Berlin, 30.06.2014: Am 02. Juli 2014 wird das Berufungsverfahren eines Berliner Präventionsbeamten gegen Frau B. eröffnet. Die Kampagne für
Opfer rassistischer Polizeigewalt und der Migrationsrat Berlin-Brandenburg rufen zur Prozessbeobachtung und Solidarität gegen
rassistische Polizeipraktiken in Berlin auf:
Der Polizeibeamte hielt Frau B. am 21. März 2012 auf dem Schulweg ihrer Tochter aufgrund einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit gewaltsam fest,
ohne sich als Polizeibeamter zu erkennen zu geben. Da sich Frau B. weigerte ihm ihre Personalien auszuhändigen, holte der Polizeibeamte
nach dem Vorfall ihre siebenjährige Tochter in der Grundschule rechtswidrig aus dem Unterricht, um sie einer Befragung ohne Beisein
ihrer Mutter zu unterziehen. Daraufhin erstattete der Polizeibeamte Anzeige gegen Frau B. wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ und
„Körperverletzung“.
Am 17. Februar 2014 wurde der Prozess gegen Frau B. eröffnet. Noch bevor die Verhandlung begann erklärte die Richterin, dass sie nicht
verstehe, weshalb ein solcher Fall überhaupt vor Gericht verhandelt werden solle. Aus diesem Grund wollte sie mit Einverständnis der
Staatsanwaltschaft und der Verteidigung das Verfahren nach § 153 StPO einstellen. Der Staatsanwalt, welcher sich noch in Ausbildung befand,
musste dies erst mit seinem Ausbilder telefonisch abklären. Das Ergebnis war, dass die Staatsanwaltschaft sich nur auf eine Einigung mit Auflagen
einlassen konnte. Die Verhandlung wurde somit eröffnet, obwohl die Richterin mit ihrer Aussage „Ganz ehrlich, ich finde dieses Verfahren
abartig. […] Muss man so jemanden wie ihre Mandantin verurteilen? Ich werde das nicht verurteilen“ ihre Zweifel deutlich äußerte. Frau B.
wurde am Ende des Verfahrens freigesprochen. Nun muss sich Eliana B. erneut vor Gericht verantworten.
Näheres zur rassistischen Polizeikontrolle vom 21. März 2012 können Sie der Berliner Chronik rassistischer Polizeigewalt entnehmen. Einen
Bericht zum Prozess vom 17. Februar 2014 finden Sie unter https://www.kop-berlin.de/beitrag/bericht-zum-verfahren-gegen-eliana-b-die-verteidigung-pladierte-fur-freispruch-dieser-wurde-im-urteil-bestatigt
Ankündigung im Stressi: http://stressfaktor.squat.net/termine.php?display=7