Spenden

Gerne könnt ihr auch eigenständig Soli-Parties und –Konzerte veranstalten. Nehmt einfach mit uns Kontakt auf, damit wir euch mit Infomaterial versorgen können.

KOP – die Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt – hat mit der Unterstützung vieler SpenderInnen und ehrenamtlich Aktiver einen kleinen Fonds zur anwaltlichen Unterstützung eingerichtet.

Leider kann für eine Geld- oder Sachspende von uns keine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung ausgestelllt werden. Unser Ziel, Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt zu unterstützen, ist nach der Abgabenordnung kein steuerlich zu fördernder Zweck.

Spenden bitte auf das Konto:

Kontoinhaber
Ariba e.V.
Verwendungszweck
Rechtshilfefonds KOP
Bankleitzahl
100 205 00 / Bank für Sozialwirtschaft
Kontonummer
324 48 01