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	<title>KOP Berlin &#187; Neuigkeiten</title>
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		<title>Wir vergessen nichts – Slieman Hamade gedenken</title>
		<link>http://kop-berlin.de/de/2011/11/wir-vergessen-nichts-%e2%80%93-slieman-hamade-gedenken/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 19:44:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>adminus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Das „Slieman Hamade – Solidaritätsbündnis“ ruft auf zur Demonstration und Infoveranstaltung gegen tödliche Polizeigewalt und ihre Verantwortlichen in Schöneberg Demonstration Wann Samstag, den 12.11.2011 um 19:00 Uhr Wo U-Bahnhof Kleistpark, Berlin – Schöneberg Info-Update Die anschließende Infoveranstaltung zu tödlicher Polizeigewalt in Berlin und bundesweit findet ab 21:30 Uhr im DRUGSTORE in der Potsdamer Straße 180 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das „Slieman Hamade – Solidaritätsbündnis“ ruft auf zur Demonstration und Infoveranstaltung gegen tödliche Polizeigewalt und ihre Verantwortlichen in Schöneberg</strong></p>
<p><a href="http://kop-berlin.de/de/2011/11/wir-vergessen-nichts-%E2%80%93-slieman-hamade-gedenken/"><img src="http://kop-berlin.de/wp-content/uploads/2011/11/palakt_wir-vergessen-nichts.jpg" alt="" title="Wir vergessen nichts!" width="100%" class="aligncenter size-full wp-image-1082" /></a></p>
<div style="float: left; width: 48%;">
<h2>Demonstration</h2>
<dl>
<dt>Wann</dt>
<dd>Samstag, den 12.11.2011 um 19:00 Uhr</dd>
<dt>Wo</dt>
<dd>U-Bahnhof Kleistpark, Berlin – Schöneberg</dd>
</div>
<div style="float: left; width: 48%;">
<h2>Info-Update</h2>
<p>Die anschließende Infoveranstaltung zu tödlicher Polizeigewalt in Berlin und bundesweit findet ab 21:30 Uhr im DRUGSTORE in der Potsdamer Straße 180 statt.
</p></div>
<div style="clear: both"></div>
<h2>Soliparty</h2>
<p>Zur Unterstützung der Familie im Verfahren findet ebenfalls im DRUGSTORE ab 22:00 Uhr mit Unterstützung fantastischer Künstler_innen eine Soliparty statt. Zugesagt haben:<br />
“Black Magreb Mafia” , “Lena Stoehrfaktor” , “Gitta Spitta” und “MC Josh”<span id="more-1081"></span></p>
<p>Das „Solidaritätsbündnis Slieman Hamade“ ruft auf zur Demonstration im Bezirk Schöneberg, wo wir mehrere Institutionen finden, die dafür verantwortlich sind, wenn das staatliche Gewaltmonopol mit tödlicher Konsequenz umgesetzt wird. Wir wollen auf diese Behörden hinweisen und zu einer Entsolidarisierung der Anwohner_innen mit den Repressionsorganen beitragen. Denn staatliche Gewalt ist in ihrer tödlichen Variante auf eine Kooperation der Bevölkerung angewiesen, solange sie demokratisch erscheinen will.</p>
<p>Wir gehen zunächst zum Polizeiabschnitt 42 in der Hauptstr. 45. Beamte dieser Wache haben am 28.Februar 2010 Slieman Hamade im Treppenhaus seiner elterlichen Wohnung in Schöneberg mittels Pfefferspray getötet. Slieman hatte einen Platzverweis nicht befolgt, die Ermittlungen wurden bisher immer wieder eingestellt. Beamte der gleichen Wache sind auch in zahlreichen anderen Fällen durch Misshandlungen von Festgenommenen aufgefallen. Anschließend geht es zum Polizeiabschnitt 41 in der Gothaer Str. Dieses Gebäude war vor dem Mauerfall eine der wichtigsten Polizeikasernen Westberlins. Von hier wurden viele Einsätze gegen Demonstrationen koordiniert, u.a. die, bei der Klaus-Jürgen Rattay 1981 vor einen Bus getrieben und getötet wurde. Bis Mitte der 90er Jahre hatte auch die dortige Gefangenensammelstelle eine zentrale Bedeutung als Vorstation zur U-Haft in Moabit. Hier wurde sogar bis 1995 Abschiebehaft vollstreckt. In der GeSa Gothaer Str. sind mehrere Menschen auf ungeklärte Weise ums Leben gekommen, z.B. am 9.April 1993 ein 35jähriger Mann, der wegen Raubes festgenommen wurde. </p>
<p>Direkt gegenüber befindet sich das Amtsgericht Schöneberg. Dieses Gericht ist in Berlin für die Anordnung von Abschiebehaft zuständig. Jeder Mensch der sich aus Verzweiflung in der Abschiebehaft selbst tötet, dort aus ungeklärten Gründen ums Leben kommt oder nach seiner Abschiebung spurlos verschwindet, wurde von einem Richter des AG Schöneberg in diese Situation gebracht. Vor einigen Jahren tat sich besonders Richter Lexer gegenüber der Presse als Rassist hervor. In einem Interview mit der Berliner Zeitung formuliert er seine Ansichten: “Die Mongolen […] lügen aus Spaß [...] Zentralafrikaner treten eher anmaßend auf. Bei einem Araber kommt man nie zu einem Ergebnis, weil unendlich palavert wird. Zigeunerinnen können auf Knopfdruck hyperventilieren.” <br />
Weiter geht‘s zur Elßholzstraße in der sich das Kammergericht befindet. Das Kammergericht ist das höchste Gericht Berlins. Bis 1945 fanden hier die Sitzungen des Volksgerichtshof statt. Das Kammergericht entscheidet letztinstanzlich über Klageerzwingungsverfahren. Wenn also ein Polizeibeamter einen Menschen tötet und die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, ist eine Beschwerde beim Generalstaatsanwalt möglich. Lehnt dieser neue Ermittlungen ab, folgt das Erzwingungsverfahren zum Kammergericht. So hat das Kammergericht die Ermordung von Klaus-Jürgen Rattay als straffreies Handeln gebilligt und auch in vielen anderen Fällen Ermittlungen gegen tödliche Polizeigewalt letztinstanzlich eingestellt. Aktuell klagt die Nebenklägerin im Fall Slieman Hamade vor diesem Gericht.</p>
<p>Die Demonstration endet vor dem DRUGSTORE, wo im Anschluss eine kurze Infoveranstaltung ein Update zu aktuellen Fällen tödlicher Polizeigewalt gibt, um im Anschluss durch eine Soliparty die Familie von Slieman Hamade bei den Prozesskosten für die Nebenklage und Initiativen gegen tödliche Polizeigewalt finanziell zu unterstützen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zweiter Prozesstag gegen der gefährlichen Körperverletzung beschuldigten Polizisten</title>
