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Oury Jalloh Initiative: Aktivistin erneut kriminalisiert

28. September 2013 @ 10:15 - 11:15

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh kämpfte und kämpft nicht nur gegen das Vorgehen des Landeskriminalamtes im Fall des Mordes an Oury Jalloh, den polizeilichen Korpsgeist, das Verschwinden von Beweismitteln, sondern auch gegen die Missstände in der Justiz, die einen Autor der Zeitschrift Bürgerrechte und Polizei/CILIP zu folgendem Urteil bringen: „Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Gewalt hat versagt. Das Unrecht, der Feuertod Oury Jallohs, bleibt politisch folgenlos. Denn die institutionellen Strukturen der Polizeiarbeit, in denen ein Übermaß an Gewalt und Diskriminierung nisten, bleiben durch das Urteil unangefochten und wirken fort.“

Darüber hinaus sieht sich die Initiative zusätzlich einer Kriminalisierung ihrer Mitglieder durch Polizei und Justiz ausgesetzt. Nachdem am 7. Januar 2012 zwei Mitglieder in der Dessauer Bahnhofshalle von der Landespolizei bewusstlos geschlagen wurden, ein anderes Mitglied wegen Beleidigung der Polizei und des Staatsschutzes zu 4.500 Euro Strafe plus Prozesskosten verurteilt wurde (während der Dienstgruppenleiter des Dessauer Polizeireviers wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt wurde), stand am 5.9.2013 in Magdeburg erneut eine Aktivistin der Initiative wegen „Beleidigung“ vor Gericht. In Richtung von Polizisten soll sie „Ihr Mörder!“ gerufen haben. Eine Aktivistin von KOP war am 5.9.2013 als Prozessbeobachterin dabei. Im Gerichtssaal verlas die Angeklagte eine Prozesserklärung, in der sie klar stellte:

„De facto kommt jeder Polizist in Sachsen-Anhalt als potentieller Täter in Frage. Dabei steht es außer Frage, dass die Mörder von Oury Jalloh längst gefunden worden wären, wenn es umfangreiche und vor allem uneingeschränkte Ermittlungen gegeben hätte. Dass der Polizeiapparat in dieser Hinsicht auf ganzer Linie versagt hat, ist sowohl der Polizeiführung als auch jedem einzelnen Beamten vorzuwerfen, der sich an der Vertuschung des Mordes an Oury Jalloh allein durch die Akzeptanz dieser Situation beteiligt. Der andauernde Protest der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ist allein als Reaktion auf ein nicht hinzunehmendes rassistisches Verbrechen, auf ein andauerndes Fehlverhalten der Polizei in Sachsen-Anhalt zurückzuführen. Unzählige Polizeibeamte in Sachsen-Anhalt haben uns immer wieder auf brutalste Weise gezeigt, mit welchen Methoden sie gegen uns vorgehen: Abschiebungen, Razzien, gezielte Zerstörung von Existenzgrundlagen, Kriminalisierung durch Behauptung falscher Tatsachen.“

Der Prozess wurde aufgrund eines Befangenheitsantrags gegen den Richter zunächst vertagt. Der nächste Termin ist am 28. September 2013 um 10:15 Uhr im Amtsgericht Magdeburg.

„Bis heute fußt die Klage der Staatsanwaltschaft auf der Annahme, dass Oury Jalloh trotz Fixierung an Armen und Beinen mit einem Feuerzeug seine feuerfeste Matratze selber angezündet habe“, schreibt die Initiative. Für ein unabhängiges Brandgutachten braucht die Initiative daher immer noch 700 x 50 Euro. Unter http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2013/02/08/700-x-50-euro-fur-unabhangigen-brandgutachter/ erklären sie weitere Hintergründe und Möglichkeiten zur Spende.

 

Zum Weiterlesen:

http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/

Dirk Vogelskamp: Das zweite Oury-Jalloh-Verfahren – Polizeiliche Gewaltverhältnisse und ihre tödlichen Folgen. In CILIP 3/2012. Online unter http://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2013/08/oury-jalloh-verfahren-cilip-3-2012.pdf

Details

Veranstaltungsort

  • Amtsgericht Magdeburg