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	<title>KOP Berlin</title>
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		<title>&#8220;Freibrief druch Uniform – Wer kontrolliert die Polizei?&#8221;</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Jul 2010 19:30:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 17.06.2010 diskutierte KOP gemeinsam mit Heiner Busch, Redakteur und Autor der CILIP, Möglichkeiten zur Kontrolle polizeilicher Praxis. Gefördert wurde die Veranstaltung durch das Bildungswerk Berlin der Heinrich Böll Stiftung, finanziert aus Mitteln der Deutschen Klassenlotterie. Der Migrationsrat stellte uns freundlicherweise einen Raum zur Verfügung. Obwohl die Frage nach einer angemessenen Kontrolle polizeilicher Praxis seit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 17.06.2010 diskutierte KOP gemeinsam mit Heiner Busch, Redakteur und Autor der CILIP, Möglichkeiten zur Kontrolle polizeilicher Praxis.</p>
<p>Gefördert wurde die Veranstaltung durch das Bildungswerk Berlin der Heinrich Böll Stiftung, finanziert aus Mitteln der Deutschen Klassenlotterie.  Der Migrationsrat stellte uns freundlicherweise einen  Raum zur Verfügung.<span id="more-743"></span></p>
<p>Obwohl die Frage nach einer angemessenen Kontrolle polizeilicher Praxis seit Jahrzehnten gestellt wird, konnte KOP sich bisher zu keiner gemeinsamen Forderung durchringen. Zu groß die Angst, institutionelle Einrichtungen könnten mehr Schaden anrichten, als sie helfen, zu offensichtlich aber auch die fehlende und vor allem nachhaltige Wirksamkeit von Protesten auf der Straße.</p>
<p>So luden wir Heiner Busch und viele Interessierte ein, gemeinsam mit uns die vorhandenen Konzepte zu diskutieren. Heiner Busch zeigte sich im Rahmen seiner Analyse zur Arbeit der Hamburger Polizeikommission ernüchtert: die absolut unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung der Institution, ihre Angebundenheit an das Innenministerium und ihre existenzielle Abhängigkeit von politischen Konstellationen im Land seien Faktoren, die eine wirksame Arbeit verhinderten. Allerdings müsse man durchaus anerkennen, dass das Engagement der Mitarbeiter die Arbeit der Kommission positiv prägte und auch ihre eingeräumten Befugnisse Grund zur Hoffnung gewesen seien. So konnte die Kommission beispielsweise unangekündigt alle Hamburger Polizeiwachen besuchen und den Einblick sowohl in polizeiliche, als auch, in umfänglichem Maße, in staatsanwaltschaftliche Akten verlangen. Nichts desto trotz hätte die Kommission keine Chance gehabt, da  Politik, Polizeilobby und auch Presse gegen sie gearbeitet hätten. Ähnlich kritisch betrachtete Heiner Busch auch die Konzepte der Ombudsmänner oder –frauen oder das einer Beauftragtenstelle.</p>
<p>Am Ende hänge eine wirksame Instanz ab von einer ihr vorangegangenen Mobilisierung zum Thema. Einig sei man sich darin, dass die Arbeit der Polizei immer wieder und so breit wie möglich beobachtet werden müsse, sei es durch erfahrene und bestenfalls internationale Prozessbeobachtung, die Dokumentation der Erfahrungen von Betroffenen und die Solidarisierung mit ihnen, sowie die breite Sensibilisierung für das Thema, um insgesamt die Bereitschaft zur Intervention und Zeugenschaft bei den Menschen zu erhöhen.</p>
<p>Einen Beweis für den Bedarf einer Kontrolle lieferten starke Redebeiträge eines Mitglieds  der Oury Jalloh Initiative, der  die Wichtigkeit des breiten und kontinuierlichen Protest auf der Straße nochmals betonte, sowie eines Angehörigen des am Silvesterabend 2008 durch einen Polizeibeamten getöteten Dennis aus Neukölln. Er beschrieb die weitreichenden Unzulänglichkeiten in der juristischen Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens im aktuellen Prozess, die von verheimlichten Vorabsprachen über gefälschte Polizeiprotokolle vieles zu bieten hatte. Mehrere Redebeiträge im Publikum gingen noch einmal auf die Einbindung und Rolle der Presse ein, sowie auf die Notwendigkeit,  eine Zusammenarbeit mit den Betroffenen zu finden.</p>