		<link>http://kop-berlin.de/de/2011/09/zweiter-prozesstag-gegen-der-gefahrlichen-korperverletzung-beschuldigten-polizisten/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 22:05:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>adminus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 30. August wurde der Prozess gegen die beiden Berliner Polizeibeamten Frank S. und Sascha G. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung fortgesetzt. Die beiden Angeklagten hatten sich zum Prozessauftakt am 2.8.2011 von jeglicher Schuld freigesprochen und ihre beiden als Verstärkung hinzu gerufenen Kollegen beschuldigt. Bereits das war für langjährige Beobachter_innen von Prozessen gegen Polizeibeamt_innen eine Überraschung, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 30. August wurde der Prozess gegen die beiden Berliner Polizeibeamten Frank S. und Sascha G. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung fortgesetzt. </p>
<p>Die beiden Angeklagten hatten sich zum Prozessauftakt am 2.8.2011 von jeglicher Schuld freigesprochen und ihre beiden als Verstärkung hinzu gerufenen Kollegen beschuldigt.<br />
Bereits das war für langjährige Beobachter_innen von Prozessen gegen Polizeibeamt_innen eine Überraschung, da sich die Polizeibeamt_innen für gewöhnlich gegenseitig decken und nicht beschuldigen.<br />
<span id="more-1077"></span><br />
Am zweiten Prozesstag wurden dann u.a. der Betroffen und Nebenkläger Amare B. und der als Verstärkung hinzu gekommene und von den Angeklagten beschuldigte LKA-Beamte gehört. Die Aussagen der beiden waren weitestgehend deckungsgleich, so dass die Anwältin der Nebenklage von einer Verurteilung der Angeklagten Frank S. und Sascha G. ausgeht. Ob es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt, wird sich beim nächsten Prozesstermin am 20. September zeigen.<br />
Auch wenn die Anklage diesmal erfolgreich verlaufen sollte, so zeigt sich auch in diesem Prozess, dass Polizeibeamt_innen als Zeug_innen und Angeklagte einen Sonderstatus genießen.<br />
So wurde bereits der erste Prozesstermin kurzfristig verschoben, da die Angeklagten keine Zeit hatten. Auch beim zweiten Prozesstag am 30.8. konnten nicht alle Zeug_innen gehört werden, dieses Mal befand sich einer der Polizeibeamten in Urlaub.</p>
<p>Während der Zeugenbefragung von Amare B., der erneut in aller Ausführlichkeit das traumatische Ereignis schildern musste, konnten sich die Angeklagten ungestört unterhalten und lachen. Erst als die Frau oder Freundin von Frank S. laut eine abfällige Bemerkung zu den Aussagen von Amare B. aus dem Publikum von sich gab, unterbrach der Richter die Verhandlung.</p>
<p>Die zweite Unterbrechung des Prozesses ließ nicht lange auf sich warten, als der Angeklagte Frank S. völlig unvermittelt und ganz selbstverständlich nach der Zeugenaussage des LKA-Beamten aufstand und dem Richter beim Weggehen erklärt, dass er nun weg müsse, da er noch einen anderen Termin habe. Der Richter wies ihn an zu bleiben, gestattete ihm jedoch seinen Termin zu verschieben. Nach dieser zweiten Prozessunterbrechung sagte der Polizeibeamte Götz B. aus, der in diesem Fall für die Ermittlungen zuständig war. Er kommt zu dem Schluss, dass die beiden Angeklagten zwar an Amare B. „körperlich tätig waren“, dabei jedoch keine willentliche Absicht zu erkennen sei, weshalb er dem Gericht empfiehlt den Vorfall unter „dumm gelaufen“ zu verbuchen und von einer Verurteilung abzusehen.</p>
<p>Das willentliche unter den Tisch kehren des polizeilichen Übergriffs konnte der Ermittlungsbeamte Götz B. jedoch nicht bestreiten, als ihn die Anwältin der Nebenklage darauf aufmerksam machte, dass die beiden Angeklagten den Vorfall nicht dokumentiert hätten. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nämlich jede_r Polizeibeamt_in dazu verpflicht, jedes „körperliche Tätigwerden“ zu dokumentieren. Unklar blieb, ob das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts &#8211; wie vorgeschrieben &#8211; als schriftliche Dienstanweisung in den einzelnen Polizeidirektionen vorliegt.</p>
<p>Für Amare B. steht jedenfalls fest, er wird weiterkämpfen und zur Not auch in Berufung gehen, damit rassistische Polizeigewalt nicht immer wieder einfach unter den Tisch gekehrt werden kann. </p>
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		<title>Prozessfortführung gegen zwei der gefährlichen Körperverletzung beschuldigten Polizisten</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Aug 2011 22:02:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>adminus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 30. August findet die Fortsetzung des Prozesses gegen zwei Berliner Polizeibeamte statt, die wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt sind. Die Angeklagten griffen zusammen mit zwei Kollegen vom LKA den Geschädigten B. an, drückten ihn zu Boden und nahmen ihm sein Handy weg, mit dem er vorher telefoniert hatte. Sie verdächtigten B. im Zusammenhang mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 30. August findet die Fortsetzung des Prozesses gegen zwei Berliner Polizeibeamte statt, die wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt sind. Die Angeklagten griffen zusammen mit zwei Kollegen vom LKA den Geschädigten B. an, drückten ihn zu Boden und nahmen ihm sein Handy weg, mit dem er vorher telefoniert hatte. Sie verdächtigten B. im Zusammenhang mit einem Süßigkeiten-Diebstahl. B. und seine Anwältin vermuten rassistische Motive für den Übergriff. Die Angeklagten beschuldigten beim Prozess-Auftakt die Kollegen vom LKA, die als Zeugen geladen, aber nicht erschienen waren. Diese sollen am 30. August zu der Sache vernommen werden. B. wurde vermutlich Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt. Deshalb braucht er vor Gericht unsere Unterstützung.</p>
<dl>
<dt>Datum</dt>
<dd>30. August</dd>
<dt>Zeit</dt>
<dd>12.30 Uhr</dd>
<dt>Ort</dt>
<dd><strong>Amtsgericht Tiergarten, Raum D113*</strong><br />
Wilsnacker Straße 4<br />
D-10559 Berlin</dd>
</dl>
<p><strong>Kommt zahlreich und zeigt, dass rassistische Polizeigewalt nicht zu akzeptieren ist!</strong></p>
<p>*) Bei Änderungen Aushänge im Gebäude beachten!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Freund von Dennis auf der Anklagebank – Kommt zur Prozessbeobachtung!  Für ein faires Verfahren – gegen Schikane</title>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 15:02:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>adminus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Als am 03. Juli 2010 das Urteil gegen den Todesschützen von Dennis in Neuruppin gesprochen wurde, herrschte Unverständnis und Traurigkeit bei Familie und Freund_innen. Die vor Ort anwesende Polizei griff hart durch, und abermals traf es Unbeteiligte. Unter ihnen W. W. muss sich nun seit Mai 2011 wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ vor dem Amtsgericht Neuruppin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--:de-->Als am 03. Juli  2010 das Urteil gegen den Todesschützen von Dennis in Neuruppin gesprochen wurde, herrschte Unverständnis und Traurigkeit bei Familie und Freund_innen. Die vor Ort  anwesende Polizei griff hart durch, und abermals traf es Unbeteiligte. Unter ihnen W. </p>
