Amare B. und KOP mobilisieren breiten Widerstand gegen rassistische Routinen in Polizei, Justiz und überall. Unterstützt Amare B. beim Berufungsverfahren gegen Berliner Polizisten, die in erster Instanz der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen wurden! Kommt zum Prozess und beobachtet das Handeln von Staatsanwaltschaft und Gericht!
Gegen Racial Profiling! Gegen rassistische Routinen in Polizei und Justiz! Für einen gemeinsamen Kampf mit den Betroffenen!
Am späten Nachmittag des 25.10.2012 steht Amare B. am Tempelhofer Damm und telefoniert. Völlig unvermittelt wird er von mehreren Männern angegriffen und zu Boden geworfen. Erst geht Amare B. von einem Neonazi-Angriff aus, doch als ihm plötzlich Handschellen angelegt werden, begreift er dass es sich bei den Angreifern um Polizisten handelt. Einer der Männer kniet auf seinem Nacken, so dass er keine Luft mehr bekommt. Er hat Todesangst, schreit. Man befiehlt ihm nicht zu sprechen. Er wird vom Boden hochgezerrt und in einen parkenden PKW gestoßen. Man durchsucht seine Jacke nach Personalien. Immer wieder fragt man ihn, woher er sein mitgeführtes Geld habe. Amare B. versteht all das nicht. Nach einer Weile kommen weitere Polizeiwagen hinzu, mit weiteren Beamten. Nach Minuten werden seine Handschellen geöffnet und man weist ihn an, zu gehen. Auf seine Frage, warum er geschlagen wurde, antwortet ein Beamter aggressiv: „Wir haben jemanden gesucht, du hast hier gestanden und mit dem Handy telefoniert, in dem Moment hast du uns angeschaut und das war verdächtig.“
Amare B. wird am linken Auge verletzt. Eine Rippe ist geprellt. Infolge des Angriffs verschlechtert sich seine psychische Verfassung derart, dass er sich in therapeutische Behandlung begibt.
Amare B. erstattet Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“. Der Prozess gegen zwei beschuldigte Beamten endet 2011 mit Verurteilungen. Die Polizisten legen Berufung gegen das Urteil ein. Am 18. September 2012 wird das Berufungsverfahren im Landgericht Berlin eröffnet.
Keine Neutralität des Gerichts – Eindrücke vom ersten Tag des Berufungsprozess
Das Gericht wirkte nicht neutral: Richterin und Staatsanwältin profilierten sich als Verteidigerinnen der Angeklagten. Die Nebenklagevertreterin stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin.
Der Grund für die polizeiliche Maßnahme konkret an Amare B. blieb ungeklärt. Die Einlassungen der angeklagten Polizisten waren unglaubwürdig.
Die angeklagten Polizisten G. und S. beschuldigen – wie bereits in der Hauptverhandlung – ihren Kollegen B. der Gewaltanwendung gegenüber Amare B. und verschleierten aus diesem Grund den Hergang des Übergriffs. Amare B. hat die angeklagten Polizisten demgegenüber zweifelsfrei als Täter des Übergriffs identifiziert.
Die angeklagten Polizisten G. und S. fertigten weder über ihre Beobachtungen eines unvollendeten Diebstahls an der Aldi-Filiale, noch über ihren „Einsatz“ an Amare B. Berichte an. Die Zusammenarbeit mit dem ermittelnden Beamten K. aus der LKA-Abteilung „Polizeidelikte“ umgingen sie mithilfe des „Zeugnisverweigerungsrecht“.
Amare B. wurde mehrfach gebeten, einer späteren Vernehmung im Laufe des Prozesstags zuzustimmen. Geplant soillte er nach den angeklagten Polizisten G. und S. sprechen. Einer eingeschobenen Vernehmung des Polizisten K. stimmte er zu. Als auch noch der Beamte B. vor ihm gehört werden sollte, wehrte er sich. Die Richterin bot ihm mehrfach die Verschiebung seiner Vernehmung auf einen zweiten Prozesstag an. Dies stellte eine absolute Geringschätzung des Geschädigten und seiner psychischen Schmerzen dar. Amare B. war eingestellt auf seine Vernehmung und wollte sich unverzüglich Erleichterung verschaffen. Konstrastierend hierzu stand die Sensibilität des Gerichts für den Arbeitsausfall der zu vernehmenden Polizeibeamten K. und B.
Die Nebenklagevertreterin war seitens des Gerichts erheblichen Behinderungen in ihren Befragungen ausgesetzt. Die Verteidiger der Angeklagten beleidigten die Nebenklagevertreterin provokativ.
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