KoopsUnabhängige KontrollinstanzStrukturelle Probleme bei der Strafverfolgung von Polizeibeamt_innen

von Beate Böhler/ Rechtsanwältin/Fachanwältin für Strafrecht (www.beate-böhler.de)

Wenn Fälle bekannt werden, in denen Polizeibeamt_innen Körperverletzungen, Totschlag  oder sonstige Delikte begangen haben, wird seitens der Polizeiführung stereotyp die Metapher vom „schwarzen Schaf“ bemüht, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, dass es sich bei polizeilichen Übergriffen um individuelles Versagen handelt. Strukturelle Ursachen werden negiert. 

Weder die Begehung von Gewaltdelikten durch Polizist_innen, noch der damit im Zusammenhang stehenden Aussage- bzw. Strafvereitelungsdelikte, noch die Pannen bei Ermittlung und Strafverfolgung gegen Polizist_innen lassen sich auf individuelles Fehlverhalten reduzieren. Eine Analyse der zur Verfügung stehenden Informationen und die persönliche Erfahrung mit derartigen Fällen lassen institutionelle und politische Bedingungen erkennen, die polizeiliche Übergriffe und deren Vertuschung begünstigen. 

Meist sind die Täter_innen und möglicherweise unbeteiligte Kolleg_innen die ersten, die ermitteln sollten. Sie ermitteln also gegen sich selbst. Dabei passieren typischerweise folgende Ermittlungsfehler: Beweismittel am Tatort werden „übersehen“ und nicht gesichert. Unbeteiligte Zeug_innen werden nicht namhaft gemacht, weggeschickt, ja sogar kriminalisiert. Das Opfer wird kriminalisiert. Häufig wird das Opfer wegen Widerstandes angezeigt, um Körperverletzungen im Amt zu legitimieren. Die beteiligen Polizist_innen haben auf der Dienststelle Zeit und Gelegenheit sich in Ruhe abzusprechen und ihre Aussagen und Berichte abzugleichen.  Oft findet man in solchen Akten absatzweise wörtliche Übereinstimmungen der aufeinander abgestimmten Aussagen, verbunden mit der Behauptung, jeder habe seine Aussage unabhängig von den anderen gemacht.

Aber auch wenn die Ermittlungen zu einem frühen Zeitpunkt von Kolleg_innen anderer Dienststellen übernommen werden, was insbesondere bei besonders schweren Straftaten und bei Schusswaffengebrauch der Fall ist, ist in der Regel nicht mit einer engagierten Ermittlungsarbeit zu rechnen. Es besteht die Gefahr, dass sich die ermittelnden Polizeibeamt_innen mit den Beschuldigten identifizieren. Es entsteht der Eindruck, dass das Bedürfnis, die Kolleg_innen vor Sanktionen zu schützen, das Aufklärungsinteresse überwiegt. In der Regel können die beteiligten Polizist_innen darauf vertrauen, dass ihre Version unkritisch geglaubt wird, auch wenn sie noch so unwahrscheinlich ist. 

Wenn die Staatsanwaltschaft die Sache übernimmt, wird ihr regelmäßig ein einseitig ermittelter Sachverhalt vorgelegt, meist mit einer Strafanzeige gegen das Opfer. Die Staatsanwaltschaft arbeitet bei der Strafverfolgung mit der Polizei zusammen. Es besteht daher die Gefahr, dass die Sichtweise der Polizei unkritisch übernommen wird, beziehungsweise ein zu großes Verständnis für die vielfach rechtswidrige Handlungsweise der Polizei entwickelt wird. Regelmäßig wird das Opfer schneller angeklagt, während das Verfahren gegen die Polizisten verschleppt wird und in der ganz überwiegenden Zahl eingestellt wird. In Berlin soll gegen Polizeibeamt_innen im Schnitt nur in lediglich 2 % der Anzeigen Anklage erhoben werden. 

Gegenstrategien:

–       Selbst als Zeug_in melden, wenn Polizeiübergriffe wahrgenommen werden.

–       Wenn möglich, das Geschehen mit dem Handy filmen und dem/ der Verletzten bzw. deren Anwält_innen zur Verfügung stellen oder veröffentlichen.

–       Bei Einstellung Klageerzwingungsverfahren betreiben.

Das wichtigste ist: Die Einrichtung unabhängiger Untersuchungskommissionen, wenn Tatverdächtige Polizisten sind. Diese sollte nicht den Innensenator_innen/ -minister_innen unterstellt sein. Die Mitglieder dürfen zu keinem Zeitpunkt bei der Polizei beschäftigt gewesen sein. Die Kommission sollte die Ermittlungen als Anklagebehörde leiten und die Anklage im gerichtlichen Verfahren vertreten. Sie sollte mit allen staatsanwaltlichen Befugnissen ausgestattet werden.

 

 

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