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ID WITHOUTCOLORS DVD

Racial profiling is part of everyday racism (not only) in Berlin. People from all over the world visit Berlin to enjoy its art scene and “multiculti” atmosphere which has been turned into the city’s trademark. However, reality is more complicated than that. Since 2002 KOP has documented 150 cases of racist police violence in Berlin.

“ID WITHOUTCOLORS“ is the first documentary on racial profiling in Germany. Since its release in summer 2013 the film has been screened in Germany, Italy and the US. “ID WITHOUT COLORS” has won best documentary at the Sardinia Film Festival and was awarded the “Respekt gewinnt” prize by Berliner Ratschlag für Demokratie. In April 2014 the documentary was released on DVD!* The DVD includes bonus features on “What to do against police violence” scripted and filmed in cooperation with the JugendtheaterBüro Berlin.¹

Riccardo Valsecchi’s documentary approaches the racist police practice through interviews with people who have experienced racial profiling, politicians, activists, social scientists and spokemen of the police.

¹The DVD was financially supported by the Rosa-Luxemburg-Foundation and by Quartiermeister Berlin e.V.

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5,00 €

Chronik rassistischer Polizeigewalt in Berlin 2000 bis 2013

Die hier versammelten Chronikbeiträge berichten von rassistischen Vorfällen, in die Berliner Polizeibeamt_innen verwickelt sind. Mit der Chronik will KOP über rassistische Polizeigewalt informieren, die Position der Betroffenen stärken und die Öffentlichkeit in die Aufklärung rassistischer Praxen mit einbeziehen.

Die Fälle, die in dieser Chronik dokumentiert sind, gehen auf verschiedene Quellen zurück: Sie basieren auf Berichten von Betroffenen rassistischer Polizeiübergriffe, von Zeug_innen oder entstammen Meldungen aus Tageszeitungen und anderem Dokumentationsmaterial.

Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Chronik ein vollständiges Bild zeichnet. Nur selten kommen rassistische Polizeipraxen zur Anzeige, da regelmäßig Gegenanzeigen folgen und/ oder es keine (aussagebereiten) Zeug_innen gibt.

Die Chancen auf Verurteilung der Polizeibeamt_innen sind sehr gering, auch wenn die Belege schlagend sein sollten und sich Gegenanzeigen als unbegründet herausstellen. Es sind Fälle bekannt, in denen von einer Veröffentlichung oder gar Anzeige zurückgeschreckt wird, da der Aufenthaltsstatus der Betroffenen ungeklärt ist und negative Folgen wie eine Abschiebung zu erwarten sind. Erschreckend ist, dass sich vor diesem Hintergrund eine gewisse Normalität einstellt. Nicht nur die Polizeibeamt_innen gehen von einer niederen sozialen Stellung der Betroffenen aus, sondern auch die Opfer selbst: Sie empfinden diskriminierende Behandlung zwar nicht als gerecht, aber als üblich für deutsche Verhältnisse. Damit muss man von einer zahlenmäßigen Unterschätzung der Fälle ausgehen. Die Zahl der tatsächlich zur Anklage kommenden Prozesse oder die Zahl verurteilter Polizeibeamt_innen spiegeln in keinster Weise das zahlenmäßige Ausmaß widerrechtlicher rassistischer Praxen wider. Vielmehr werden Verfahren gegen Polizeibeamt_innen in den meisten Fällen eingestellt. Nur in knapp fünf Prozent der angezeigten Polizeiübergriffe, wird überhaupt ein Gerichtsverfahren eröffnet. Allein hieraus im Rückschluss zu folgern, dass Polizeibeamt_innen allzu häufig unberechtigterweise der „Körperverletzung im Amt“ oder „Beleidigung“ bezichtigt würden, ist unredlich. Denn gegenseitiger Schutz durch polizeilichen Korpsgeist und institutionelle Verquickungen innerhalb des Systems der Strafverfolgung (Polizei-Justiz) machen eine verlässliche Aufklärung und Ahndung rassistischer Polizeipraxen unmöglich.

Ob es bei den hier gesammelten Vorfällen zu einem Prozess kam und welchen Verlauf dieser nahm, wird in den Rubriken »strafrechtlicher Verlauf« und »zivilrechtlicher Verlauf« dargestellt. Die Berichte der vorliegenden Chronik wurden vollständig anonymisiert. Deshalb lässt sich allein aus der Beschreibung des Vorfalls nicht immer deren rassistische Motivation rekonstruieren. KOP jedoch wertet polizeiliches Handeln dann als rassistisch, wenn Betroffene oder andere es als solches empfinden bzw. analysieren. (vergleiche dazu die Rubrik »rassistische Motivation«). Ein rassitisches Moment lässt sich am einfachsten dann nachweisen, wenn Polizeieamt_innen diskriminierende Bemerkungen äußern. In diesen Fällen genügen abfällige Äußerungen in bezug auf rassialisierte Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit und anderes, um eine rassistische Motivation zu belegen. In anderen Fällen zeigt sich die rassistische Ungleichbehandlung dadurch, dass die Betroffenen für die Polizei durch ihr Äußeres »auffällig« und im Folgenden polizeilichen Maßnahmen unterzogen werden. Damit gehen diejenigen Fälle einher, die auf die implizit rassistischen Fahndungsraster (Racial Profiling) der Polizei zurückgehen. Insbesondere bei »verdachtsunabhängigen Kontrollen« und durch die Definition sogenannter »gefährlicher bzw. kriminalitätsbelasteter Orte« werden Personen kontrolliert, die aufgrund ihrer rassialisierten Hautfarbe und Herkunft von Polizeibeamt_innen selektiert werden. Die Kriterien für die Kontrolle selbst genügen schon einer rassistischen Vorurteilsstruktur (vgl. Kant, Martina: Verdachtsunabhängige Kontrollen. MigrantInnen im Netz der Schleierfahndung; in CILIP 65, 2000, S. 29–35). Rassistische Polizeipraxen finden in Berlin an öffentlichen, polizeidienstlichen und privaten Orten statt. Die in der Chronik abgebildeten Fotos sind Zeugnis hierfür. Sie sind den Berichten der Chronik jedoch nicht im Einzelnen zugeordnet, sondern sollen insgesamt einen städteräumlichen Eindruck von der Alltäglichkeit dieses Ausnahmezustands geben.

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