<p>Das Fazit lautet: ein demokratisches Gesellschaftsprinzip muss eine Kontrolle exekutiver Gewalt gewährleisten. Ob diese Kontrolle allerdings von Menschen in ihren Netzwerken ausgeht oder von einer institutionalisierten Instanz, kann nicht beantwortet werden. Schlussendlich wäre ein &#8220;sowohl-als-auch&#8221; möglicherweise im Effekt wirksamer, als ein &#8220;entweder-oder&#8221;.</p>
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		<title>Dossier &#8220;Dennis&#8221;</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Jul 2010 17:10:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der Nacht zum Neujahr 2009 wurde Dennis in Schönfließ bei Berlin von der Polizei erschossen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, doch nach einem Wortwechsel erschoss Reinhard R. den Gesuchten. In der Folge kommt es zu einer Verhandlung des Falls vor dem Landgericht Neuruppin, in dem der Schütze wegen &#8220;minder schweren Totschlags&#8221; und zwei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Nacht zum Neujahr 2009 wurde Dennis in Schönfließ bei Berlin von der Polizei erschossen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, doch nach einem Wortwechsel erschoss Reinhard R. den Gesuchten. In der Folge kommt es zu einer Verhandlung des Falls vor dem Landgericht Neuruppin, in dem der Schütze wegen &#8220;minder schweren Totschlags&#8221; und zwei seiner Kollegen wegen &#8220;Strafvereitelung im Amt&#8221; verurteilt werden. KOP Berlin hat den Prozess versucht zu begleiten, Presseberichte gesammelt, ist mit den Angehörigen in Kontakt getreten und <a href="/2010/04/solidaritat-mit-dennis/">ruft zur Solidarität auf</a>.<br />
Die im Rahmen dieser Arbeit entstandenen Texte sollen hier noch einmal zusammengefasst werden.</p>
<h2>Der Prozessverlauf</h2>
<p>Der <a href="/2010/05/solidaritat-mit-dennis-aktuelle-prozesstermine/">Prozess</a> ging vom 20. Mai 2010 bis einschließlich 03. Juli 2010 mit insgesamt zehn Prozesstagen. Einige konnten wir persönlich begleiten.</p>
<dl>
<dt>20. Mai 2010</dt>
<dd><a href="/2010/05/alles-ist-moglich/">Prozesstag 1: Prozesseröffnung unter Hochsicherheitsbedingungen</a></dd>
<dt>25. Mai 2010</dt>
<dd><a href="/2010/05/beunruhigendes-system-der-einschuchterung-und-vertuschung/">Prozesstag 2: Beunruhigendes System der Einschüchterung und Vertuschung</a></dd>
<dt>27. Mai 2010</dt>
<dd><a href="/2010/05/prozesstag-3-die-aussagen-der-angeklagten-polizisten-brockeln-weiter/">Prozesstag 3: Die Aussagen der angeklagten Polizisten bröckeln weiter</a></dd>
<dt>10. Juni 2010</dt>
<dd><a href="/2010/06/prozesstag-5-der-tag-der-sachverstandigen/">Prozesstag 5: Der Tag der Sachverständigen</a></dd>
<dt>17. Juni 2010 und 22. Juni 2010</dt>
<dd><a href="/2010/06/prozesstag-6-7-einblicke-in-den-eifer-eines-berliner-polizisten/">Prozesstag 6 &#038; 7: Einblicke in den Eifer eines Berliner Polizisten</a></dd>
<dt>28. Juni 2010</dt>
<dd><a href="/2010/06/prozesstag-9-brandenburger-staatsanwaltschaft-fordert-haftstrafe-fur-den-todesschutzen-von-neuruppin/">Prozesstag 9: Brandenburger Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für den Todesschützen von Neuruppin</a></dd>
</dl>
<h2>Tod von Dennis und Prozess in der Presse</h2>
<p>Die Presse hat sowohl den Tod von Dennis als auch Proteste und die eigentliche Verhandlung vor Gericht aufgegriffen und thematisiert. KOP Berlin hat versucht einen Ausschnitt davon im Artikel &#8220;<a href="/2010/05/solidaritat-mit-dennis-ein-blick-in-die-presse/">Solidarität mit Dennis: Ein Blick in die Presse</a>&#8221; zusammenzutragen.</p>
<h2>Demonstration, Urteilsverkündung und letzter Prozesstag</h2>
<p>Noch im Vorfeld des Urteils wurde am <a href="/2010/06/demoaufruf-nicht-freund-und-helfer-sondern-richter-und-henker/">Herrmannplatz am 19. Juni 2010</a> gegen Polizeigewalt, mit konkretem Bezug auf den Fall Dennis, demonstriert. Das Urteil selbst wurde am 03. Juli 2010 verkündet und alle 3 Angeklagten wurden verurteilt. Ein Bericht vom letzten Prozesstag findet sich <a href="/2010/07/urteil-in-schonflies-in-der-sache-gut-im-strafmas-enttauschend/">hier</a>.</p>
