http://www.sozialraum.de/die-konstruktion-gefaehrlicher-orte.php
Peter Ullrich | Marco Tullney
Einleitung
Die offizielle Ausweisung eines Ortes als Kriminalitätsschwerpunkt oder ‚gefährlicher Ort‘ ermöglicht in der Bundesrepublik Deutschland polizeiliche Maßnahmen gegen Personen ohne das Bestehen eines konkreten Tatverdachts. Bereits die Kennzeichnung des Ortes generiert einen personenübergreifenden Verdacht und rechtfertigt polizeiliche Eingriffe. Damit sind die Hürden für Eingriffe gegenüber anderen Orten deutlich herabgesenkt. Der Aufenthalt an entsprechenden Orten ist in den Polizeigesetzen der deutschen Bundesländer als Grund zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung verankert. Entsprechende Regelungen sind vor allem in den 1990er und 2000er Jahren eingeführt oder konkretisiert worden, auch wenn sie in einigen Bundesländern zum Teil schon zuvor bestanden. weiterlesen