Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt

Gerechtigkeit kostet – Jetzt erst recht!

Am 11.04.2008 wurde der Prozess gegen vier Beamte eines Sondereinsatzkommandos der Berliner Polizei wegen schwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht Tiergarten eröffnet. Die vier Männer werden beschuldigt, am 20.04.2005 den damals 16-jährigen Schüler Erdal R. im Zuge einer Festnahme in seinem Bett misshandelt und beleidigt zu haben.

Nachdem sich die Berliner Staatsanwaltschaft zuerst nicht in der Lage sah, die Vorwürfe Erdal R.s gegen die SEK-Beamten im Rahmen eines Prozesses zu verhandeln, wurde nun nach einer Klageerzwingung der Rechtsanwältin des Schülers doch der Prozess eröffnet.

Nach drei Jahren Kampf der Familie, der Rechtsanwältin und vieler UnterstützerInnen hat Erdal R. nun die Gelegenheit, Gerechtigkeit und die Verurteilung der Schuldigen einzufordern. Er und seine Familie haben gezeigt: es gibt einen Weg sich gegen das Unrecht zu wehren. Auch und gerade wenn es von Polizeibeamten begangen wird.

Unterstützt Erdal R. weiter: kommt zu den Prozesstagen am 15. und 18. April.

Meldet rassistische Polizeigewalt, wenn ihr sie beobachtet. Versteckt Euch nicht, wenn ihr selbst von rassistischer Polizeigewalt betroffen seid. Wehrt Euch!

15. April 2008 | Abgelegt unter: Archiv, Pressemitteilungen von KOP | Keine Kommentare 

Gerechtigkeit kostet!

In der Nacht vom 04. zum 05. März 2006 kontrollieren zwei Polizist_innen in Berlin-Kreuzberg zwei junge Männer. Beide werden durch die Beamt_innen als „ruhig und kooperativ“ beschrieben. Während die jungen Männer ihre Personalausweise aushändigen nähert sich der in zivil gekleidete Polizeibeamte W. dem Geschehen. Ohne Grund versetzt er einem der beiden jungen Männer (M.) einen derart heftigen Stoß, dass dieser mit dem Kopf gegen seinen Bekannten stößt. Dann reißt der Beamte M. zu Boden und drückt sein Knie auf dessen Rücken. W. versucht M. Pfefferspray in die Augen zu sprühen, dieser kann sich jedoch bäuchlings auf dem Boden liegend mit seiner Kapuze schützen, so dass das Reizgas einen Kollegen des Beamten trifft. M. erhält nun einen Tritt ins Gesicht, seine Oberlippe platzt auf. Er wird gefesselt und auf dem Boden liegen gelassen. Als M. versucht das Blut in seinem Mund auszuspucken, drückt der Beamte W. dessen Kopf auf den Asphalt.
M. erleidet mehrere Prellungen, Hämatome und Hautabschürfungen und trägt eine Platzwunde davon.

Am 13.05.2006 stellt M. gegen den Beamten Anzeige. Kurz darauf, am 30.10.2007 kommt es zum Prozess. Der Beamte W. wird nach siebenstündigem Zeugenverhör aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen.

Mit diesem Urteil wollen und werden wir uns nicht zufrieden geben. Trotz der hohen Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht auch ein zweites Mal den diffusen Versionen W.s und seiner Kolleg_innen folgen wird, sind wir in Berufung gegangen.
Wir wissen, dass die gewalttätige Behandlung Ms. durch die beteiligten Polizeibeamt_innen kein Einzelfall ist. Vielmehr sind wir davon überzeugt, dass sich bei ähnlichen zur Anzeige gebrachten Vorfällen polizeilichen „Fehlverhaltens“ ein Muster systematischer Verschleierung durch Kolleg_innen und Kollegen abzeichnet. Damit drängt sich der Verdacht einer kollegialen Amnesie nahezu auf.

Unterstützt M. bei seinem Prozess gegen polizeiliche Willkür und Gewalt! Denn auch hier heißt es: Gerechtigkeit kostet … und zwar nicht wenig!

Bleibt nicht zu Hause! Setzt euch juristisch zur Wehr, wenn ihr von widerrechtlicher Gewalt durch Polizist_innen betroffen seid. Helft uns dieses Tabuthema weiter in die Öffentlichkeit zu tragen und den politischen Druck auf die verantwortlichen Institutionen zu erhöhen!

15. März 2008 | Abgelegt unter: Archiv, Pressemitteilungen von KOP | Keine Kommentare