<p>Bei Radio Fritz wurde außerdem folgender Audiobeitrag gesendet:</p>
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		<title>Urteil in Schönfließ: in der Sache gut, im Strafmaß enttäuschend</title>
		<link>http://kop-berlin.de/de/2010/07/urteil-in-schonflies-in-der-sache-gut-im-strafmas-enttauschend/</link>
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		<pubDate>Sat, 03 Jul 2010 17:01:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach neun zum Teil zermürbenden Prozesstagen, wurde am 03.07.2010 endlich das Urteil gegen die Angeklagten erwartet. Der Saal 1, in dem seit Mai verhandelt wurde, ist voll, viele müssen vor der Tür bleiben. Und dann wird das Urteil verlesen: der Todesschütze wird wegen des Vorwurfs des „minder schweren Totschlags“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach neun zum Teil zermürbenden Prozesstagen, wurde am 03.07.2010 endlich das Urteil gegen die Angeklagten erwartet. Der Saal 1, in dem seit Mai verhandelt wurde, ist voll, viele müssen vor der Tür bleiben. Und dann wird das Urteil verlesen: der Todesschütze wird wegen des Vorwurfs des „minder schweren Totschlags“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.<span id="more-714"></span></p>
<p>Das bedeutet, seine Schuld ist anerkannt, aber er muss nicht in Haft. Für die Familie und Freund_innen von Dennis ein unerträglicher Gedanke: Tumulte brechen aus, es kommt zu Verhaftungen und „Mörder“-Rufen vor der Tür. Familie, Freund_innen und Unterstützer_innen stehen einander bei, bedrängen die agierende Polizei.</p>
<p>Im Gerichtssaal verliest der Richter derweil die Begründung für seine Entscheidung: zweifellos hätte es sich nicht um Notwehr gehandelt, aber es sei eine unübersichtliche Situation gewesen. Als Minderungs- und Bewährungsgründe sei berücksichtigt worden, dass der Verurteilte nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren könne, seine Existenzgrundlage verliere. Außerdem wäre eine Bedrohungslage in Haft zu erwarten gewesen, da der Beamte sich Menschen gegenübersehen könnte, die er selbst in Haft gebracht hatte. Positiv ausgelegt wurden weiterhin eine positive Sozialprognose, fehlende Vorstrafen und eine bislang tadellose Polizeikarriere. Die ist nun glücklicherweise beendet.</p>
<p>Beim Urteil gegen die Angeklagten, die sich wegen „Strafvereitelung im Amt“  zu verantworten hatten, wird der Richter sehr deutlich: Beide seien überhaupt nicht glaubwürdig gewesen darin, dass sie die Handlungen des Todesschützen nicht wahrgenommen haben wollen. Dann spricht der Richter viel von Korpsgeist: es sei für Polizist_innen besonders schwer gegen Kolleg_innen auszusagen. Und dies sei nicht „ein besonderes Spezifikum der Berliner Polizei“. Richtig erkennt der Richter, dass Polizeibeamt_innen der Wahrheit verpflichtet sein müssten, und nicht ihren Kolleg_innen. Umso skandalöser, dass genau dieser Umstand als Minderungsgrund für das Strafmaß herangezogen wird. Dieses systemimmanente Fehlverhalten der Polizei wird durch diese Perspektive weiter aufrechterhalten.  Und die Justiz bleibt Handlanger. Am Ende werden beide zu einer Geldstrafe verurteilt, die zu mindestens so hoch ist, dass sie im „Polizeilichen Führungszeugnis“ –und das ist in diesem Zusammenhang fast zynisch- nicht verborgen bleiben wird.</p>
<p>Die Verteidigung hat direkt im Anschluss angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Und die Unterstützer_innen, Freund_innen und Dennis Familie treffen sich am Abend in Berlin-Neukölln zu einer Kundgebung. Hier werden sie ihrer Meinung lautstark Gehör verschaffen.</p>
<p>Die Urteilsverkündung im Fall Dennis haben wir zum Anlass genommen ein Dossier zusammenzustellen, das sich <a href="/2010/07/dossier-dennis/">hier</a> findet.</p>
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		</item>
