Die Berliner Kampagne „Ban! Racial Profiling“ veröffentlicht Rechtsgutachten zu „gefährlichen Orten“ in Berlin

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Die Berliner Kampagne „Ban! Racial Profiling“ veröffentlicht Rechtsgutachten zu „gefährlichen Orten“ in Berlin

13. Mai 2019 @ 9:30 - 10:30

Einladung

Berlin, den 16. April 2019

Am 13. Mai 2019 lädt die Berliner Kampagne „Ban! Racial Profiling. Gefährliche Orte abschaffen!“ Presse und Interessierte zur Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zu „gefährlichen Orten“ in Berlin ins Aquarium (Südblock) ein.

Das Bündnis wird zusammen mit den Jurist*innen Dr. Maren Burkhardt und Dr. Cengiz Barskanmaz das Rechtsgutachten zu „gefährlichen Orten“ in der Stadt vorstellen und der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich machen. Das Rechtsgutachten wurde in Auftrag gegeben mit dem Ziel, die polizeiliche Befugnis nach § 21 ASOG hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.

Zeit: 13. Mai 2019 von 09:30 bis 10:30 Uhr
Ort: Aquarium (Südblock) am Kottbusser Tor, Skalitzer Str. 6, 10999 Berlin

Durch die Definition „gefährlicher Orte“ verfügt die Polizei über Sonderbefugnisse mit maßgeblichem Einfluss auf die Stadtpolitik. Denn „die polizeilichen Sonderbefugnisse“, so das Bündnis, „führen zur Verdrängung von Berliner*innen und Besucher*innen of Color, da Polizeibeamt*innen befugt sind, Menschen ohne Tatverdacht oder Anlass zu kontrollieren. Diese Handlungsmacht der Polizei verstärkt rassistische Kontrollen und hat enorme Effekte auf die allgemeine Zugänglichkeit von Orten in Berlin.“

Im Rahmen des Gutachtens erörtern die Verfasser*innen ihre Ergebnisse und äußern Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Norm des § 21 ASOG. Das Rechtsgutachten soll Politiker*innen des Berliner Senats zur Verfügung gestellt werden. Es kann der Landesregierung als Argumentation dienen, die Legalität der gesetzlichen Grundlage der anlass- und verdachtsunabhängigen Kontrolle an »gefährlichen Orten« zu prüfen und zurückzunehmen.

Das Gutachten von Cengiz Barskanmaz, Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, und der Rechtsanwältin Maren Burkhardt untermauert die Kritik der Kampagne und zweifelt nicht nur die Verfassungsmäßigkeit der kritisierten polizeilichen Praxis an, sondern auch die der gesetzlichen Grundlage, des Paragrafen 21 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.

Kontakt:    
Biplab Basu | Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt | info@kop-berlin.de | Tel. 0179 544 17 90
Celine Barry | EOTO | celine.barry@eoto-archiv.de | Tel. 030 51 30 41 63

Details

Datum:
13. Mai 2019
Zeit:
9:30 - 10:30
Webseite:
https://www.facebook.com/gefaehrlicheorteabschaffen

Veranstaltungsort

Aquarium (Südblock) am Kottbusser Tor
Skalitzer Straße 6 10999 Google Karte anzeigen