Sprechen Sie gezielt mögliche Zeugen/innen an! Nennen Sie diesen ihren Namen und eine Telefonnummer und bitten Sie diese dort anzurufen.
Wenn Sie festgenommen werden, sind Sie verpflichtet Angaben zu Ihrem Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und -land, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Adresse, bei der Sie gemeldet sind, zu machen. Machen Sie keine weiteren Aussagen oder Angaben! Sie wissen zu diesem Zeitpunkt nicht, welche Vorwürfe im Einzelnen gegen Sie erhoben werden.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Manchmal drohen die Beamten/innen Ihnen mit Abschiebung/Ausweisung oder versprechen Ihnen die Freilassung, wenn Sie Aussagen machen. Glauben Sie ihnen dies nicht!
Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine Aussage! Falls Sachen oder Geld von Ihnen beschlagnahmt werden, bestehen Sie darauf, ein Protokoll zu erhalten. Unterschreiben Sie dieses Protokoll nicht.
Wenn Sie nicht freigelassen werden, werden Sie dem/r Haftrichter/in vorgeführt oder es findet ein Schnellverfahren statt. Dies muss spätestens bis Mitternacht des nächsten Tages nach Ihrer Festnahme geschehen sein. Sie haben dort das Recht auf eine/n Dolmetscher/in. Bestehen Sie darauf!
Machen Sie auch jetzt keine Aussage. Alles, was Sie vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht sagen, kann später gegen Sie verwendet werden. Alles, was zu Ihren Gunsten spricht, können Sie auch später noch, nach Rücksprache mit einem Anwalt/einer Anwältin, aussagen.
Illegalisierte Personen können direkt in Abschiebehaft genommen werden. Auch in diesem Fall haben Sie das Recht eine Anwältin/einen Anwalt anzurufen.
Wenn Sie freigelassen werden und geschlagen oder misshandelt wurden, gehen Sie sofort zum Arzt/zur Ärztin. Lassen Sie sich dort ihre Verletzungen attestieren.
Fragen Sie die Polizisten/innen nach ihren Dienstnummern. Die Verweigerung der Dienstnummer ist rechtswidrig; in diesem Fall verlangen Sie, den Einsatzleiter zu sprechen.
Wenn Zivilgekleidete behaupten, zur Polizei zu gehören, bestehen Sie darauf den Polizeiausweis zu sehen.
Fordern Sie bereits vor Ort, als Zeuge/in aufgenommen zu werden! Stellen Sie sich auch den Betroffenen als Zeuge/in zur Verfügung. Bitten Sie Umstehende, das ebenfalls zu tun.
Im Fall einer Festnahme erfragen Sie unbedingt Namen und Adresse der/des Abgeführten!
Wenn Sie Anzeige erstatten wollen: Erstatten Sie diese bei der Staatsanwaltschaft.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie beim Polizeipräsidenten Ihres Bundeslandes (in Berlin: Platz der Luftbrücke 6) stellen.
Wenn Sie Opfer oder Zeuge/in einer Festnahme oder eines rassistischen Polizeiübergriffs werden, schreiben Sie den genannten Vorgang so genau möglich in einem Gedächtnisprotokoll auf:
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an uns. Auch wenn Sie keine Anzeige erstatten möchten oder anonym bleiben möchten, ist es wichtig, dass der Fall ohne Namen dokumentiert wird.
Opferberatungsstellen finden Sie auf unserer Beratungsseite.