Selbstdarstellung

Gründung

Die Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt wurde 2002 durch die Opferberatungsstelle ReachOut, das Antidiskriminierungsbüro (ADB e.V.), den Ermittlungsausschuss (EA) und das Netzwerk Selbsthilfe e.V. gegründet. Alle Projekte engagieren sich seit Jahren in antirassistischer und antifaschistischer Arbeit.

Motiviert durch die fehlende finanzielle Unterstützung der Opfer hat KOP einen Rechtshilfefond organisiert, der es den Betroffenen ermöglicht sich gegen das ihnen zugefügte Unrecht auf juristischem Weg zu wehren. Denn eine fehlende juristische Auseinandersetzung zementiert nicht nur den Rechtsbruch, sondern steht auch der Bildung einer starken Lobby für die Opfer entgegen. Schließlich führt der (Irr-)glaube an die Systematik der Nicht-Verurteilung zu der allgemein verbreitete These der Mitschuld, wenn nicht gar der Alleinschuld der Opfer, an dem entstandenen Unrecht.

Hintergründe

Es gilt eine Normalität zu durchbrechen!

Menschen, die durch bestimmte Merkmale wie Hautfarbe, Sprache oder eine andere (unterstellte) Herkunft im Brennpunkt polizeilichen Interesses stehen, erleben die immer gleichen Szenarien. Unbegründete Passkontrollen, Aggressionen der Beamten, diskriminierende Beschimpfungen und Beleidigungen, gewaltsame Festnahmen, Misshandlungen und Übergriffe. Für die Opfer ist die rassistische Behandlung seitens der Polizei dabei oft schon zur Gewohnheit geworden. Viele wehren sich nicht: Sei es weil es von vornherein aussichtlos erscheint gegen Polizeibeamte juristisch vorzugehen, sei es aus aufenthaltsrechtlichen Gründen oder wegen psychischen Schäden, die ein Übergriff häufig nach sich zieht.

KOP stellt sich entschieden gegen die vor allem von Seiten der politisch Verantwortlichen vertretenen „Schwarze Schafe“- und „Einzellfall“- Thesen, wonach rassistisch motivierte Polizeiübergriffe eine Ausnahme darstellen, die von einigen wenigen Ausnahmepolizisten verübt werden. Denn das unverhältnismäßige Auftreten der Täter erfolgt auf der Grundlage von Gesetzten, Verordnung etc., die aus rassistischem Wissen und Handeln resultieren und dieses macht- und wirkungsvoll verfestigen: verdachtsunabhängige Kontrolle, Schleierfahndung, Anti-Terrorgesetzgebung und Residenzpflicht bilden nur einige gesetzliche Grundlagen. Dieser institutionalisierte Rassismus findet in der polizeilichen Praxis seinen stärksten Ausdruck im racial profiling. Racial profiling bezeichnet Ermittlungen mittels phänotypischer oder herkunftsbasierter Personenprofile, d.h. polizeiliche Ermittlungen erfolgen nicht nach konkreten Verdachtsmomenten auf Grund von Tatsachen oder des Verhaltens Einzelner, sondern die Vollzugs- oder Ermittlungsbehörden entscheiden anhand von Kategorien wie „ethnische Herkunft“, „Rasse“, „Religionszugehörigkeit“ oder „Staatsangehörigkeit“, wer sich strafbar gemacht hat oder strafbar machen könnte. Trotz dem Vorhandensein von Ermittlungsgruppen mit so bezeichnenden Namen wie „vietnamesische Zigarettenhändler“ oder „Schwarzafrikaner“, leugnet die Bundesregierung die Existenz von racial profiling in der Bundesrepublik mit der perfiden Begründung, racial profiling käme in der BRD nicht vor, da das Grundgesetz dies verbiete.

Dem müssen wir uns entgegenstellen! Die systematische Verschleierung unverhältnismäßigen Handelns durch Anzeigen gegen die Opfer, Einstellungen von Ermittlungsverfahren und Nicht-Verurteilung der Täter muss aufgedeckt werden.

Was können wir tun?

Wir wollen der Ohnmachtssituation des Übergriffs praktische Solidarität mit den Betroffenen entgegensetzen. Dazu bieten die Beratungsstellen innerhalb der Kampagne Betroffenen von rassistischer Polizeigewalt kostenlose Beratung(und psychologische Unterstützung an. Wir stehen dabei parteiisch an der Seite der Betroffenen und unterstützen sie bei den Schritten, die sie ergreifen wollen.

