Vorfall:
Am frühen Morgen des 30. Oktober 2002 stürmen mehrere maskierte SEK- Beamte die Wohnung des Studenten Emin P., der mit zwei Kommilitonen zusammen lebt. Sie dringen in sein Zimmer und bedrohen ihn mit Waffen, woraufhin dieser erwacht. Völlig von der Situation überrascht, hebt er die Arme, um deutlich zu machen, dass er keinen Widerstand leisten werde. Er wird durch mehrere Beamte angegriffen: einer von ihnen tritt ihm mit einem Stiefel gegen das Gesicht, so dass er stark aus Nase und Mund zu bluten beginnt. Er wird zu Boden geworfen, mehrere Male in den Rücken getreten und über den Zimmerboden geschleift. Ein Beamter drückt sein Knie an den Hals von Emin P. und sein Bluten wird stärker. Während der gesamten Situation wird er mit einer Waffe am Kopf bedroht. Er wird gefragt, ob er Waffen besäße, aber er verneint. Trotzdem wird er, noch während er am Boden liegt, durchsucht. Auch seine Schlafanzughose wird ihm heruntergezogen. Dann legen die Beamten ihm Handschellen an und stülpen ihm ein Handtuch über den Kopf, so dass er nichts mehr sehen kann. Er wird aus der Wohnung gezogen und im Hausflur wieder zu Boden geworfen. Hier werden seine Hände mit Hilfe eines Plastikbandes noch fester zusammengeschnürt. Kurze Zeit später verlangt einer der Beamten, das Plastikband wieder zu entfernen, woraufhin einer der Männer versucht, es mit einem Taschenmesser zu durchtrennen. Dabei verhöhnt er Emin P. mit den Worten, dass es nichts ausmachen würde, wenn man ihn verletze, da er sich doch auf den Djihad vorbereite. Dann wird er, immer noch mit dem Handtuch bedeckt, an eine Wand gestellt. Endlich informiert einer der Beamten ihn über den Einsatzgrund: anonym hat jemand die Polizei informiert, Emin P. würde einen Angriff auf Menschen jüdischen Glaubens planen und explosive Stoffe und Waffen besitzen. Emin P. fragt die Beamten, ob sie ihn aufgrund seiner Herkunft derart schlecht behandeln, woraufhin einer ihn auslacht, beleidigt und schließlich mit den Worten „Schweig oder ich breche dir das Genick!ˮ bedroht.
Nach anderthalb Stunden wird Emin P. endlich zurück in seine Wohnung gebracht, wo man ihn im Badezimmer gegen die Fliesen gerichtet an die Wand stellt. Ihm wird das Handtuch vom Kopf genommen und einer der Beamten teilt ihm mit, dass die durchgeführte Wohnungsdurchsuchung erfolglos geblieben ist. Trotzdem nehmen sie den Computer (der von den drei Studenten dringend für die universitäre Arbeit benötigt wird), sowie Kassetten und andere Unterlagen mit. Schließlich betreten zwei Polizeibeamte die Wohnung. Einer von ihnen weist Emin P. an, ein Dokument zu unterschreiben, dass die Hausdurchsuchung erfolgreich war. Obwohl Emin P. nicht versteht, inwieweit ein Erfolg stattgefunden haben soll, unterschreibt er. Auch ein zweites Dokument, das sich auf die verursachten Schäden bei der Hausdurchsuchung bezieht, wird von ihm unterschrieben.
Dann wird Emin P. auf die Polizeiwache gebracht. Dort wird er erkennungsdienstlich behandelt und verhört. Er muss erklären, dass er seinen Aufenthalt in Deutschland lediglich dazu nutzt, sein Studium zu beenden. Nach dem Verhör wird er aus der Polizeiwache entlassen.
Weiterführende Informationen:
Auch die beiden Mitbewohner von Emin P. werden während der Hausdurchsuchung schikaniert. So verweigern die Beamten ihnen ohne Begründung eine Sitzgelegenheit oder wärmere Kleidung. Außerdem müssen sie lange Zeit im Badezimmer ihrer Wohnung ausharren.
Die BILD-ZEITUNG titelt am 02.11.2011 „Terror-Nest ausgehoben?ˮ. Auf Intervention des Rechtsanwalts von Emin P. gibt der Axel Springer Verlag eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, verweigert aber eine Gegendarstellung. ReachOut/Ariba e.V. startet eine Medienoffensive, um die menschen- und bürgerrechtsverletzenden Folgen der „Anti-Terror-Arbeitˮ der Polizei- und Justizbehörden nach 9/11 zu thematisieren.
Rassistische Bezüge:
unterstellte Herkunft, unterstellte politische Gesinnung und religiöse Weltanschauung
Strafrechtlicher Verlauf:
Gegen Emin P. werden Ermittlungen wegen Vorbereitung eines „Explosions- und Strahlenverbrechensˮ (§310 StGB) eingeleitet. Das Verfahren wird eingestellt. Er selbst zeigt die involvierten Beamten wegen „Körperverletzung im Amtˮ (§340 StGB) und „Freiheitsberaubung im Amtˮ an. Auch dieses Verfahren wird eingestellt.
(KOP)
