UncategorizedDie Berliner Kampagne: Ban! Racial Profiling – Gefährliche Orte abschaffen!

26. Juni 2017by KOP Importer0

Stellungnahmen:
KOP
ADNB
MRBB
HwvW
ISD
BdB

Pressespiegel zum Auftakt der Kampagne
taz 15. 6. 2017, Susanne Memarnia: Rassistische Profilierung. Gegen die Willkür der Polizei
neues deutschland 16.6.2017, Jana Klein: Gefährliche Orte für Nichtweiße in Berlin

indymedia, 16.6.2017: Ban! Racial Profiling. Gefährliche Orte abschaffen

KOP ist Teil der Berliner Kampagne: Ban! Racial Profiling – Gefährliche Orte abschaffen!

Aufruf
facebook: https://www.facebook.com/gefaehrlicheorteabschaffen/

Wer wir sind?
Die Berliner Kampagne „Ban Racial Profiling: Gefährliche Orte abschaffen“ erinnert die Berliner Regierung daran racial profiling per Gesetz zu verbieten. Solange die Polizei nicht sicherstellen und beweisen kann, dass racial profiling in ihrer Arbeit keine Rolle spielt, muss die Politik ihr die Befugnis der verdachtsunabhängigen Kontrolle aus der Hand nehmen.
Als lokale Berliner Initiativen gegen Rassismus, Diskriminierung, Verdrängung und Kriminalisierung nehmen an der Kampagne teil: Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP), Migrationsrat Berlin, Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg, ReachOut, Hände weg vom Wedding-Bündnis, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V., Kontakt- und Beratungsstelle für Geflüchtete (KuB) und Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit in der BRD e.V.
Unterstützt wird die Kampagne u.a. von Gangway, Gladt, LesMigraS, Amaro Foro, Bündnis gegen Rassismus, kotti & Co und Andere.

Was bedeutet racial profiling?
Wer kennt das nicht? Nach einer überfüllten U-Bahnfahrt stehen Polizist*innen am Bahnsteig, die Personen kontrollieren. Wer wird hier eigentlich warum kontrolliert? Die Personen sind oft sichtbare Minderheiten – People of Color und Schwarze Menschen, Rom*nija, Muslim*a und andere, die aufgrund ihrer äußeren Erscheinung kontrolliert werden. Als angebliche Kriminelle werden die Betroffenen von der Polizei schikaniert und aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Menschen aufgrund ihres Aussehens ohne einen konkreten Verdacht zu kontrollieren, wird racial profiling (rassistische Profilbildung) genannt. Dieses Handeln von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden ist in Deutschland verboten.

Alles neu – alles anders?
Racial profiling wurde in Deutschland jahrelang komplett geleugnet. Nun soll racial profiling mit dem Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung abgeschafft werden. „Die Koalition will eine gesetzliche Klarstellung zum Verbot der Praxis des Racial Profiling.“, schreibt sie. Bisher hat sich jedenfalls nichs geändert: Menschen sind täglich verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen in Berlin ausgesetzt. Sie werden dadurch gegenüber der öffentlichen Wahrnehmung stigmatisiert, kriminalisiert und instrumentalisiert.

Macht meine Freund*innen nicht an!
Die Polizei versucht verdachtsunabhängigen Kontrollen durch Sonderbefugnisse eine gesetzliche Grundlage zu geben. Dafür bestimmen sie sogenannte „kriminalitätsbelastete Orte“, wie sie in Berlin genannt werden. An solchen Orten ist es Polizist*innen erlaubt unabhängig von einem Straftatsverdacht Menschen zu stoppen, zu kontrollieren, Identität festzustellen, sie und ihre Sachen zu durchsuchen (§§ 21, 34, 35 ASOG). All das geschieht im Namen einer vermeintlichen Sicherheit.
Die Idee dahinter ist, dass Kriminalität in stark besuchten öffentlichen Räumen im Vorhinein verhindert werde könnte, indem vermehrt Personen kontrolliert werden. Zu diesen Orten gehören bspw. Kottbusser Tor, Alexanderplatz, der Ku’damm, Warschauer Straße, der Görlitzer Park und viele mehr. In das Raster der Polizei fallen vor allem Menschen, die einem sogenannten „Täterprofil“ entsprechen: Dies ist vermeintlich „nicht deutsch“, männlich, jung oder hat wenig Geld im Portemonnaie. Menschen, auf die solche Beschreibungen zutreffen laufen Gefahr, auf dem Weg zur Arbeit, zur Uni, zu Freund*innen oder beim gemeinsamen Zusammensitzen schuldlos kontrolliert zu werden. Diese menschenunwürdigen Kontrollen sind mit psychischer Belastung, körperlichen Angriffen, stigmatisierenden Blicken und Zeitverlust verbunden. Den Betroffenen wird deutlich gemacht, dass sie an diesen Orten unerwünscht sind, nicht einer angeblichen „deutschen“ Norm entsprächen. Sie werden stetig beobachtet und unter Generalverdacht gestellt.
Das ist rassistische Gewalt!
Polizist*innen müssen dabei nicht offenlegen, wen sie warum kontrollieren. Sie lassen sich, wie sie sagen, von „Lageerkenntnissen“ und „Erfahrungswissen“ leiten. Beides müssen sie weder der Öffentlichkeit noch dem Parlament erklären. So können sie willkürlich entscheiden. Dies öffnet Tür und Tor für diese erniedrigenden rassistischen Maßnahmen.

