In der gerichtlichen Auseinandersetzung um das so genannte „racial profiling“, die Kontrolle von Menschen anhand äußerer Merkmale wie der Hautfarbe und anderer Zuschreibungen, hat das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt eine grundsätzliche Entscheidung gefällt. Es hat der Bundespolizei die Befugnisse zur Durchführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen in den meisten deutschen Zügen und Bahnanlagen entzogen. Bislang hatte es der umstrittene § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) der Bundespolizei ermöglicht, zur Verhinderung von illegaler Einreise „jeden“ zu befragen und zu kontrollieren. Dies ist nach Ansicht des Gerichts aber nur in Zügen anwendbar, die tatsächlich zur Einreise genutzt werden können und gelte gerade nicht für die meisten Inlandszüge
Pressemitteilung vom 07.11.2014, anwaltskanzlei sven adam
PM VG Koblenz Pressedienst, Verwaltungsgericht Koblenz
23.10.2014 Urteil VG Koblenz
Pressespiegel
Frankfurter Rundschau: Das Ende von Racial Profiling
Neues Deutschland: Racial Profiling in deutschen Zügen vor dem Aus?
Stern de.: Gericht erklärt Racial Profiling im Zug für unzulässig
Die Welt: Urteil. Verdachtsunabhängige Kontrolle im Zug unzulässig
tagesspiegel: Racial Profiling. Gericht hält Zugkontrollen ohne Anlass für rechtswidrig
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