<p>W. muss sich nun seit Mai 2011 wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ vor dem Amtsgericht Neuruppin verantworten. Die Prozesseröffnung hatte viele erstaunt, hatte die Polizei am 03.07.2010 doch behauptet, gegen W. würde keine Anzeige erstattet werden. Warum auch – W. war damals als Unbeteiligter ins Visier der Beamten geraten. Und nun kam das Verfahren doch, von dem die prozessführende Richterin wohl erwartet hatte, dass die Angelegenheit per definitionem entschieden sei, stehen sich doch  „glaubwürdige Polizeizeugen“  und  „palästinensischer Aufmischer“ gegenüber.  Aber W., seine Anwältin, Freund_innen und Prozessbeobachter_innen kämpfen gegen diese Kriminalisierung und für ein faires Verfahren, mit einer angemessenen und gründlichen Analyse der damaligen Situation und damit einem folgerichtigen Freispruch. </p>
<p>Nun gerät der Prozess aus dem Ruder zu laufen. Anträge der Verteidigerin werden ohne hinreichenden Grund abgewiesen, ihr Befragungsrecht beschnitten, Prozesstermine in ihre vorher bekannt gegebene Urlaubszeit gelegt. Freund_innen zeigen sich fassungslos und befürchten, dass W. kein faires Verfahren zu erwarten hat.    </p>
<p>Das wollen wir nicht hinnehmen! Kann die Prozesseröffnung schon als Schikane gegen Dennis Freund W. gewertet werden, so gilt das für das laufende Verfahren allemal. Wir mischen uns ein!<br />
Kommt zum laufenden Prozess! Unterstützt W.! Sprecht Pressevertreter_innen an!</p>
<dl>
<dt>Ort</dt>
<dd><strong>Amtsgericht Neuruppin</strong></p>
<p>Karl – Marx – Straße 18a<br />
16816 Neuruppin</p>
</dd>
<dt>Prozesstermine</dt>
<dd>
<ul>
<li>20. Juni 2011</li>
<li>11. Juli 2011</li>
<li>19. Juli 2011</li>
<li>08. August 2011</li>
<li>23. August 2011 (noch unklar)</li>
<li>12. September 2011</li>
<li>19. September 2011</li>
<li>26. September 2011</li>
</ul>
</dd>
<dt>Treffpunkt</dt>
<dd>9 Uhr, Haupteingang des Gerichtsgebäudes</dd>
</dl>
<p><!--:--></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Menschenleben als Preis für polizeiliche &#8220;Deeskalation&#8221;</title>
		<link>http://kop-berlin.de/de/2011/03/menschenleben-als-preis-fur-polizeiliche-deeskalation/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 20:37:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>adminus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[In Gedenken an Slieman Hamade – 400 demonstrierten gegen Polizeigewalt Am Samstag, 5. März 2011 machten 400 Demonstrant_innen in Berlin ihrer Wut über Polizeigewalt Luft. Dabei erinnerten sie an den Tod von Slieman Hamade, der vor einem Jahr bei einem Polizeieinsatz umgebracht wurde. Die Teilnehmer_innen forderten lückenlose Aufklärung seines Todes. Die Demonstration bewegte sich vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--:de--><br />
<h2>In Gedenken an Slieman Hamade – 400 demonstrierten gegen Polizeigewalt</h2>
<p>Am Samstag, 5. März 2011 machten 400 Demonstrant_innen in Berlin ihrer Wut über Polizeigewalt Luft. Dabei erinnerten sie an den Tod von Slieman Hamade, der vor einem Jahr bei einem Polizeieinsatz umgebracht wurde. Die Teilnehmer_innen forderten lückenlose Aufklärung seines Todes.</p>
<p>Die Demonstration bewegte sich vom U-Bahnhof Bülowstraße vorbei an der Polizeiwache, der die Beamt_innen angehören, die für Sliemans Tod verantwortlich sind, bis zur Hauptstraße / Ecke Dominicusstraße. Vor der Polizeiwache fand eine Kundgebung statt, auf der Angehörige von Slieman Hamade eine Rede gegen die Täter_innen hielten. Die Teilnehmer_innen gedachten bei einer Schweigeminute allen Opfern von tödlicher Polizeigewalt. Bei der Endkundgebung erinnerte nochmal ein Familienmitglied an Slieman, und den Schmerz, den sein Tod im jungen Alter von 32 Jahren der Familie bereitet.</p>
<p>In einem Redebeitrag forderte KOP Aufklärung: „Wir sind gekommen, für Slieman und für all die anderen, die durch die Hände der Polizei und ihres Systems gestorben sind, erniedrigt, schikaniert, ihrer Rechte beraubt wurden.“ Die Rednerin forderte die Teilnehmer_innen auf, für ihre Rechte zu kämpfen – für das Recht, nicht von der Polizei kriminalisiert zu werden, nicht geschlagen und getötet zu werden. Für das Recht auf eine faire Behandlung und für das Recht für eine Verhandlung von einer neutralen und unabhängigen Justiz.</p>
<p>„Slieman wurde dieser Rechte beraubt. Das hat er gemeinsam mit vielen Menschen, an deren Seite wir stehen. Aber wir haben Kraft, wir sind nicht ohnmächtig. Wir müssen nach draußen, damit die Menschen erfahren, welches Unrecht in ihrer Mitte passiert.“</p>
<p>Die Demonstration verlief durchgehend friedlich trotz des riesigen Polizeiaufgebots. Zur Demonstration aufgerufen hatte Sliemans Familie, sowie ein Bündnis aus antirassistischen, antifaschistischen und anti-Repressionsgruppen, darunter die Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP).</p>
<h2>Hintergrund</h2>
<p>Am frühen Morgen des 28.02.2010 alarmieren Slieman Hamades Eltern die Polizei. Sie wünschen sich Hilfe. Ihr Sohn kann nicht schlafen, die Musik der Nachbarn ist zu laut und er ist wütend. Seine Familie hat Angst, dass es Streit mit den Nachbarn gibt. Die Polizei kann Slieman Hamade nicht gegen seinen Willen mitnehmen. Als sein Vater sagt, Slieman könne nicht zu Hause bleiben, zerren ihn die Polizisten ins Treppenhaus und verletzen ihn beim Versuch der Fesselung. Er blutet im Gesicht. Ein Polizist versprüht Reizgas im gesamten Hausflur und schlägt Slieman Hamade brutal mit dem Schlagstock gegen die Beine. Das Gas ist überall, niemand kann die Wohnung verlassen, keiner kann helfen. Slieman Hamade schreit und schreit, aber plötzlich ist es still. Die anrückenden Sanitäter versuchen Slieman Hamade wiederzubeleben, aber er stirbt im Krankenhaus. Slieman Hamade wurde 32 Jahre alt.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hat am 30.04.2010 die Ermittlungen gegen die Polizei eingestellt. Das haben Familie und Freund_innen nicht hingenommen. Durch ihren Kampf wurden die Ermittlungen im Februar 2011 wieder aufgenommen.<!--:--></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie in Zeiten des &#8220;islamistischen Terrorverdachts&#8221; rassistische Polizeigewalt legitimiert wird</title>