Überall Polizei – nirgendwo Gerechtigkeit!
Kriminalität wird dadurch nicht unterbunden, sondern verlagert sich höchstens. Es gleicht einer selbsterfüllenden Prophezeiung, wenn die Polizei durch die Einstufung eines Ortes als „kriminalitätsbelastet“ dort mehr Präsenz zeigt und dadurch automatisch mehr Personen kontrolliert. Es ist die Vielzahl an Kontrollen, die einen Ort „gefährlich“ macht. Selbst der Polizeipräsident bekennt offen, dass Kriminalität an diesen Orten, wenn überhaupt, nur „etwas zurückgehe“. Das macht Kontrollen für die Bekämpfung von Kriminalität überflüssig.
Statt personenbezogene Ermittlungen durchzuführen, werden verdachtslos, also eigentlich zufällig, Personen diesen erniedrigenden Kontrollen unterzogen und damit diskriminiert, da sie als potentielle Kriminelle gebrandmarkt werden. Kameraüberwachung, Security-Unternehmen und die bauliche Umgestaltung von Plätzen dient dazu ein Gefühl nach Sicherheit zu befriedigen.
Verdrängt werden jedoch nicht einfach „Kriminelle“, sondern in erster Linie Menschen, die von racial profiling betroffen sind. Wer im Alltag ständig Gefahr läuft kontrolliert zu werden, meidet diese Orte. Personen, die nicht in das Bild einer „ordentlichen, sauberen und einheitlichen Stadt“ passen, werden damit aus öffentlichen Räumen stückweise verdrängt. Damit ist racial profiling auch Bestandteil von Gentrifizierung. Gebiete, die für Immobilienspekulant*innen und Gewerbetreibende bisher wenig rentabel sind, sollen attraktiv gemacht werden.

Wer kontrolliert hier eigentlich wen?
Dass racial profiling geleugnet wird, ist nicht verwunderlich. Gerade in Zeiten von Anti-Terror-Politik, Pegida, AfD und Co. werden diese rassistischen Maßnahmen akzeptiert und eingefordert. Dabei können viele keine echten Gründe, sondern nur unbestimmte Ängste vor „Fremden“ ins Feld führen.
Eine demokratische und kritische Auseinandersetzung wird von Politik und Behörden aktiv verhindert. Den Betroffenen wird zwar theoretisch die Möglichkeit gegeben sich vor Gericht gegen die eigene Kontrolle zu wehren. Doch praktisch wird nicht ernsthaft ermittelt, denn die Polizei haut die eigenen Kolleg*innen nicht in die Pfanne. So haben am Ende nur Wenige die Nerven, die Zeit und das Geld, vor Gericht zu gehen, um nach mehreren Monaten oder Jahren vielleicht erwiesen zu bekommen, dass die Polizei illegal gehandelt hat. In der Zwischenzeit gehen die rassistischen Kontrollen weiter.

Abschaffung der Sonderbefugnisse!
Mit dieser rassistischen Praxis darf es nicht weitergehen! Daher fordern wir, der Polizei die Sonderbefugnisse aus den Händen zu nehmen. Die „kriminalitätsbelasteten Orte“ sollen unverzüglich abgeschafft werden! Die Diskriminierung von People of Color und Allen, die von menschenverachtenden Polizeikontrollen betroffen sind, muss aufhören.

Daher: keine Sonderbefugnisse für Polizei!
Zeigen wir aktive Solidarität mit den Betroffenen rassistischer Kontrollen.
Wo andere von der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wehren wir uns gemeinsam.
Ban racial profiling!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *