Racial ProfilingPressemitteilung: Oberverwaltungsgericht lässt Berufung gegen Urteil zu „ethnic profiling“ zu

16. Mai 2012by KOP Importer0

Göttingen, den 15.05.2012

Nach einem Aufsehen erregenden Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz, das der Bundespolizei erlaubt, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nun die Berufung gegen die Entscheidung zugelassen. In seinem Beschluss vom 08.05.2012 bescheinigt der 7. Senat des OVG dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung und spricht der Berufung hinreichende Erfolgsaussichten zu. Die Richter folgen damit dem Antrag des Göttinger Rechtsanwaltes Sven Adam, der den 25-jährigen Kläger juristisch vertritt. Der Student aus Kassel war im Dezember 2010 auf einer Regionalstrecke von Kassel nach Frankfurt/Main von zwei Bundespolizisten einzig aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert worden. Da dies nicht das erste Mal passierte und er sich nach dem Vorfall zunächst sogar selbst vor einem Strafgericht wieder fand, klagte er diesmal gegen die Maßnahme. Das erstinstanzliche Urteil des VG Koblenz vom 28.02.2012 erregte bundesweit großes Aufsehen, denn es legitimiert entgegen einer Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2009 (Az.: CCPR/C/96/D/1493/2006) das so genannte „ethnic profiling“. Auch die Bundesregierung hatte noch im Juli 2011 erklärt, bei rechtmäßigen verdachtsunabhängigen Kontrollen dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Personen nach Herkunft, Hautfarbe oder Religion geben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts stieß bei Menschenrechtsorganisationen auf Empörung und scharfe Kritik. Dazu gehört das Deutsche Institut für Menschenrechte, das von einem Verstoß „gegen das grund- und menschenrechtliche Diskriminierungsverbot“ spricht, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) befürchtet „schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland und unser Bemühen um Verhinderung von Diskriminierung“.

„Durch die Zulassung der Berufung sind wir dem Ziel der Aufhebung des Urteils des VG Koblenz einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Nun beginnt eine völlig neue Runde, in der geprüft wird, ob die Beamten bei der Kontrolle tatsächlich verhältnismäßig gehandelt haben“, begrüßt Sven Adam den Beschluss des OVG.

Weitere Stellungnahmen, Texte und Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte der Internetseite www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?vg-koblenz.

Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Sven Adam selbstverständlich zur Verfügung.

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