UncategorizedPolizeikontrolle wegen der Hautfarbe ist diskriminierend

Die Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie in einem Zug durch Beamte der Bundespolizei ist rechtswidrig gewesen, weil die Kontrolle auch wegen ihrer Hautfarbe erfolgt sei. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Eheleute G. aus Mainz befanden sich am im Januar 2014 für einen Tagesausflug mit ihren damals fünf und eineinhalb Jahren jungen Kindern in der regionalen Mittelrheinbahn von Mainz in Richtung Bonn. Im Verlauf der Fahrt wurden Mutter und Vater G. ohne Anlass und vor den Augen anderer Reisender von Beamten der Bundespolizei kontrolliert und die Daten ihrer Bundespersonalausweise wurden zur Datenprüfung an die Leitstelle weiter gegeben. Weitere Personen in dem Zug wurden nicht kontrolliert. Weiterlesen

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