UncategorizedVon der Polizei erschossen und unaufgeklärt – Gedenken an Hussam Fadl und Protest am Internationalen Tag gegen Polizeigewalt

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„Wir sind vor dem Tod geflohen und fanden nichts als den Tod“ – Es sind die Worte von Zaman Gate, der Witwe von Hussam Fadl. 2014 flohen sie, ihr Mann und ihre drei kleinen Kinder aus dem Irak nach Deutschland. Ihre Flucht führte die Familie über das Mittelmeer und entlang der Balkanroute. Dabei decken sich ihre Erfahrungen mit denen vieler anderer geflüchteter Menschen – Hunger, Angst, Demütigungen und Behördenwillkür. In Berlin hoffte die Familie auf Sicherheit und ein besseres Leben. Doch am 27. September 2016 wird Hussam Fadl von der Polizei bei einem Einsatz in der Geflüchtetenunterkunft in Berlin-Moabit von hinten erschossen. Er stirbt am selben Tag im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Er wurde 29 Jahre alt.

Keine Aufklärung in Sicht

Die Umstände, die zu seinem Tod führen, sind tragisch: Hussam Fadls kleine Tochter wird von einem Bewohner der Unterkunft sexuell missbraucht. Herangeeilte Bewohner*innen der Unterkunft übergeben den Täter dem Sicherheitspersonal, die Polizei wird gerufen. Als der Täter bereits im Auto sitzt und die Türen verschlossen waren, fallen Schüsse. Einer von ihnen trifft Hussam Fadl in den Rücken. Es ist bis heute unklar, weshalb die Polizei auf ihn schoss. Zeug*innen erklären fast einstimmig, Hussam Fadl sei unbewaffnet gewesen. Die Polizei sagt, Hussam Fadl hätte sich dem Täter genähert. Sie behauptet auch, ein Messer bei ihm gesehen zu haben; doch das später aufgetauchte (und angeblich am Tatort gesicherte) Küchenmesser trägt nicht seine Fingerabdrücke, und keine*r der Zeug*innen sah es vor Ort. Die Aussage der Polizist*innen, aus Notwehr gehandelt zu haben, erscheint daher mehr als fraglich. Die Ermittlungen zur „Aufklärung“ des Todes von Hussam Fadl wurden ungenau, unordentlich und achtlos geführt und weisen mehrfache Widersprüche auf. Beweise wurden nicht oder falsch gesichert, Zeug*innen nicht vernommen oder nicht vorgeladen. Die Umstände, die zum Schusswaffeneinsatz der Polizei führten, wurden unzureichend aufgeklärt, ebenso ist die Frage der Verhältnismäßigkeit nicht geklärt. Dennoch stellte die Berliner Staatsanwaltschaft im Mai 2017 und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin im September 2017 die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts mit dem Verweis auf Notwehr und Nothilfe ein. Dies kommt einem Freispruch der beteiligten Polizisten gleich. Auf Antrag von Zaman Gate hob das Berliner Kammergericht diese Einstellungsbescheide am 27. April 2018 auf. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft angewiesen wurde, die Ermittlungen fortzusetzen, nicht aber, dass Anklage gegen die beschuldigten Polizisten erhoben wird.

Nennt es beim Namen: Polizeigewalt!

