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SUMMARY:Flashmob gegen Racial Profiling am 05.05.2012
DESCRIPTION:Am 05.05. okkupierten Aktivist_innen für kurze Zeit den U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin Kreuzberg. Sie demonstrierten damit gegen rassistische Polizeikontrollen dort und überall.    \nAnlass war die Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts vom 28.02.2012\, wonach es der Bundespolizei bei „verdachtsunabhängigen“ Kontrollen erlaubt ist\, Menschen allein aufgrund der Hautfarbe\, Herkunft oder Religion zu kontrollieren\, zu durchsuchen und zur Identitätsfeststellung abzuführen. Diese als racial profiling bekannte Praxis der Polizei ist auch in Berlin Alltag. An so genannten „kriminalitätsbelasteten Orten“\, wie dem Kottbusser Tor\, Hermannplatz\, Hasenheide\, Alexanderplatz u.v.a.m.\, darf die Berliner Polizei „verdachtsunabhängige“ Kontrollen durchführen\, bei denen vor allem Schwarze Menschen und People of Color ins Visier polizeilicher Maßnahmen gelangen. \n 
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SUMMARY:Enough is enough
DESCRIPTION:Am 12. August 2010 ist Talha B.* gemeinsam mit ihrem Bruder Adjatay* im Auto unterwegs. In Charlottenburg werden sie von Polizeibeamten gestoppt. Diese behaupten Adjatay B. hätte während des Fahrens telefoniert. Adjatay B. bestreitet das. \n  \nTalha und Adjatay B. wurden in Berlin bereits vielfach ohne Anlass angehalten und kontrolliert. Beide gehen sicher davon aus\, auch in diesem Fall aus rassistischen Motiven gestoppt worden zu sein. Als sie die Beamten damit konfrontieren\, zeigen diese sie wegen „Beleidigung“ an. \n  \nGegen Adjatay B. wird im August 2011 das Verfahren wegen „Beleidigung“ eröffnet. Sein Anwalt argumentiert\, dass racial profiling und Rassismus in der Polizei als Probleme anerkannt seien und Adjatay B. seine Meinung hierzu äußern könne. Das Verfahren wird eingestellt. \n  \nUnfassbar: Auch Talha B. muss sich nun in einem Verfahren rechtfertigen. Auch sie ist wegen „Beleidigung“ der Polizeibeamten angeklagt. \n  \nSie und wir lassen uns nicht verbieten\, rassistische Realitäten beim Namen zu nennen. Wir stehen gemeinsam an der Seite von Talha und Adjatay B. und werden den Prozess begleiten. \n  \nWann:                    Dienstag 15.05.2012 ab 8.45 Uhr \nWo:                        Amtsgericht Tiergarten \n                              Kirchstraße 6 in 10557 Berlin \n                              Raum 4104 \n  \n  \nKommt zahlreich und seid solidarisch! \nGegen die Akzeptanz von Rassismus in Polizei und Justiz!
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SUMMARY:Sie kontrollieren uns\, weil wir Schwarz sind
DESCRIPTION:Berlin\, 14.05.2012: Morgen steht erneut eine Betroffene von racialprofiling wegen Beleidigung von Polizeibeamten vor Gericht. Die Kampagnefür Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) und der Migrationsrat BerlinBrandenburg rufen zur Prozessbeobachtung auf. \nWas passiert ist:Am 12. August 2010 ist Talha B.* gemeinsam mit ihrem Bruder Adjatay B.*und ihrem zwei Wochen alten Baby im Auto unterwegs. In Charlottenburgwerden sie von Polizeibeamten gestoppt. Diese behaupten Adjatay B. hättewährend des Fahrens telefoniert. Adjatay B. bestreitet das. Als Talha B.aussteigt\, um von den Polizeibeamten zu erfahren\, was los sei\, entgegnendiese ihr: „Halt die Klappe\, du mit deinem Affenbaby“ und „Wir sind hiernicht in Afrika“. \nTalha B. zeigt die Beamten wegen Beleidigung an\, das Verfahren wird jedocheingestellt.Morgen muss sich nun Talha B. in einem Verfahren rechtfertigen. Durch ihreMeinungsäußerung gegenüber ihrem Bruder „Sie kontrollieren uns nur\, weilwir Schwarz sind“\, fühlen sich die Polizeibeamten beleidigt und zeigensowohl Talha als auch Adjatay B. ein. \nGegen Adjatay B. wird im August 2011 das Verfahren wegen „Beleidigung“eröffnet. Sein Anwalt argumentiert\, dass racial profiling und Rassismus inder Polizei als Probleme anerkannt seien und Adjatay B. seine Meinunghierzu äußern könne. Das Verfahren wird eingestellt. \nTalha\, Adjatay und wir lassen uns nicht verbieten\, rassistische Realitätenbeim Namen zu nennen. Wir stehen gemeinsam an ihrer Seite und werden denProzess begleiten. \nDenn nicht alle Verfahren\, in denen Betroffene von racial profiling wegenBeleidigung vor Gericht stehen\, werden eingestellt\, ein Freispruch istbislang nicht bekannt. Die letzte bekannte Verurteilung hingegen liegterst wenige Wochen zurück: am 7. März 2012 wurde Abasi O* zu einerGeldstrafe von 900€ wegen Beleidigung zweier Polizeibeamter verurteilt. \nDer im Grundgesetz Artikel 3 formulierte Anspruch\, dass alle Menschen vordem Gesetz gleich sind und niemand „wegen seines Geschlechtes\, seinerAbstammung\, seiner Rasse\, seiner Sprache\, seiner Heimat und Herkunft\,seines Glaubens\, seiner religiösen oder politischen Anschauungenbenachteiligt oder bevorzugt werden“ darf\, ist nicht garantiert\, vielmehrmuss er immer wieder aufs Neue erkämpft werden. Der Gerichtsaal ist einerder machtvollsten Räume\, in denen rassistische Vorurteile durchgesetzt undrassistische Praktiken legitimiert werden. Das hat zu letzt das Urteil desKoblenzer Verwaltungsgerichts vom 28.02.2012 deutlich gezeigt. Demnach seidie grundgesetzwidrige Praxis des racial profilings\, bei dem die PolizeiMenschen allein aufgrund äußerlicher Merkmale\, wie der Hautfarbekontrolliert\, legitim. \nWeitere Informationen zu dem Prozess von Abasi O* und dem Koblenzer Urteilfinden Sie auf der Homepage von KOP (www.kop-berlin.de) und der Homepagedes Migrationsrats (www.migrationsrat.de). \nAnsprechpartner_innen: \nBiplab BasuReach Out/ Ariba e.V. & KOPTel.: 030/ 695 683 44E-Mail: biplab_basu@reachoutberlin.de \nAngelina WeinbenderMigrationsrat Berlin Brandenburg e. V.Oranienstr. 34\, 10999 BerlinTel.: +49(30) 616 587 55E-Mail: info@mrbb.de \n— Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.GeschäftsführungAngelina WeinbenderOranienstr. 3410999 BerlinTel.: +49-30-616 587 55Fax:  +49-30-616 587 56www.migrationsrat.de
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