Bei der juristischen Auseinandersetzung, die vielen Betroffenen durch (Gegen-)Anzeigen wegen „Widerstands gegen Vollzugsbeamte“ aufgezwungen wird, unterstützen wir durch Vermittlung von Rechtsanwält_innen und durch Prozessbegleitung. Durch den spendenfinanzierten Rechtshilfefond der Kampagne versuchen wir anfallende Prozesskosten im Rahmen unserer Möglichkeiten mit zu finanzieren.

Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen

Ganz nach dem Motto: „Kann ich’s nicht sehn, ist’s nicht passiert!“ dokumentiert KOP alle in Berlin bekannt gewordenen Fälle von rassistischer Polizeigewalt auf der Internetseite www.kop-berlin.de. Dort findet sich neben der Dokumentation und aktuellen Terminen auch eine Broschüre zum Thema „Was tun bei rassistischen Polizeiübergriffen?“. KOP will Öffentlichkeit schaffen für ein Problem, das unbequem ist. Trotz aller Leugnung und weit verbreiteter „Schwarze-Schafe“ und „Einzelfall“ – Thesen lassen wir es uns nicht nehmen auf Demonstrationen aufzutreten und auf Podien gemeinsam mit den Betroffenen Stellung zu beziehen.

Neben politischen Veranstaltungen fühlen wir uns auch im „Veranstaltungssektor“ wohl: So organisiert KOP seit seinem Bestehen Solidaritätsparties und –konzerte und hat wunderbare digitale Musikträger hergestellt, um den Rechtshilfefond liquide zu halten und ein interessiertes Publikum für die ernste Thematik zu gewinnen. Geleistet wird das alles durch freiwillige und unbezahlte Helfer_innen, ohne die KOP nicht existieren würde.

Um die Debatte aus Berlin herauszutragen arbeitete KOP gemeinsam mit anderen nationalen und internationalen Gruppen im Juni 2007 im Rahmen der Anti-G8-Aktionen im „International Network against Police Violance“ gegründet. Überregionale und internationale Solidaritätsaktionen, gemeinsame Analysen, Prozessbeobachtung und Veranstaltungen zum Thema bildeten den Schwerpunkt unserer solidarischen Zusammenarbeit.

Unsere Ziele sind…

  • die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren
  • die Position der Betroffenen stärken
  • die Verantwortlichkeit in der Polizei einfordern und
  • die Systematik im Vorgehen von Polizei und Justiz offenlegen

Was fordern wir?

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ist eine bundesweit einzigartige Initiative. Unsere Forderungen aber teilen wir mit anderen! Konkret fordern wir die Abschaffung aller bürgerrechts- und rechtsstaatfreien Räume. Das Instrument der verdachts-und anlassunabhängigen Kontrolle muss aus der Hand der Polizei genommen werden.

Die rückhaltlose Aufklärung rassistischer Polizeiübergriffe und Transparenz der Ermittlungen. Die Polizei muss als das betrachtet werden, was sie ist: eine Organisation, deren Mitglieder staatlicherseits ermächtigt sind, Waffen zu tragen und diese auch einzusetzen. Das erfordert eine gezielte Kontrolle!

Die Dokumentation polizeilicher Kontrollpraxis anhand ihrer Verdachtsmomente. Die transparente und lückenlose Dokumentation der Verdachtsgründe polizeilichen Handelns. Der „Verdacht des Verdachts“ ist für die Betroffenen eine Realität, die endlich aufgedeckt werden muss.

Die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten, um sie der Anonymität zu entzieht und damit für ihr Handeln verantwortlich zu machen.

Wie könnt Ihr uns unterstützen?

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt wird ausschließlich durch freiwillige unentgeltlich arbeitende Aktivist_innen getragen. Der Rechtshilfefonds wird aus Spenden und aus Einnahmen von Solidaritätsveranstaltungen finanziert. Damit liegt die benötigte Unterstützung auf der Hand:

Werdet bei der Kampagne aktiv!
Helft uns gemeinsam mit den Betroffenen Veranstaltungen auf die Beine zu stellen. Das Thema muss im öffentlichen Bewusstsein bleiben.
Sammelt Geld!
Gebt uns Räume, gebt uns Bands, gebt uns Tresen! Durch gute Musik, gute Getränke und gute Stimmung macht politische Arbeit Spaß und der Rechtshilfefond kann erhalten bleiben.
Spendet!
Alle Spenden werden ausschließlich für die Unterstützung der Betroffenen eingesetzt. Weitere Informationen gibt es auf der Spendenseite.