		<link>http://kop-berlin.de/de/2010/11/wie-in-zeiten-des-islamistischen-terrorverdachts-rassistische-polizeigewalt-legitimiert-wird/</link>
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		<pubDate>Sat, 27 Nov 2010 17:27:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>adminus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Islam]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[rassistische Polizeigewalt]]></category>
		<category><![CDATA[Terror]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorverdacht]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Samstagvormittag, den 27.11.2010 trafen sich KOP-Aktivist_innen am Berliner Hauptbahnhof, um das Verhalten der Bundespolizei in Zeiten des proklamierten Terrorverdachts gegen &#8220;arabisch oder eine andere Fremdsprache&#8221; sprechende Menschen zu beobachten. Das Verhalten der Polizei war erschreckend beruhigend: je zwei in kugelsichere Westen verpackte, schwerbewaffnete Beamte patrouillierten vor den Eingängen des Hauptbahnhofs. Die meiste Zeit erteilten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--:de-->Am Samstagvormittag, den 27.11.2010 trafen sich KOP-Aktivist_innen am Berliner Hauptbahnhof, um das Verhalten der Bundespolizei in Zeiten des proklamierten Terrorverdachts gegen &#8220;arabisch oder eine andere Fremdsprache&#8221; sprechende Menschen zu beobachten. Das Verhalten der Polizei war erschreckend beruhigend: je zwei in kugelsichere Westen verpackte, schwerbewaffnete Beamte patrouillierten vor den Eingängen des Hauptbahnhofs. Die meiste Zeit erteilten sie verirrten Bahnhofsbesuchern Wegauskünfte. Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Bahnhofsbesucher auf die schwerbewaffneten Polizeibeamten zu gingen, verdeutlicht das große Vertrauen, das die Polizist_innen in der (weißen, nicht-muslimischen) Öffentlichkeit genießen. <!--:--><span id="more-870"></span><!--:de--></p>
<p>Identitäts- und Gepäckkontrollen oder von der Bundespolizei angekündigte &#8220;verdeckte Maßnahmen&#8221;  entlang rassistischer Selektionsmechanismen konnten zu dem  Zeitpunkt am Berliner Hauptbahnhof nicht beobachtet werden (<a href="http://www.welt.de/multimedia/archive/01257/hh_DW_Bayern_Hambu_1257344p.jpg">was nicht bedeutet, dass diese nicht stattfinden</a>). Wie Sascha Zinflou schreibt ist &#8220;die Bedrohung durch islamistischen Terror nicht so konkret, dass es gesellschaftlich durchsetzbar wäre, etwa vermittels Straßensperren alle Passantinnen und Passanten zu kontrollieren&#8221;[1. Sascha Zinflou: "Entwurfsmuster des deutschen Rassismus: Ein theoretischer Überblick" in : Kein Nghi Ha, Nicola Lauré al-Samarai, Sheila Mysorekar (Hg.). "re/visionen – Postkoloniale Perspektiven von People of Color aus Rassismus, Kulturpolitik und Widerstand in Deutschland." 2007 Unrast.]. Der rassistische Diskurs im Rahmen des &#8220;Kampfs gegen den Terror&#8221; erweitert vielmehr die politischen, polizeilichen und militärischen Handlungsspielräume im Allgemeinen und insbesondere gegenüber Menschen mit tatsächlichem oder vermeintlichem türkischen oder arabischen Migrationshintergrund[2. Vgl. ebd.]. Neben der durch den Terroralarm erneut entbrannten Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren fordert die Polizeigewerkschaft in der Welt online &#8220;gewaltbereite Islamisten vorbeugend in Gewahrsam zu nehmen. Es müsse geprüft werden, ob dies für extrem gewaltbereite Menschen möglich sei&#8221;[4. <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article11025734/Berlins-Innensenator-ruft-auf-Verdaechtige-zu-melden.html">Berlins Innensenator ruft auf, Verdächtige zu melden</a> abgerufen am 28.11.2010]. Wer zu der Gruppe &#8220;extrem gewaltbereiter Menschen&#8221; gehört, versucht Familienministerin Kristine Schröder mit allerlei skurrilen Interpretationen nicht vorhandener Studienergebnisse durchzusetzen, nämlich: männliche Jugendliche muslimischen Glaubens. Damit werden rassistische Selektionsmechanismen der Polizei befördert und legitimiert. Wenn es dann zu einem rassistischen Übergriff kommt, &#8220;können die Beamten darauf hoffen, dass ein Übergriff zumindest in Kauf genommen wird. Sie können darauf hoffen, dass die Projektion auf den vermeintlichen (…) Terroristen verstanden und die von ihnen vorgenommene Zuordnung ihres Opfers zu dieser Gruppe als verständlicher Irrtum angesehen wird.&#8221;[5. Sascha Zinflou: "Entwurfsmuster des deutschen Rassismus: Ein theoretischer Überblick" in : Kein Nghi Ha, Nicola Lauré al-Samarai, Sheila Mysorekar (Hg.). "re/visionen – Postkoloniale Perspektiven von People of Color aus Rassismus, Kulturpolitik und Widerstand in Deutschland." 2007 Unrast.]. Dieser Entschuldigungsmechanismus für polizeiliche Übergriffe wird durch die geplante Strafmaßerhöhung bei &#8220;Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte&#8221; verstärkt. Opfer rassistischer Polizeigewalt sehen sich regelmäßig mit Anzeigen wegen &#8220;Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte&#8221; konfrontiert, wodurch die Beamten ihre Übergriffe rückwirkend und erfolgreich vor den Richter_innen legitimieren können.</p>
<p>Im Rahmen des proklamierten &#8220;islamistischen Terrorverdachts&#8221; wird entlang kultureller und religiöser Merkmale eine Gruppe von Menschen konstruiert und unter Generalverdacht gestellt, dabei wird die sukzessive Verletzung der Rechte dieser Menschen billigend in Kauf genommen.<!--:--></p>
