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SUMMARY:Kampagne KOP „Go film the Police“
DESCRIPTION:Pressemitteilung \nDie Kampagne „Go Film the Police“ ist die Aufforderung rassistische Polizeigewalt zu filmen\, um die Brutalität der Polizei als organisierte Gewalt sichtbar zu machen und die Rechenschaftspflicht der Polizei einzufordern. \nSeit Jahren dokumentiert KOP (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt) rassistische Polizeiarbeit und Polizeigewalt in Berlin und Deutschland anhand von Berichten von  Betroffenen und Zeug*innen\, die von der Polizei psychisch und physisch angegriffen werden. Da es inzwischen üblich ist\, dass Menschen mit ihren Handys filmen können\, erhalten wir Videodokumentationen von Gewalt – Gewalt\, die von der Polizei stets geleugnet wird. \nDie Polizei behauptet\, dass sie nicht rassistisch ist\, dass sie nur Gewalt anwendet\, wenn sie provoziert wird und/oder sie selbst bedroht wird. Aber warum wehren sie sich dann dagegen\, gefilmt zu werden? \nWir beobachten und erfahren regelmäßig von Zeug*innen rassistischer Polizeigewalt\, dass sie kriminalisiert werden\, wenn sie filmen\, um die Misshandlungen der Polizei sichtbar zu machen und als Zeug*innen zur Verfügung zu stehen. Sie werden bedroht\, verprügelt\, Handys werden konfisziert\, das Video-Material wird gelöscht und  Betroffene werden kriminalisiert durch Anzeigen wie „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Die Polizei beruft sich immer wieder auf den sogenannten „Abhörparagrafen“ § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeitdes Wortes). Dieser besagt\, dass\, wer unbefugt „das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“\, eine Straftat begeht. Er besagt aber auch\, dass „sie (..) nicht rechtswidrig (ist)\, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.“ Gleichzeitig behauptet die Polizei\, dass Filmen verboten sei. Allerdings gibt es rechtlich kein Verbot\, die Polizei beim Einsatz zu filmen. \nWir sehen jegliche Polizeieinsätze als klare öffentliche Einsätze im Dienst\, weswegen dieser Paragraf hier nicht im einseitigen Interesse der Polizei strategisch ausgelegt\, genutzt und instrumentalisiert werden darf\, um Beweismittel zu illegalisieren und Betroffene zu kriminalisieren. \nDie Polizei muss in ihrer Arbeit kontrolliert werden\, rechenschaftspflichtig werden und die ausgeübte Gewalt der Polizei richterlich verurteilt werden. Es muss politisch klargestellt werden\,dass Videoaufnahmen von polizeilichen Maßnahmen als Beweismittel zugelassen sind. Schließlich dienen sie der Sichtbarmachung rassistischer Polizeigewalt und der Identifizierung und Überführung der gewalttätigen Polizeibeamt*innen. Wir fordern deshalb Videoaufnahmen systematisch als Beweismittel in Gerichtsverfahren zuzulassen und anzuerkennen und die Entkriminalisierung von Zeug*innen\, die rassistische Polizeigewalt filmen. \nWeiterhin fordern wir\, dass jegliche Konfiszierung von Handys und/oder Löschung von Videos verboten wird. Wenn wir wollen\, dass die Polizei rechenschaftspflichtig ist\, dann sind Filmmaterialien sichere Beweismittel\, manchmal sogar eindeutiger als Augenzeug*innen-Berichte. \nZiele der Kampagne sind: \n\nÖffentlichkeit über die brutalen Polzeihandlungen informieren und sensibilisieren\ngemeinsam rassistische Polizeigewalt sichtbar machen\nVideoaufnahmen von Polizeieinsätzen durch Zeug*innen und Betroffene entkriminalisieren\nVerbot der Konfiszierung von Handys und/oder Löschung von Videoaufnahmen durch die Polizei\nVideoaufnahmen als sichere Beweismittel im Gericht zulassen\nKontrolle und Rechenschaftspflicht der Polizei einfordern\nIdentifizierung\, Überführung und Verurteilung krimineller Polizeibeamt*innen\n\nDiese Kampagne soll Menschen ermutigen\, Polizeigewalt selbstbestimmt auf Video festzuhalten: Go Film the Police! \nKontakt: Biplab BasuEmail: kop_biplab.basu@posteo.deTelefonnummer: 0179/5441790
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SUMMARY:GO FILM THE POLICE - Aufruf Protestkundgebung gegen rassistische Polizeigewalt und Racial Profiling
DESCRIPTION:Rassistische Polizeigewalt ist kein Einzelfall\, sondern Alltag für nicht-weiße Menschen in Berlin – Schwarze Menschen und People of Colour geraten tagtäglich ins Visier der Polizei\, besonders häufig an Orten wie dem Herrmannplatz\, dem Görlitzer Park oder dem RAW Gelände an der Warschauer/Revaler Straße in Friedrichshain. Mit dem Konstrukt der so genannten „kriminalitätsbelasteten Orten“ findet die Polizei eine Rechtfertigung rassistische Polizeikontrollen durchzuführen. Aus Berichten von Betroffen wird immer wieder bestätigt\, dass diese Kontrollen mit unverhältnismäßiger Gewalt durchgeführt werden. Trauriger Höhepunkt dieser massiven Gewalt ist der Tod von Menschen – Menschen wie Hussam Fadl der 2016 durch die Berliner Polizei getötet wurde.  \nWenn Menschen Zeug_innen dieser rassistischen Gewalttaten werden und versuchen die Situationen zu Filmen reagiert die Polizei mit ebenso unverhältnismäßiger Gewalt. Die filmenden Zeug_innen werden bedroht\, verprügelt\, Handys werden konfisziert\, das Video-Material wird gelöscht und Betroffene werden kriminalisiert durch Anzeigen wie „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Die Polizei beruft sich immer wieder auf den sogenannten „Abhörparagrafen“ § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Dieser besagt\, dass\, wer unbefugt „das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“\, eine Straftat begeht.  \nJursti_innen kritisieren diese missbräuchliche Auslegung des Paragrafen\, die nur darauf abzielt Zeug_innen einzuschüchtern und Beweise durch Videos zu verhindern. Wir sehen jegliche Polizeieinsätze als klare öffentliche Einsätze im Dienst\, weswegen dieser Paragraf hier nicht im einseitigen Interesse der Polizei strategisch ausgelegt werden darf. Es gibt  rechtlich kein Verbot\, die Polizei beim Einsatz zu filmen.Die Polizei muss in ihrer Arbeit kontrolliert werden\, rechenschaftspflichtig werden unddie ausgeübte Gewalt der Polizei richterlich verurteilt werden. Es muss politisch klar gestellt werden\, dass Videoaufnahmen von polizeilichen Maßnahmen als Beweismittel zugelassen sind. Schließlich dienen sie der Sichtbarmachung rassistischer Polizeigewalt und der Identifizierung und Überführung der gewalttätigen Polizeibeamt*innen. \n    • Deswegen kommt am Samstags 27.11. zur Warschauer Straße/Revaler Straße und fordert mit uns!    •  konsequente Entkriminalisierung von Videoaufnahmen durch Zeug*innen und Betroffenen    • ein Verbot der Konfiszierung von Handys und/oder Löschung von Videoaufnahmen durch die Polizei    • die Zulassung von Videoaufnahmen als sichere Beweismittel im Gericht    • die lückenlose Kontrolle und Rechenschaftspflicht der Polizei einfordern     •  Identifizierung\, Überführung und Verurteilung krimineller Polizeibeamt*innen     \n   #GOFILMTHEPOLICE
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