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		<title>Prozesstag 9: Brandenburger Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für den Todesschützen von Neuruppin</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 17:32:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der 28.06.2010 ist der nunmehr neunte Prozesstag im Verfahren gegen drei angeklagte Berliner Polizeibeamte. Die Beweisaufnahme ist beendet und die Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter_innen halten zum Abschluss ihre Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld der Angeklagten als erwiesen an. Weder das Berliner, noch das Brandenburger Polizeigesetz könnten eine Rechtfertigung für die Schüsse geben. Sie fordert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der 28.06.2010 ist der nunmehr neunte Prozesstag im Verfahren gegen drei angeklagte Berliner Polizeibeamte. Die Beweisaufnahme ist beendet und die Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter_innen halten zum Abschluss ihre Plädoyers.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld der Angeklagten als erwiesen an. Weder das Berliner, noch das Brandenburger Polizeigesetz könnten eine Rechtfertigung für die Schüsse geben. Sie fordert für den Todesschützen 3 Jahre und sechs Monate Haft und für dessen Mitangeklagte eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen erwiesener „Strafvereitelung im Amt“. Allerdings zeigt sie sich zurückhaltender als zu Prozessbeginn und möchte einige Minderungsgründe für die Schuld der Angeklagten anerkannt wissen.</p>
<p>Die Nebenklage findet deutliche Worte zum Verhalten der Beamten: Die Motivation des Schützen zur Festnahme sei übermäßig ausgeprägt gewesen, die Festnahme hätte anders ablaufen müssen, die Konstruktion einer Notwehrsituation sei unhaltbar. Die –sehr eingeschränkten-  Aussagen der mitangeklagten Polizisten unterstützten die These, in der Berliner Polizei gäbe es einen Korpsgeist, der die beiden Männer daran hindere, Angaben zum Fehlverhalten ihres Kollegen zu machen. Dass beide die Schüsse nicht als solche erkannt haben wollen, sei absolut unglaubwürdig. Schließlich fordern die Anwält_innen für den Todesschützen fünf Jahre Haft wegen „Totschlags“,  sowie 18 Monate für dessen Kollegen wegen „Strafvereitelung im Amt“.</p>
<p>Nicht überraschend ist die Forderung der Verteidigung, alle Angeklagten freizusprechen. Der Schütze hätte sich in einer Notwehrsituation befunden und seine Kollegen nun mal nichts gehört.  Alle Zeug_innen, die etwas Gegenteiliges behaupten, seien unglaubwürdig. Außerdem hätte es eine unzulässige Vorverurteilung durch die Presse gegeben. Für den Fall einer Verurteilung ihrer Mandanten stellten alle Anwälte schon mal vorsorglich neue Beweisanträge.</p>
<p>Am Sonnabend, den 03.07.2010, wird die Kammer ihr Urteil verlesen.</p>
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		<title>Prozesstag 6 &amp; 7: Einblicke in den Eifer eines Berliner Polizisten</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Jun 2010 17:34:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der sechste und siebente Prozesstag in Neuruppin, wo die Todesschüsse auf Dennis aus Neukölln seit Mai verhandelt werden, decken Zweierlei auf: zum Einen den erkennbaren Elan zur Vertuschung des Sachverhalts bereits kurz nach Abgabe der Schüsse und zum anderen den ausgesprochenen Eifer, mit dem der Todesschütze seine polizeiliche Karriere durchlief. Am 17.06.2010 wird, nachdem zwei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der sechste und siebente Prozesstag in Neuruppin, wo die Todesschüsse auf Dennis aus Neukölln seit Mai verhandelt werden, decken Zweierlei auf: zum Einen den erkennbaren Elan zur Vertuschung des Sachverhalts bereits kurz nach Abgabe der Schüsse und zum anderen den ausgesprochenen  Eifer, mit dem der Todesschütze seine  polizeiliche Karriere durchlief.</p>
<p>Am 17.06.2010 wird, nachdem zwei Freunde von Dennis ihre Aussagen gemacht hatten,  derjenige Polizeibeamte als Zeuge gehört, der unmittelbar nach Ablauf der Situation in Schönfließ am Tatort eintraf. Er beschreibt, wie der hauptangeklagte Beamte sich nicht zurückhalten kann, vom Geschehenen zu berichten –ganz im Gegenteil zu seiner späteren Verschwiegenheit im Gericht. Und auch, wie nachdenklich er gewirkt hätte, als ihm gewahr wurde, dass er sein komplettes Magazin auf Dennis abgeschossen hatte.  Aber der Zeuge weiß auch zu berichten, wie er mehrfach anbot, einen Sachstandsbericht über seine Beobachtungen abzugeben und dieses immer wieder und von mehreren Seiten abgelehnt wurde. Dies muss wohl gewertet werden,  als eine  von Beginn an vorhandene Motivation der Berliner Polizei, jedwede sachgemäße Information abzulehnen, auch wenn sie von Kolleg_innen stammt.</p>