Hussam Fadls Tötung reiht sich in ein strukturelles und internationales Problem ein: Polizeigewalt. In Deutschland und weit darüber hinaus sind Schikane, Demütigung, Diskriminierung, Brutalität und Gewalt von Seiten der Polizei Alltag. Davon sind insbesondere Menschen betroffen mit psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen, Schwarze Menschen und People of Color, Trans* Menschen, gendernonkonforme und queere Personen, obdachlose Menschen, linke Aktivist*innen und Sexarbeiter*innen. Um Aufmerksamkeit für diese Realität zu schaffen, wird seit 1997 am 15. März der Internationale Tag gegen Polizeigewalt begangen. Das Datum geht auf einen brutalen Einsatz der schweizerischen Polizei am 15. März 1996 zurück, als Beamte zwei Kinder im Alter von 11 und 12 Jahren zu Tode schlugen. Daraufhin organisierte die anarchistische Gruppe „Black Flag“ aus der Schweiz gemeinsam mit der kanadischen Initiative „Collective Opposed to Police Brutality“ (C.O.P.B.) den Internationalen Tag gegen Polizeigewalt. Seit 1997 gehen in zahlreichen Ländern Menschen auf die Straße, um gegen Polizeibrutalität zu protestieren; darunter sind Mexiko, Argentinien, Frankreich, Kanada und Großbritannien. Auch in den USA wird der Tag begangen, jedoch an einem anderen Datum: für den 22. Oktober organisiert die „October 22nd Coalition“ Gedenken an die von der Polizei getöteten Menschen. Oftmals tragen die Protestierenden schwarz und spielen Beerdigungsmusik. Auf Plakaten tragen sie Fotos von den Personen, die von der Polizei getötet wurden und auf denen ihr Name, ihr Alter und die Todesumstände festgehalten sind. In Deutschland ist der Internationale Tag gegen Polizeigewalt noch weniger bekannt, hat jedoch in den vergangenen Jahren an Aufmerksamkeit gewonnen. 2015 initiierte ihn die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) erstmals in Berlin. Seitdem bildete sich ein Aktionsbündnis zum 15. März, das aus verschiedenen Gruppen bundesweit besteht, die zum Thema Rassismus in der Polizei arbeiten.

Aktivitäten zum Internationalen Tag gegen Polizeigewalt

Dieses Jahr finden in zahlreichen Städten Deutschlands Aktionen an diesem Tag statt. In Hamburg begehen Aktivist*innen einen anti-rassistischen Spaziergang gegen sogenannte „gefährliche Orte“ – Plätze in der Stadt, an denen die Polizei ohne Angabe von Gründen Menschen kontrollieren darf und im öffentlichen Raum kriminalisiert. Eine Kundgebung zum Thema Polizeigewalt wird in Magdeburg organisiert, ebenso wie in Frankfurt am Main, um die Gewalt von Seiten der Polizei in der Frankfurter Stadtgesellschaft zu skandalisieren. In Leipzig findet eine Fotoaktion statt und es gibt Informationen wie auch Vorbereitungen zu der Demonstration gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft am 23. März in Frankfurt. Der Internationale Tag gegen Polizeigewalt allein ändert noch nichts, aber er setzt ein Zeichen und schafft breitere Aufmerksamkeit für institutionellen Rassismus. Doch nicht allein die Polizei ist daran beteiligt. Auch Justiz und Staatsanwaltschaft sind involviert. Ein Plakat auf einer KOP-Demonstration vor einigen Jahren trug die Aufschrift: „Die Polizei schlägt zu, das Gericht tritt hinterher“. Dies gilt im übertragenen Sinne auch bei dem Kampf um Gerechtigkeit von Hussam Fadls Familie. Denn es war das Gericht, das die zuvor stattgegebene Beiordnung im Verfahren zur Aufklärung des Todes ihres Mannes für Zaman Gate einstellte (dies bedeutet, dass ein*e Anwält*in für betroffene Familienangehörige arbeitet und das Gericht die Kosten dafür übernimmt). Es kann impliziert werden, dass sie nun bezahlen muss und bestraft wird dafür, dass die Ermittlungsarbeit grob und ungenau war. Ein Widerspruch wurde seither eingelegt. Die Tatsachen bleiben: Die Polizei erschoss Hussam Fadl von hinten, und Staatsanwaltschaft/Gerichte sabotieren die Aufklärung mit verschiedenen Mitteln.

Morgen, den 15.03., wird es anlässlich des Internationalen Tages gegen Polizeigewalt um 15 Uhr eine Gedenkkundgebung in Berlin-Moabit geben.
Der Aufruf und weitere Details sind hier zu finden.

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