Uncategorized„Ihr Aktionsplan – Die Deutsche Bahn – neue Weichen stellen gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit“

Die Webseite „neue weichen stellen“ und die verlinkten Artikel zeigen Parallelen zwischen Kolonialismus, Nationalsozialismus und Rassismus heute. Es gibt noch nicht genug Aufarbeitung der Geschichte der Deutschen Bahn und der Vorgänger-Unternehmen. Das hat Konsequenzen bis heute: kaum Entschädigungszahlungen, keine grösseren historischen Untersuchungen. Es muss aus der Geschichte gelernt werden. Das ist heute besonders wichtig, da in den Zügen und Bahnhöfen Racial Profiling praktiziert wird.

Der Infoflyer „Ihr Aktionsplan – Die Deutsche Bahn – neue Weichen stellen gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit“ kann hier heruntergeladen werden zum Verteilen und Verbreiten.

Worum es heute geht: Racial Profiling
Auf Bahnhöfen und in Zügen werden immer wieder Menschen von der Bundespolizei aufgefordert, sich auszuweisen, ihre Reiseroute zu beschreiben, oder es
wird ihr Gepäck durchsucht. Haben Sie schon einmal erlebt, dass eine solche Kontrolle gegenüber einer weißen deutschen Person durchgeführt worden ist? Wenn die Polizei Personen nach Hautfarbe und Gesichtszügen für Kontrollen aussucht, ist das Diskriminierung. Dies wird ethnisches oder Racial Profiling genannt.

Steigen Sie ein! In unserem Aktionsplaner steht was Sie tun können. Auf deutscher und internationaler Ebene (EU-Recht und Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen) wird ethnisches Profiling als Menschenrechtsverletzung verurteilt. Zwei aktuelle deutsche Rechtssprechungen stellen fest:

  1. Ausweiskontrollen zur Verhinderung illegaler Einreisen sind rechtswidrig, wenn sie auf Bahnstrecken stattfinden, die nur auf deutschem Staatsgebiet verlaufen. (Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 07.11.2014, Az. 1 K 294/14.KO)
  2. Wenn die Polizei keinen konkreten Straftatverdacht zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise nach Deutschland hat, verletzen Personenkontrollen an Bahnhöfen und in Zügen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. (Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 29.10.2012, Az. 7 A 10532/12.OVG)

mehr Infos

https://neueweichen.wordpress.com/

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