<p>Der Prozesstag am 22.06.2010 zeichnet sich durch Verlesen verschiedener Aussagen von Kolleg_innen des Todesschützen aus, die dessen Ehrgeiz hervorheben. So schwärmt ein Beamter aus Hamburg vom Festnahmewillen des Angeklagten und bemerkt: &#8220;So schön kann länderübergreifende Polizeiarbeit sein.&#8221; Und auch andere Belobigen kennzeichnen den Todesschützen als besonders ehrgeizigen Polizeibeamten. Nur eine Sache trübt das Bild: Gegen den Angeklagten wurde bereits einmal eine Disziplinarstrafe verhängt. Er soll einen Festgenommenen geduzt und beleidigt haben. Auch die wegen „Strafvereitelung im Amt“ angeklagten Berliner Polizeibeamten werden als ehrgeizig beschrieben.  Beendet wird der Tag mit der Verlesung des Vorstrafenregisters von Dennis. Verschiedene Anträge der Nebenklagevertreter_innen zur Vorladung weiterer wichtiger Zeug_innen werden durch das Gericht abgelehnt. </p>
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		<item>
		<title>Demoaufruf: Nicht Freund und Helfer, sondern Richter und Henker</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:34:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der Nacht zum Neujahr 2009 wurde Dennis in Schönfließ bei Berlin von der Polizei erschossen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, doch nach einem Wortwechsel erschoss Reinhard R. den Gesuchten. Die Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und der Prozess findet seit Mai vor dem Landgericht in Neuruppin statt. Weil aber von der staatlichen Justiz keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Nacht zum Neujahr 2009 wurde Dennis in Schönfließ bei Berlin von der Polizei erschossen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, doch nach einem Wortwechsel erschoss Reinhard R. den Gesuchten. Die Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und der Prozess findet seit Mai vor dem Landgericht in Neuruppin statt. Weil aber von der staatlichen Justiz keine Gerechtigkeit zu erwarten ist, organisieren Dennis Familie und Freundeskreis seit dem Mord Gegenöffentlichkeit und politischen Druck. Zum nahenden Prozessende soll noch einmal in die Offensive gegangen werden, um den Fall und tödliche Polizeigewalt öffentlich zu thematisieren.</p>
<h2>Kommt zur Demo gegen Polizeigewalt!</h2>
<dl>
<dt>Ort</dt>
<dd><strong>U-Bhf Hermannplatz</strong></dd>
<dt>Am</dt>
<dd>19.06.2010 um 16 Uhr</dd>
<dt>Aufruf</dt>
<dd><a href="http://www.antifa.de/cms/content/view/1420/1/">antifa.de</a></dd>
</dl>
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		</item>
		<item>
		<title>Prozesstag 5: Der Tag der Sachverständigen</title>
		<link>http://kop-berlin.de/de/2010/06/prozesstag-5-der-tag-der-sachverstandigen/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:26:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der fünfte Prozesstag in Neuruppin zur Aufklärung des Todes von Dennis beginnt mit Regen. Der Saal ist gut gefüllt. Auch heute sind neben den vier Nebenklagevertreter_innen, den drei Nebenkläger_innen, den zwei Staatsanwälten, den zwei Richtern und drei Schöffen, den drei Angeklagten samt ihrer fünf Verteidiger_innen wieder der Justiziar des Polizeipräsidenten Berlin und Personenschützer mit im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der fünfte Prozesstag in Neuruppin zur Aufklärung des Todes von Dennis beginnt mit Regen. Der Saal ist gut gefüllt. Auch heute sind neben den vier Nebenklagevertreter_innen,  den drei Nebenkläger_innen, den  zwei Staatsanwälten, den zwei Richtern und drei Schöffen, den drei Angeklagten samt ihrer fünf Verteidiger_innen wieder der Justiziar des Polizeipräsidenten Berlin und Personenschützer mit im Raum. Neben Freunden und Familie hat auch die Presse Platz genommen. Vor der Tür befinden sich zwei Kontrollpunkte mit jeweils abwechselndem Durchsuchungspersonal und etliche Polizisten. Man fragt sich, was dieses Szenario eigentlich rechtfertigt. </p>
