Frankfurter Rundschau // 19.7.2015 // von Joachim F. Tornau
Ein Deutscher wirft Beamten der Bundespolizei vor, ihn nur wegen seiner schwarzen Hautfarbe kontrolliert zu haben. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sieht jedoch kein Problem in solchen Kontrollen.
Dagmar Wünsch versuchte es auf die mütterliche Tour. Tief blickte die Senatsvorsitzende dem Kläger in die Augen und fragte mit sanftem Nachdruck: Ob er dem Bundespolizisten, der ihn und seine Frau kontrolliert hatte, nicht die hehren Motive glauben wolle? Ob es ihm nicht reiche, dass er durch sein öffentlichkeitswirksames Verfahren das Problembewusstsein bei den Beamten geschärft habe? Ob er seine Klage nicht vielleicht zurückziehen wolle?
Doch aufgeben kam für den schwarzen Deutschen nicht in Frage. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nur wegen unserer Hautfarbe überprüft wurden“, sagte er am Freitag im rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz. „Ein Gesetz, das es der Polizei erlaubt, Menschen nach eigenem Gutdünken zu selektieren und zu schikanieren, muss geändert werden.“ weiterlesen