UncategorizedMenschenrechtsausschuss im Bundestag – Regierung: Racial Profiling gibt es nicht

tagesspiegel // 19.06.2015 // 14:47 Uhr // von Andrea Dernbach

Die Menschenrechtspolitiker verlangten Auskunft, die Antwort der Bundesregierung: Die Polizei kontrolliert nicht nach Hautfarbe. Einer, der andere Erfahrungen machte, sitzt seit 2013 im Bundestag – und antwortete.

Die Bundespolizei kontrolliert nach Auffassung der Bundesregierung nicht nach rassistischen Kriterien. „Racial Profiling ist verboten und die Bundespolizei wendet Racial Profiling nicht an“, sagte der zuständige Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium in einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses im Bundestag. Die Abgeordneten hatten die Regierung um Auskunft zum Thema gebeten. Racial Profiling sind Polizeikontrollen, die Menschen wegen äußerer Merkmale wie der Hautfarbe in den Blick nehmen.  Grundlage für solche Kontrollen, bei denen nicht nach einer oder einem konkreten Verdächtigen gesucht wird, ist der Paragraph 22 des Bundespolizeigesetzes, der solche Kontrollen zulässt, wenn die Beamten sie „auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung“ für nötig halten. weiterlesen

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