<p>Heute werden vier Sachverständige gehört: ein Kriminalhauptkommissar, der den Tatort kriminaltechnisch untersucht hat, ein Rechtsmediziner, der Dennis nach seinem Tod obduzierte, ein gerichtschemischer Sachverständiger und schlussendlich ein Schusswaffensachverständiger. Worüber die Zeugen Auskunft geben ist meistens langwierig und unverständlich vorgetragen und am Ende ziemlich vage. Was erfahren wir? Laut Aussage des Kriminaltechnikers wurde der Tatort „professionell und sorgsam“ gesichert. Dass dabei zwei Patronenhülsen aus der Waffe des Schützen im Heckscheibenwischer des Jaguars übersehen wurden, ist kaum erklärbar. Dass ausgerechnet Berliner Polizeibeamte (womöglich aus der Dienststelle der Angeklagten) die Kleidung und Ausrüstung  der Angeklagten sicherstellten und gut verpackt mit Protokollzettel zur Kriminaltechnik zurück schickten, ist beinahe unfassbar. Unfassbar auch findet der Gerichtsmediziner den Anteil der Kokainbestandteile in der Blut- und Urinprobe von Dennis.  Das könnte ein Teil der Erklärung für dessen Wahnsinnsfahrt sein. Der Winkel des Todesschusses war Thema sowohl  des gerichtschemischen Sachverständigen als auch seines Kollegen, dem Schusswaffensachverständigen. Beiden aber gelang es kaum, eindeutige Aussagen zu treffen. Die Verteidigung des Schützen hat damit alle Möglichkeiten, hier auf eine unzureichende Beweislage zu insistieren.   </p>
<p>Auch das  Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung erschreckte. Der Staatsanwalt meldete sich wie ein Schuljunge mit erhobener Hand , um vom Richter das Wort erteilt zu bekommen, während die Verteidigeranwälte wiederholt Zeugen unterbrachen und schlussendlich dem Richter Ratschläge erteilten, wie er seine Vernehmung zu führen hätte. Unbegreiflich daran: der Richter ließ sie gewähren. Wie das vereinbar ist mit der Vorstellung einer unvoreingenommenen Justiz, keiner weiß es. Außer wahrscheinlich der Polizei.</p>
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		<title>law blog vom 4. Juni 2010: &#8220;Die Legende von der schutzlosen Polizei&#8221;</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 14:49:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[law blog]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte]]></category>
		<category><![CDATA[§ 113 StGB]]></category>

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		<description><![CDATA[Artikel &#8220;Die Legende von der schutzlosen Polizei&#8221; im &#8220;law blog&#8221;. Zum gleichen Thema auch Telepolis mit &#8220;Polizeiliche Taschenspielertricks&#8221;.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Artikel <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/04/die-legende-von-der-schutzlosen-polizei/">&#8220;Die Legende von der schutzlosen Polizei&#8221;</a> im &#8220;law blog&#8221;.</p>
<p>Zum gleichen Thema auch Telepolis mit <a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32758/1.html">&#8220;Polizeiliche Taschenspielertricks&#8221;</a>.</p>
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		<title>Prozesstag 3: Die Aussagen der angeklagten Polizisten bröckeln weiter</title>
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		<pubDate>Wed, 26 May 2010 10:59:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[polizeischüsse]]></category>
