Was tun als Opfer oder Zeuge/in von Polizeigewalt?!
Wenn Sie Opfer werden
Sprechen Sie gezielt mögliche Zeugen/innen an! Nennen Sie diesen ihren Namen und eine Telefonnummer und bitten Sie diese dort anzurufen.
Wenn Sie festgenommen werden, sind Sie verpflichtet Angaben zu Ihrem Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und -land, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Adresse, bei der Sie gemeldet sind, zu machen. Machen Sie keine weiteren Aussagen oder Angaben! Sie wissen zu diesem Zeitpunkt nicht, welche Vorwürfe im Einzelnen gegen Sie erhoben werden.
- Sie haben ein Recht darauf, nach der Festnahme eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt anzurufen. (Notdienst der Strafverteidiger/innen: 0172-3255553)
- Sie haben das Recht, jede Aussage zu verweigern, sowohl vor der Polizei, als auch vor der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Manchmal drohen die Beamten/innen Ihnen mit Abschiebung/Ausweisung oder versprechen Ihnen die Freilassung, wenn Sie Aussagen machen. Glauben Sie ihnen dies nicht!
Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine Aussage! Falls Sachen oder Geld von Ihnen beschlagnahmt werden, bestehen Sie darauf, ein Protokoll zu erhalten. Unterschreiben Sie dieses Protokoll nicht.
Wenn Sie nicht freigelassen werden, werden Sie dem/r Haftrichter/in vorgeführt oder es findet ein Schnellverfahren statt. Dies muss spätestens bis Mitternacht des nächsten Tages nach Ihrer Festnahme geschehen sein. Sie haben dort das Recht auf eine/n Dolmetscher/in. Bestehen Sie darauf!
Machen Sie auch jetzt keine Aussage. Alles, was Sie vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht sagen, kann später gegen Sie verwendet werden. Alles, was zu Ihren Gunsten spricht, können Sie auch später noch, nach Rücksprache mit einem Anwalt/einer Anwältin, aussagen.
Illegalisierte Personen können direkt in Abschiebehaft genommen werden. Auch in diesem Fall haben Sie das Recht eine Anwältin/einen Anwalt anzurufen.
Wenn Sie freigelassen werden und geschlagen oder misshandelt wurden, gehen Sie sofort zum Arzt/zur Ärztin. Lassen Sie sich dort ihre Verletzungen attestieren.
Wenn Sie Zeuge/in von Polizeigewalt werden
Fragen Sie die Polizisten/innen nach ihren Dienstnummern. Die Verweigerung der Dienstnummer ist rechtswidrig; in diesem Fall verlangen Sie, den Einsatzleiter zu sprechen.
Wenn Zivilgekleidete behaupten, zur Polizei zu gehören, bestehen Sie darauf den Polizeiausweis zu sehen.
Fordern Sie bereits vor Ort, als Zeuge/in aufgenommen zu werden! Stellen Sie sich auch den Betroffenen als Zeuge/in zur Verfügung. Bitten Sie Umstehende, das ebenfalls zu tun.
Im Fall einer Festnahme erfragen Sie unbedingt Namen und Adresse der/des Abgeführten!
Wenn Sie Anzeige erstatten wollen: Erstatten Sie diese bei der Staatsanwaltschaft.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie beim Polizeipräsidenten Ihres Bundeslandes (in Berlin: Platz der Luftbrücke 6) stellen.
In jedem Fall
Wenn Sie Opfer oder Zeuge/in einer Festnahme oder eines rassistischen Polizeiübergriffs werden, schreiben Sie den genannten Vorgang so genau möglich in einem Gedächtnisprotokoll auf:
- Ort und Zeitpunkt des Vorfalls
- Beobachtete Handlungen
- Personenbeschreibungen
- Kontakte zu anderen Zeugen/innen
- Dienstnummer der Beamten/innen
- Helmnummer der Beamten/innen
- Autonummern der Polizeiwagen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an uns. Auch wenn Sie keine Anzeige erstatten möchten oder anonym bleiben möchten, ist es wichtig, dass der Fall ohne Namen dokumentiert wird.
- ReachOut – Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus und Rassismus
Oranienstr.159
10969 Berlin
Tel: 030-69568339 - ADB – Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
Greifswalder Str.4
10405 Berlin
Tel: 030-2042511 - EA – Ermittlungsausschuss Berlin
Gneisenaustr.2a
10961 Berlin
Tel: 030-6922222




















Ich habe Ihre Internetseite gefunden, weil ich nachdem ich Zeuging eines Übergriffes der Polizei auf einen Dunkelhäutigen nach einer Möglichkeit gesucht habe etwas zu tun um darauf aufmerksam zu machen. Am Donnerstag, den 28.01.2010 habe ich gegen 16.30 Uhr im Bahnhofsgebäude beobachtet, wie zwei Polizisten einen jungen Mann mit schwarzer Hautfarbe am Boden festhielten und mit einem Schlagstock auf ihn einschlugen. Ich arbeite im Bahnhof und kam gerade von meiner Pause zurück. Ich habe die Szene nicht von Anfang mitbekommen, aber meine Kollegin und weitere Zeugen haben mir erzählt, dass der Mann ohne ersichtlichen Grund auf den Boden geworfen und geschlagen wurde. Alle Personen mit denen ich sprach waren von diesem Vorfass geschockt. So etwas darf doch nicht passieren.
Leider habe ich weder den Namen des Opfers noch die der Polizisten. Während ich meine Arbeitskleidung wieder angelegt habe, sind die Polizisten mit dem Opfer verschwunden. Kann ich irgendetwas unternehmen, damit diese Polizisten zur Verantwortung gezogen werden?
Hallo Frau Demir,
bitte melden Sie sich doch noch einmal per Email an info@kop-berlin.de. Wir speichern über das Kommentarformular keine Emailadressen.
Liebe Grüße
KOP Berlin
Hallo Herr Youssef,
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Liebe Grüße
KOP Berlin