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		<title>Interview mit Beate Böhler als Vertreterin der Nebenklage im Fall Dennis</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 19:13:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>adminus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 3. Juli wurde das Urteil im Prozess gegen die Polizeibeamten in Neuruppin verkündet. R., der Dennis J. am 31. Dezember 2008 in Schönfließ erschoss, wurde wegen Totschlags in &#8220;minderschwerem Fall&#8221; zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Seine beiden Kollegen, die der Strafvereitelung im Amt angeklagt waren, wurden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--:de-->Am 3. Juli wurde das Urteil im Prozess gegen die Polizeibeamten in Neuruppin verkündet. R., der Dennis J. am 31. Dezember 2008 in Schönfließ erschoss, wurde wegen Totschlags in &#8220;minderschwerem Fall&#8221; zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Seine beiden Kollegen, die der Strafvereitelung im Amt angeklagt waren, wurden wegen <a href="http://kop-berlin.de/2010/07/urteil-in-schonflies-in-der-sache-gut-im-strafmas-enttauschend/">versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen verurteilt</a>.</p>
<p>KOP hat am 27. Juli 2010 die Vertreterin der Nebenklage in diesem Prozess Beate Böhler interviewt.<br />
<!--:--><span id="more-858"></span><!--:de--></p>
<dl class="interview">
<dt>KOP: Welche Voraussetzungen mussten erfüllt sein, damit es überhaupt zur Prozesseröffnung kam?</dt>
<dd><strong>Beate Böhler:</strong> In dem Fall hatte ich den Eindruck, dass der wichtigste und entscheidende Punkt war, dass die Staatsanwaltschaft eine aus Brandenburg war. Diese Staatsanwaltschaft hat sich auch in solchen Fällen als engagiert gezeigt, und nicht als von vorne herein unwillig, gegen die Polizei zu ermitteln. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Staatsanwaltschaft die Aussagen der beiden anderen Polizeibeamten relativ schnell als unglaubwürdig eingestuft hat. Das hat Ausnahmecharakter. Ein weiterer Unterschied zu den Verfahren, in denen es oft nicht zur Anklage kommt, war, dass die drei beschuldigten Beamten nicht in ihre Dienststelle kamen. Normalerweise läuft das so: Die Polizist_innen gehen zurück in ihren Abschnitt, schreiben in Ruhe den Sachverhalt zusammen, und zwar über die eigene Zeugenaussage hinaus auch das, was sie zusätzlich in Erfahrung gebracht haben. Das war hier nicht so, sondern sie kamen auf den Polizeiabschnitt in Hennigsdorf/Brandenburg, und hatten hier nicht ganz so viel Definitionsmacht, wie sie sie gehabt hätten, wenn sie in ihrem eigenen Bereich hätten agieren können. Sie wurden als Zeugen beziehungsweise Angeklagte vernommen und ein anderer Polizist hat den Sachverhalt aufgenommen.</dd>
<dt>Gab es in der ersten Aussage schon eine Notwehrversion?</dt>
<dd>R. selbst hat sich ja am Anfang nicht geäußert. Die Einlassung kam erst später. Bei der Einlassung wurde nicht gesagt: &#8220;Ich habe in Notwehr gehandelt&#8221;, sondern die Einlassung des Anwalts war distanziert und analysierte den Akteninhalt mit der Folge, dass der gesagt hat: &#8220;Ja, es gibt hier die Notwehrvariante&#8221;. Was aber die Notwehr nahe gelegt hat, waren die Angaben der beiden Zeugen, also der Mitangeklagten. Die haben jeweils eine Situation erzählt, in der sie selbst einer Gefährdung ausgesetzt gewesen wären, die der R. durch seine Schüsse hätte abwehren wollen.</dd>
<dt>Wie beurteilen Sie die Verurteilungen? Sind sie ein Erfolg, ein Misserfolg?</dt>
<dd>Ich denke, das ist ein großer Erfolg. Auch wenn man sich über das Strafmaß ärgern mag. In zwei Punkten finde ich es außergewöhnlich erfolgreich: Nämlich, dass die Verurteilung wegen Totschlags, also wegen des vorsätzlichen Tötungsdelikts, stattgefunden hat und, dass die beiden Mitangeklagten wegen versuchter Strafvereitelung im Amt verurteilt worden sind. Das finde ich gut und sehr außergewöhnlich. Wir sind gewohnt, dass die Polizeibeamten, die mitangeklagt oder dabei gewesen sind, Geschichten erzählen, bei denen sich jedem denkenden Menschen die Fußnägel hochkringeln. Trotzdem wird so getan, als ob das vertretbar, glaubwürdig, nicht widerlegbar sei. Das hat das Gericht hier nicht gemacht. Der Richter hat klare Worte dafür gefunden, wie absurd er findet, dass man ihm weiß machen wollte, dass die Beamten nichts gehört haben wollen. Er hat klar gesagt, dass sie die Schüsse wahrgenommen haben müssen und alles andere nicht glaubhaft ist. Der Sachverhalt war dafür natürlich auch geeignet: Wenn jemand ein ganzes Magazin aus nächster Nähe auf einen Fliehenden ballert und dann suggeriert, er habe in Notwehr geschossen, ist das schwer nachvollziehbar. Wenn jemand wegfährt, und der Polizist noch weiter schießt, dann will der eine Flucht verhindern und handelt nicht in Notwehr oder Nothilfe. Das war hier eindeutig.</p>
<p>Außerdem gab es unabhängige Zeug_innen, die man nicht von vorne herein alle völlig ausblenden konnte oder wollte . Das ist übrigens auch ein wichtiger Punkt dafür, dass es überhaupt zur Anklage kam. Die Zeug_innen haben Wahrnehmungen gemacht, die nicht in Einklang zu bringen waren mit dem, was die Polizeibeamten erzählt haben. Es wird in vergleichbaren Verfahren häufig vermieden, dass Zeug_innen sich trauen, etwas zu sagen. So war es in dem Fall <a href="http://kop-berlin.de/de/2000/05/14-mai-2000-d-g/">&#8220;D.G.&#8221;</a>, da sind die Zeugen massiv eingeschüchtert worden, um genau diese Situation zu vermeiden.</dd>
<dt>Welche Ungereimtheiten in den Ermittlungsarbeiten fördert der Prozess zutage?</dt>
<dd>Es gab sehr viele Ermittlungsfehler der Polizei, sowohl der Brandenburger, als auch der Berliner Polizei. Es ist schwer zu sagen, ob hier Polizeibeamte geschützt wurden oder ob es sich einfach nur um polizeiliche Unfähigkeit handelte. Da greift beides ineinander. Bei den Polizeibeamten aus Hennigsdorf konnte man den Eindruck haben, dass sie mit solchen Verfahren bisher nicht befasst waren und ein bisschen davor standen, wie der Ochse vorm Berge. Viele haben ja auch gesagt, dass sie sonst keine Vernehmungen machen und Ähnliches. Dass man  die Aussagen von Zeug_innen, die ein Tötungsdelikt wahrgenommen haben, unterschreiben lässt, das müsste eigentlich jede/r Beamte/Beamtin wissen. Dass man die eigenen Wahrnehmungen, auch wenn sie dienstlich nicht abgefragt werden, wenigstens selbst einmal für sich aufschreibt, falls sie nochmal angefordert werden, das müsste auch jede/r wissen. Das ist aber alles nicht passiert. Auffällig war ein Bestreben der beteiligten Polizeibeamten, bei einigen mehr, bei anderen weniger, diesen Polizeibeamten zu schützen. Da wurden plötzlich Beschuldigtenrechte in der Weise verteidigt, wie es ja eigentlich auch sein sollte, aber normalerweise von der Polizei nicht unbedingt forciert wird. Das war bei dem Zeugen aus Hennigsdorf, dem Polizeibeamten, besonders deutlich, der sich durchaus an Sachen erinnern konnte, die für die (beschuldigten) Polizeibeamten ungünstig waren. Er hat auch darauf bestanden. Und trotzdem hat er gesagt: &#8220;Ja, ich habe den immer wieder belehrt. Der wollte immer wieder spontan etwas sagen. Ich habe dem immer wieder gesagt, nicht, das ist jetzt nicht gut für dich, du hast doch das Recht zu schweigen. Ich wollte nicht, dass der etwas sagt.