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Göttingen, den 15.05.2012
Nach einem Aufsehen erregenden Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz, das derBundespolizei erlaubt, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zukontrollieren, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nun die Berufung gegen dieEntscheidung zugelassen. In seinem Beschluss vom 08.05.2012 bescheinigt der 7. Senat des OVGdem