		<category><![CDATA[Schönfließ]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch am dritten Prozesstag werden die Versionen der drei angeklagten Berliner Polizeibeamten, die sich wegen Tötung von Dennis und Strafvereitelung vor dem Neuruppiner Landgericht verantworten müssen, durch Zeugenaussagen weiter erschüttert. Nach dem Bericht eines Familienangehörigen von Dennis, der den Prozess heute beobachtete, wurden zwei weitere Kinder als Zeugen befragt, die bestätigten, dass kaum Silvesterböller zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch am dritten Prozesstag werden die Versionen der drei angeklagten Berliner Polizeibeamten, die sich wegen Tötung von Dennis und Strafvereitelung vor dem Neuruppiner Landgericht verantworten müssen, durch Zeugenaussagen weiter erschüttert. Nach dem Bericht eines Familienangehörigen von Dennis, der den Prozess heute beobachtete, wurden zwei weitere Kinder als Zeugen befragt, die bestätigten, dass kaum Silvesterböller zu hören gewesen seien. Damit festigten sie die Aussagen der Zeug_innen vom vergangenen Donnerstag. Auch  wurde derjenige Mann gehört, der als Sanitäter die Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Dennis einleitete, nachdem dieser in einer Reihe parkender Autos zum Stehen gekommen war.  Interessant daran war, dass auch er Polizeibeamter ist und angab, die Knallgeräusche, die er beim Hundespaziergang vernahm,  sofort als Pistolenschüsse erkannt zu haben. Wie der Angeklagte S. auch, hatte er bis dato nur Schießstandübungen absolviert, die Waffe nie im Einsatz abfeuern müssen. Trotzdem blieb er beharrlich dabei, die Geräusche sofort identifiziert zu haben.  Mehr noch: S. hätte ihm gegenüber, gleich nachdem er beim Unfallwagen angekommen war, von mehreren Schussabgaben und einer wahrscheinlichen Verletzung von Dennis berichtet. Das erschüttert zutiefst die Behauptung des Angeklagten S., der die Schüsse seines Kollegen als solche nicht  gehört oder erkannt haben will. Auch die anschließend befragte Zeugin, eine Berliner Polizeibeamtin vom Abschnitt 25, musste nach mehrfacher Nachfrage zugeben, die Knallgeräusche, die sie durch das Telefon hörte, während sie ihrem Kollegen Olaf B. bei der Identifizierung von Nummernschildern half, als Schüsse erkannt zu haben. Damit wäre auch Olaf B.s Aussage, er hätte die Schüsse nicht wahrnehmen können,  zum wiederholten Male widerlegt. Der Sachverständige der Ballistik wurde an dem Tag als letzter gehört.</p>
<p>Nachdem auch der dritte Prozesstag die Aussagen der angeklagten Polizeibeamten weiter massiv erschüttern, beginnen Freunde und Familie Hoffnung zu schöpfen, dass sich die drei Männer am Ende vielleicht doch für ihre Taten verantworten müssen. Dank ihres Engagements und couragierter Zeugen gibt es  vielleicht tatsächlich eine Chance.  </p>
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		<title>Prozesstag 2: Beunruhigendes System der Einschüchterung  und Vertuschung</title>
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		<pubDate>Wed, 26 May 2010 10:54:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>KOP Berlin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Schönfließ]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 20.05.2010 wurde die Verhandlung gegen die Berliner Polizeibeamten wegen des Todes von Dennis aus Neukölln fortgesetzt. Wieder waren Freunde und Familie von Dennis zahlreich erschienen, aber auch Unterstützer_innen und Presse waren anwesend. Der Vernehmungsmarathon von sechs Stunden wurde begleitet durch Zwischenrufe der Empörung, Wut und Fassungslosigkeit aus dem Publikum. „Es hat keiner geholfen!“ Den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 20.05.2010 wurde die Verhandlung gegen die Berliner Polizeibeamten wegen des Todes von Dennis aus Neukölln fortgesetzt. Wieder waren Freunde und Familie von Dennis zahlreich erschienen, aber auch Unterstützer_innen und Presse waren anwesend. Der Vernehmungsmarathon von sechs Stunden wurde begleitet durch Zwischenrufe der Empörung, Wut und Fassungslosigkeit aus dem Publikum.</p>
<h2>„Es hat keiner geholfen!“</h2>
<p>Den gesamten Tag über wurden vorwiegend junge Menschen durch das Gericht befragt. Die Geschwister Antonia und Ariana S., 15 und 16 Jahre alt, machten erschütternde Aussagen. Nicht nur, dass die Mädchen der Notwehrtheorie des Angeklagten Schützen Reinhard R. widersprachen, indem sie aussagten, dass der erste (tödliche) Schuss abgegeben wurde, noch bevor Dennis das Auto gestartet hatte (eine Aussage, die später durch einen weiteren Zeugen bestätigt wurde). Beide Mädchen sprachen auch davon, dass keiner der Polizeibeamten Dennis geholfen hatte, nachdem er  in einer Reihe von parkenden Autos zum Stehen kam. Als die beiden Mädchen zum verunglückten Wagen laufen wollten, wurden die durch einen Beamten angehalten, der ihnen aggressiv und einschüchternd zu verstehen gab, dass sie „nichts gesehen“ hätten. Antonia holte ihre Mutter, die daraufhin geistesgegenwärtig einen Bekannten, der als Sanitäter arbeitete, alarmierte. Erst er leitete die Wiederbelebungsversuche von Dennis ein.<br />
Beide Mädchen zeigten sich zutiefst erschrocken über den Umgang der Polizei mit ihnen und dem tödlich verletzten Dennis. Mehrmals brachen sie in Tränen aus. Doch auch die Rolle der Presse kritisierten die Mädchen stark. So waren sie es, die ihre Mutter baten, nach tagelangen kriminalisierenden Meldungen über  Dennis eine Gegendarstellung zu veranlassen, um „die Wahrheit“ über das Geschehene  ans Licht zu bringen.  Auch beteuerten beide Mädchen, dass sie fast niemanden auf der Straße gesehen hätten, geschweige denn jemanden haben böllern hören. Diese Aussage wurde auch von den vier nachfolgenden Zeug_innen bestätigt. Damit wären die Einlassungen der Angeklagten Olaf B. und Heinz S., die die Schüsse auf Dennis durch ihren Kollegen aufgrund von massiven Silvesterböllergeräuschen nicht wahrgenommen haben wollen, als Lügen bestätigt.</p>
<h2>„Ich bin ein bisschen misstrauisch über das Zustandekommen dieser polizeilichen Protokolle.“</h2>
<p>Zu dieser Einschätzung kam der vorsitzende Richter, nachdem einige der Zeug_innen Aussagen aus ihren polizeilichen Vernehmungen nicht wiedererkannt hatten. Der Zeuge K., ein  junger Mann von 20 Jahren, war durch sein hervorragendes und präzises Erinnerungsvermögen aufgefallen. Er konnte, wie  Antonia und Ariane S. auch, den Polizeieinsatz  in der Silvesternacht 2008 gut beobachten. Auch er hatte sich noch am Tatort als Zeuge zur Verfügung stellen wollen, auch er wurde rabiat und aggressiv durch die Polizisten abgewiesen. Und wie bei den beiden Mädchen zuvor, berichtete auch er von den oberflächlich wirkenden Erstvernehmungen. Wie Ariana S. war er sicher, dass bestimmte Passagen aus den polizeilichen Vernehmungsprotokollen nicht von ihm stammten. So hatte er auch gar nicht erst das Protokoll unterschrieben, ein Aspekt, der auch für die letzte befragte Zeugin zutraf. Sie war diejenige Anwohnerin, in dessen Gartenzaun Dennis auf seiner Unfallfahrt fuhr. </p>
<h2>Nebenklagevertreter zu Vorbesprechung nicht eingeladen</h2>
<p>Im Laufe des Tages wurde ein weiteres pikantes Detail öffentlich: vor Prozesseröffnung hatte ein Treffen zwischen vorsitzenden Richtern, Staatsanwälten und den Rechtsanwälten der Anklage stattgefunden, in denen Themen wie die Auswahl der Sachverständigen, der zu ladenden Zeug_innen etc. besprochen wurden. Das Gericht konnte auf Nachfrage keinen plausibel erscheinenden Grund anführen, warum ausschließlich die Nebenklagevertreter nicht eingeladen worden waren. Mehr noch: die Dokumentation dieser Vorabsprachen waren den Nebenklagevertretern nicht zugänglich gemacht worden, obwohl sie Bestandteil der Prozessakte waren. Nach heftigen Protesten seitens der Nebenklage entschuldigte der Richter sich für sein Versäumnis und versprach, die Aktenteile noch am gleichen Abend zur Verfügung zu stellen. Die Vernehmungsbeamten, an deren Protokollinhalte sich so viele Zeug_innen nicht erinnern konnten, werden nun vor Gericht aussagen müssen.</p>
<p>Insgesamt hat dieser zweite Prozesstag ein beunruhigendes Gefühl hinterlassen: der Eindruck, dass Zeug_innen am Tatort eingeschüchtert, Vernehmungen schlampig durchgeführt, Protokolle gefälscht, Prozessteilnehmende in Personen der Nebenklage zu Vorabsprachen nicht eingeladen und Teile von Prozessakten nicht zugänglich gemacht wurden, erschüttert jegliches Vertrauen in einen fairen Gerichtsprozess.  Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht sich nicht zum Handlanger eines polizeilichen Systems macht, das partout nicht die Verantwortung für die Fehler ihrer Beamten zu übernehmen bereit ist.</p>
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