&#8221;  So geht man üblicherweise nicht mit dem Verdächtigen eines Tötungsdeliktes um. Aber am Auffälligsten, und letztlich skandalös, war der Abschnittsleiter vom Abschnitt 25. Dem habe ich kein Wort geglaubt. Ich empfand ihn als aalglatt, mit einem funktionalen Verhältnis zur Wahrheit. Dass ein Vorgesetzter bei Delikten durch die Polizei direkt an den Tatort fährt und denen sagt, wie sie sich zu verhalten haben, ist Gang und Gebe, aber völlig unvertretbar. Das passiert immer wieder, aber so kann es nicht sein. Das war in der &#8220;D.G.r&#8221;-Sache übrigens auch so. Der Vorgesetzte fährt direkt hin und instruiert die Beamten, wie sie sich zu verhalten haben. Er hat das als seelsorgerisch motiviert dargestellt, gewährt denen aber die Möglichkeit, miteinander zu sprechen. Das geht überhaupt nicht, dass die Zeugen und der Hauptverdächtige einer Tat erst einmal stundenlang zusammen sitzen und sich unkontrolliert absprechen können. Das hat mit ordentlicher Polizeiarbeit nichts mehr zu tun. Die Kleidung der Personen wurde nicht so nachvollziehbar sichergestellt, wie es bei einem Tötungsdelikt geboten wäre. Hier war nicht einmal herauszufinden, wer  die Kleidungsstücke dieser Person beschlagnahmt, eingepackt und aserviert hat. Das sollte wohl auch nicht mehr nachvollzogen werden, weil sich sonst erwiesen hätte, dass es die von B. behaupteten Handschuhe nicht gegeben hat. Das hätte zu seiner Einlassung nicht mehr gepasst. Die Tatortarbeit, denke ich, war hier und da schon fehlerhaft. Dass man da ein Auto übersieht, das dort gestanden haben kann, ist eigentlich auch unglaublich. Dass man Projektile nicht findet, obwohl man weiß, wie viele es sein müssen, da hört man doch nicht auf zu suchen, bevor man alle hat. Es gibt signifikant viele Ermittlungspannen hier, aber man findet auch in anderen Verfahren erstaunlich viele Ermittlungspannen.</dd>
<dt>Am zweiten Tag haben vier Zeugen_innen gesagt, dass es Fehler in den polizeilichen Vernehmungsprotokollen gab. Es gab Aussagen: &#8220;Das habe ich nicht gesagt&#8221;. Die zweite Zeugin hatte eine Zeichnung anfertigen müssen, und die Zeichnung wurde ihr vorgehalten, und sie sagte, diese Zeichnung hätte sie nicht gemacht. Sie erinnere sich genau, dass sei nicht ihre Zeichnung. Es gab Vorhaltungen aus den polizeilichen Vernehmungsprotokollen, da kam auf einmal etwas vor, von dem der Zeuge sagte, dass das zugefügt sei. Im Publikum hatten wir den Eindruck, die Polizeiprotokolle seien zum Teil gefälscht gewesen. Da hatte ich den Eindruck, dass der Anklagevertreter genervt war, weil alles keinen Gehalt hatte, was sie dort vorgehalten haben.</dt>
<dd>Ja natürlich. Die Widersprüche sind für die Bewertung der Zeugenaussagen, für den Beweiswert, tödlich.</p>
<dt>Der Richter diskreditierte dann die Verwertbarkeit von polizeilichen Vernehmungsprotokollen insgesamt und sagte, er will den Vernehmungsbeamten hören, weil es so augenfällig war, dass es  viele Zeug_innen waren, die gesagt haben: &#8220;Daran erinnern wir uns nicht, dass wir das so gesagt haben.&#8221; Oder aber &#8220;So haben wir das nicht gesagt.&#8221; Oder aber &#8220;Da steht etwas nicht drin.&#8221;</dt>
<dd>Bestimmte Zeug_innen sind nur ganz nebenbei mit den Aussagen: &#8220;Ja, ich habe davon nichts mitbekommen.&#8221;, aufgenommen worden. Eine Zeugin hat dann dargelegt, dass sie durchaus Geräusche gehört hatte, von denen sie nicht gleich gedacht hatte, das ist ein Schuss. Sie hat gesagt, das sei ganz außergewöhnlich gewesen und obwohl sie drei Häuser weiter wohnte, mit herunter gelassenen Jalousien, habe sie das gehört, da sei etwas kaputt gegangen, oder ähnliches. Bei ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass sie viel mehr Wahrnehmungen gemacht hatte, als aufgenommen worden sind. Da beschleicht einen natürlich schon die Vermutung, dass die ermittelnden Polizeibeamten diesen vielen unabhängigen Zeug_innen möglichst wenig Bedeutung geben wollten. Wer nicht unbedingt erforderlich ist, wird gar nicht erst aufgenommen. Oder es wird aufgenommen, jemand habe nichts wahrgenommen oder die Aussagen werden begradigt. Das kann man im Nachhinein jetzt natürlich nicht mehr feststellen. Was dafür spricht ist, dass signifikant oft eine Unterschrift vergessen worden ist. Warum gibt man den Leuten das nicht zum Lesen? Und diese doch eklatanten Widersprüche, die sich dann aufgetan haben, sprechen für sich. Grundsätzlich ist beides möglich. Die Beamten irren oder die Zeugen irren. Die Art der Irrtümer und die Vielzahl der Irrtümer lassen natürlich schon vermuten, dass bei der Polizei durchaus eine Tendenz bestand, die Aussagen in eine bestimmte Richtung zu drängen.</dd>
<dt>Die Urteilsbegründung: Welche Argumentationen gab es für die Bewährungsgründe für R. und für die Minderungsgründe für B. und St.?</dt>
<dd>Bei R. war die Frage des &#8220;minderschweren Falls&#8221; ein wichtiger Punkt. Es stellt sich die Frage, wieso das ein minderschwerer Fall ist, wenn jemand in der Ausübung seiner polizeilichen Arbeit ein ganzes Magazin auf einen Fliehenden abfeuert? Da hatte ich den Eindruck, dass der Richter Argumentationsnöte hat. Der minderschwere Fall wurde mit der besonderen Gefährlichkeit des Berufes, in dem man sich mit gefährlichen Straftätern auseinandersetzen muss, begründet und ähnliches mehr. R. habe letztlich vielleicht auch etwas rechtsstaatlich Gebotenes gewollt, nämlich die Festnahme. Auch die Aufgeregtheit in der Situation war ein Argument, das aber nicht annähernd plausibel ist. Von jemandem, der Polizeibeamter ist und sich mit diesen Festnahmen auskennt &#8211; und so wurde sein Profil dargestellt &#8211;  darf Nervenstärke erwartet werden. Wieso soll der in dieser Festnahmesituation aufgeregt sein? Es wäre eine ganz normale, wenn auch möglicherweise erfolglose, Festnahme gewesen, wenn R. nicht geschossen hätte. Er hat die Situation eskaliert. Denn letztlich verfügt er über eine extreme Gefährlichkeit, weil er eine Schusswaffe hat und diese unter bestimmten Umständen benutzen darf. Er repräsentiert das staatliche Gewaltmonopol. Das ist eher strafschärfend. Eine Festnahme um den Preis der Tötung des Fliehenden kann, im Gegenteil, ein niedriger Beweggrund im Sinne eines Mordmerkmals sein. Der berufliche Erfolg wird über das Leben eines Anderen gestellt. Das kann kein minderschwerer Fall sein. Rechtlich finde ich das unvertretbar. Meiner Ansicht nach hätte man an der Mindeststrafe unter fünf Jahren nicht vorbeikommen können. Natürlich ist vorstellbar, dass der Verurteilte  in Haft nicht gut angesehen wäre. Das sind aber andere auch nicht. Es kommen auch zarte Jungs um die 20 nach Plötzensee und werden völlig fertig gemacht Das interessiert in der Regel keinen Menschen. Doch rechtfertigt das weder eine derartig niedrige Strafe, noch deren Aussetzung zur Bewährung.</p>
<p>Bei den anderen Beiden, die wegen versuchter Strafvereitelung im Amt verurteilt wurden, ist es nicht angemessen denen schuldmindernd zu Gute zu halten, dass sie Solidarität empfinden mit ihren Kollegen und die schützen wollen. Das sind diejenigen, die Straftaten aufklären sollen. Das ist ihre Aufgabe. Wenn sie in ihrer Eigenschaft als Polizeibeamte aber die Aufklärung vereiteln, ist das Amtsmissbrauch. Das ist Missbrauch ihrer größeren Machtfülle. Das ist strafverschärfend und nicht strafmildernd zu werten. Diese Leute sind in besonderem Maße zur Wahrheit verpflichtet. Sie werden, wenn auch unzutreffenderweise, für besonders glaubwürdig gehalten. Man muss von der Polizei erwarten können, dass sie ihre Macht nicht missbraucht. Ich halte die Verharmlosung polizeilichen Machtmissbrauchs für eine besorgniserregend resignative gesellschaftliche Wertung.</dd>
<dt>Welche Einschätzung ergibt sich hinsichtlich des Prozessverlaufs und des Urteils? Jetzt noch einmal zusammenfassend. Welche Faktoren würdest Du positiv, welche negativ hervorheben? Aber auch: welche Erfahrungen gibt es in Polizeiprozessen insgesamt?</dt>
<dd>Typisch ist, dass die Polizeibeamten sich vorher besprechen. Typisch ist, dass der Vorgesetzte hin fährt und den beteiligten Polizeibeamten sagt, wie sie sich verhalten sollen. Typisch ist, möglichst viele unabhängige Zeug_innen in irgendeiner Weise nicht aktenkundig werden (zu lassen), ihre Wichtigkeit  herunterzuspielen. Das hat hier nur eine geringe Intensität gehabt.</p>
<p>In anderen Verfahren, nehmen wir &#8220;D.G.&#8221; oder <a href="http://kop-berlin.de/de/2003/11/12-november-2003-k-q/">&#8220;K.Q.&#8221;</a>,  und in vielen anderen findet das viel massiver statt. Die Polizeibeamt_innen nehmen die Zeugen vor Ort schon nicht auf, weil sie diejenigen sind, die verdächtig und später angeklagt sein können. Es geht hier bis zu Strafanzeigen und Einschüchterungen gegen Zeug_innen. Wenn es sich jetzt um ausländische Zeug_innen handelt, wird fast immer deutlich gemacht, &#8220;Zu dir werden wir schon irgendetwas finden&#8221;. Da gibt es offene Bedrohungs- und Nötigungsszenarien. In dem Fall &#8220;D.G.&#8221; gab es mehrere Zeugen, die alles gesehen  und die nichts gesagt haben, weil sie keine Konfrontation mit der Polizei   wollten. Ihnen ist suggeriert worden: Wenn sie eine Aussage machen, dann wird es Ärger geben.</p>
<p>Diese Intensität hatte das hier nicht. Es sind viele Aussagen aufgenommen worden. Das führe ich darauf zurück, dass die ermittelnden Polizeibeamten nicht aus derselben Dienststelle, nicht einmal aus derselben Polizei waren.</p>
<p>Der Staatsanwalt meinte es ernst. Da kenne ich keinen anderen, der es in solchen Verfahren ernst meint. Der wollte ermitteln. Der ist jedem Hinweis nachgegangen. Der hat die Zeugen notfalls selbst befragt. Der hat nichts unversucht gelassen, die Dinge aufzuklären. Das ist ein wesentlicher Faktor.</p>
<p>In anderen Verfahren erlebe ich das Gegenteil, nämlich dass die Verfahren total  verschleppt werden, die Akten sind nicht auffindbar, es wird seitens der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht nachermittelt und ähnliches. Dann wird das Verfahren eingestellt und man muss Klageerzwingungsantrag stellen. Das gab es in diesem Verfahren alles nicht.</dd>
<dt>Glaubst Du, dass es auch eine Rolle spielt, wie die Öffentlichkeit mit so einem Geschehen umgeht? Es  schien, dass eigentlich kaum ein Fall so präsent in den Medien war, sowohl im Boulevard als auch seriösen Fernsehmagazinen wie z.B. &#8220;Klartext&#8221;. Sie haben versucht nachzuvollziehen, wie ein Polizist in einer solchen Situation sich generell verhalten soll. Sie haben einen Professor befragt  und Zweifel an der Professionalität dieses ganzen Geschehens in Schönfließ gehegt. Spielt die Behandlung eines solchen Falles in der Öffentlichkeit eine Rolle für die Eröffnung eines Verfahrens?</dt>
<dd>Das glaube ich unbedingt. Es spielt eine große Rolle in diesem Fall. Jemand wird auf diese Art und Weise erschossen. Viele Leute haben es gesehen und es wird eine krude Geschichte dazu erzählt. Selten ist es so, dass ein solcher Fall so einhellig durch die Medien geht und dass gefragt wird, &#8220;Was hat der da gemacht?&#8221;. Das war sofort in einer Art und Weise, die eben nicht ausgeschlossen hat, dass der Polizeibeamte eben tatsächlich der Täter gewesen ist. Während man ja üblicherweise ansonsten lediglich in linken Medien so etwas findet.  Auch  auf einer abstrakteren Ebene wurde gefragt: Was erwarten wir von unserer Polizei? Darf so etwas passieren? Wie ist die Ausbildung? Wieso wird so etwas akzeptiert? Diese ganzen Hintergrundfragen halte ich für sehr wichtig. Sie klangen im Prozess an, wurden aber in den Medien schon vorher thematisiert. Ich würde in solchen Fällen immer dazu raten, dass man versucht die Öffentlichkeitsarbeit voranzutreiben.</dd>
<dt>Wie geht es weiter?</dt>
<dd>Als Nebenkläger_innen haben wir nur eingeschränkte rechtliche Möglichkeiten. Die Verteidigung hat Revision eingelegt. Das heißt, dass der Bundesgerichtshof  darüber entscheiden wird, ob es Rechtsfehler gibt. Wenn ja, wird das Urteil aufgehoben und das Verfahren noch einmal aufgerollt. Anderenfalls bleibt es bei der jetzigen Entscheidung.</p>
