , um vom Richter das Wort erteilt zu bekommen, während die Verteidigeranwälte wiederholt Zeugen unterbrachen und schlussendlich dem Richter Ratschläge erteilten, wie er seine Vernehmung zu führen hätte. Unbegreiflich daran: der Richter ließ sie gewähren. Wie das vereinbar ist mit der Vorstellung einer unvoreingenommenen Justiz, keiner weiß es. Außer wahrscheinlich der Polizei.

Juni 14, 2010 | Archiv | Keine Kommentare 

law blog: “Die Legende von der schutzlosen Polizei”

Artikel “Die Legende von der schutzlosen Polizei” im “law blog”.

Zum gleichen Thema auch Telepolis mit “Polizeiliche Taschenspielertricks”.

Juni 4, 2010 | Artikel | Keine Kommentare