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SUMMARY:Demonstration des Bündnisses „GoFilmThePolice“ am Samstag\, 26. August
DESCRIPTION:Kommt am Samstag\, den 26. August\, um 16:00 Uhr zu unserer Demonstration am RAW-Gelände\, um die Brutalität der Polizei als organisierte Gewalt sichtbar zu machen und uns der Kriminalisierung des Filmes zu widersetzen. \nLasst uns laut gegen rassistische Polizeigewalt sein! \nLasst uns laut gegen die alltägliche Schikane und Ausbeutung sein und uns gemeinsam organisieren! \nStändig werden Betroffene und Zeug*innen rassistischer Polizeigewalt bedroht\, verprügelt\, Handys werden konfisziert und das Video-Material gelöscht. Das Filmen polizeilicher Maßnahmen wird kriminalisiert und wegen angeblichen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ angezeigt. \nDabei beruft sich die Polizei immer wieder auf den sogenannten „Abhörparagrafen“ § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Dieser besagt\, dass\, wer unbefugt „das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt”\, eine Straftat begeht. Er besagt aber auch\, dass “sie (..) nicht rechtswidrig (ist)\, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.” \nWir sehen jegliche Polizeieinsätze als klare öffentliche Einsätze im Dienst. Der Paragraf darf nicht im Interesse der Polizei strategisch ausgelegt\, genutzt und instrumentalisiert werden\, um Beweismittel zu illegalisieren und Betroffene zu kriminalisieren! \nEs gibt rechtlich kein Verbot\, die Polizei im Einsatz zu filmen! \nStatt die Befugnisse der Polizei auszubauen und die Gewalt der Polizei zur Aufrechterhaltung des Status Quo zu legitimieren\, muss politisch klargestellt werden\, dass Videoaufnahmen von polizeilichen Maßnahmen als Beweismittel vor Gericht zugelassen sind. \nAlso kommt zu unserer Demo und lasst uns die Gewalt der Polizei nicht hinnehmen! \nGo Film the Police! \nWann? Samstag\, 26. August 2023 um 16h \nWo? RAW Gelände; Revaler Str. 99\, 10245 Berlin \nEnde? Oranienplatz um ca. 18h \nVeranstalter: Bündnis „GoFilmThePolice“
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