<p>Auch die Nebenklage hat Revision eingelegt, wohl wissend, dass diese dann unzulässig ist, wenn mit ihr lediglich das Strafmaß einschließlich der Annahme des minderschweren Falls angegriffen wird. Die Revision der Nebenklage ist nur zulässig, wenn damit eine Verurteilung wegen Mordes angestrebt wird. Die Frage ist, ob man das begründen kann. Wenn man Karriereglück über das Leben anderer stellt und zur Festnahme hinterher schießt, hätte wenigstens erwägt werden müssen, dass das niedrige Beweggründe sind und damit Merkmale für Mord erfüllt sein könnten.</p>
<p>Innerhalb der zulässigen Revision, können auch Verfahrensfehler gerügt und Ausführungen zum Vorliegen des  minderschweren Falles gemacht werden.<br />
Gegen die wegen Strafvereitelung verurteilten Polizisten steht den Nebenklägerinnen kein Rechtsmittel zu.</dd>
</dl>
<p><!--:--></p>
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		<title>Urteil in Schönfließ: in der Sache gut, im Strafmaß enttäuschend</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Jul 2010 17:01:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>adminus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach neun zum Teil zermürbenden Prozesstagen, wurde am 03.07.2010 endlich das Urteil gegen die Angeklagten erwartet. Der Saal 1, in dem seit Mai verhandelt wurde, ist voll, viele müssen vor der Tür bleiben. Und dann wird das Urteil verlesen: der Todesschütze wird wegen des Vorwurfs des „minder schweren Totschlags“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--:de-->Nach neun zum Teil zermürbenden Prozesstagen, wurde am 03.07.2010 endlich das Urteil gegen die Angeklagten erwartet. Der Saal 1, in dem seit Mai verhandelt wurde, ist voll, viele müssen vor der Tür bleiben. Und dann wird das Urteil verlesen: der Todesschütze wird wegen des Vorwurfs des „minder schweren Totschlags“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.<!--:--><span id="more-714"></span><!--:de--></p>
<p>Das bedeutet, seine Schuld ist anerkannt, aber er muss nicht in Haft. Für die Familie und Freund_innen von Dennis ein unerträglicher Gedanke: Tumulte brechen aus, es kommt zu Verhaftungen und „Mörder“-Rufen vor der Tür. Familie, Freund_innen und Unterstützer_innen stehen einander bei, bedrängen die agierende Polizei.</p>
<p>Im Gerichtssaal verliest der Richter derweil die Begründung für seine Entscheidung: zweifellos hätte es sich nicht um Notwehr gehandelt, aber es sei eine unübersichtliche Situation gewesen. Als Minderungs- und Bewährungsgründe sei berücksichtigt worden, dass der Verurteilte nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren könne, seine Existenzgrundlage verliere. Außerdem wäre eine Bedrohungslage in Haft zu erwarten gewesen, da der Beamte sich Menschen gegenübersehen könnte, die er selbst in Haft gebracht hatte. Positiv ausgelegt wurden weiterhin eine positive Sozialprognose, fehlende Vorstrafen und eine bislang tadellose Polizeikarriere. Die ist nun glücklicherweise beendet.</p>
<p>Beim Urteil gegen die Angeklagten, die sich wegen „Strafvereitelung im Amt“  zu verantworten hatten, wird der Richter sehr deutlich: Beide seien überhaupt nicht glaubwürdig gewesen darin, dass sie die Handlungen des Todesschützen nicht wahrgenommen haben wollen. Dann spricht der Richter viel von Korpsgeist: es sei für Polizist_innen besonders schwer gegen Kolleg_innen auszusagen. Und dies sei nicht „ein besonderes Spezifikum der Berliner Polizei“. Richtig erkennt der Richter, dass Polizeibeamt_innen der Wahrheit verpflichtet sein müssten, und nicht ihren Kolleg_innen. Umso skandalöser, dass genau dieser Umstand als Minderungsgrund für das Strafmaß herangezogen wird. Dieses systemimmanente Fehlverhalten der Polizei wird durch diese Perspektive weiter aufrechterhalten.  Und die Justiz bleibt Handlanger. Am Ende werden beide zu einer Geldstrafe verurteilt, die zu mindestens so hoch ist, dass sie im „Polizeilichen Führungszeugnis“ –und das ist in diesem Zusammenhang fast zynisch- nicht verborgen bleiben wird.</p>
<p>Die Verteidigung hat direkt im Anschluss angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Und die Unterstützer_innen, Freund_innen und Dennis Familie treffen sich am Abend in Berlin-Neukölln zu einer Kundgebung. Hier werden sie ihrer Meinung lautstark Gehör verschaffen.</p>
<p>Die Urteilsverkündung im Fall Dennis haben wir zum Anlass genommen ein Dossier zusammenzustellen, das sich <a href="/2010/07/dossier-dennis/">hier</a> findet.<!--:--></p>
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		<item>
		<title>&#8220;cakes against cops&#8221;: zweiter KOP-Solikuchen im Neuköllner tristeza</title>
		<link>http://kop-berlin.de/de/2010/05/cakes-against-cops-zweiter-kop-solikuchen-im-neukollner-tristeza/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 May 2010 16:09:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johanna.mohrfeldt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[KOP Berlin]]></category>
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		<description><![CDATA[Am 31.05.2010 haben wieder alle die Gelegenheit, gepflegt politisch unserem netten Kuchenbasar beizuwohnen. Los geht&#8217;s ab 15.00 Uhr im &#8220;triztesa&#8221; (Pannierstr. 5 &#8211; Berlin am U-Bhf. Hermannplatz), das uns nun schon zum zweiten Mal in seinen überaus großartigen und freundlichen Räumen beherbergt. Es gibt wieder vegane und vegetarische Kuchen, die alle fleißig essen können für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--:de-->Am <strong>31.05.2010</strong> haben wieder alle die Gelegenheit, gepflegt politisch unserem netten Kuchenbasar beizuwohnen. Los geht&#8217;s ab <strong>15.00 Uhr</strong> im &#8220;triztesa&#8221; (Pannierstr. 5 &#8211; Berlin am U-Bhf. Hermannplatz), das uns nun schon zum zweiten Mal in seinen überaus großartigen und freundlichen Räumen beherbergt.<br />
Es gibt wieder vegane und vegetarische Kuchen, die alle fleißig essen können für den guten Zweck. Neben angeregten Unterhaltungen untereinander wartet diesmal auch ein Film, den wir zeigen werden zum Thema &#8220;racial profiling&#8221;.<br />
Das gesammelte Geld kommt Betroffenen von rassistisch motivierter Polizeigewalt zur Deckung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten zu Gute.</p>
<p>Wir sehen uns dort!  <!--:--></p>
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